Autor Thema: BayVGH 10 ZB 24.2079, Beschl, 10.6.2026, AfD darf beobachtet werden  (Gelesen 185 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Die Presse ist wohl überrascht, wenn Rechtsextremisten beobachtet werden dürfen:


Zitat
AfD scheitert vor Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf Partei beobachten
München - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten.

Die AfD ist in Bayern vor Gericht gescheitert.

Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte.

Mehr dazu in Kürze bei TAG24!
https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/parteien/afd/afd-scheitert-vor-gericht-bayerns-verfassungsschutz-darf-partei-beobachten-3508577


PM des Gerichts:
https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_afd_darf_vom_bayerischen_verfassungsschutz_beobachtet_werden.pdf


 :dance:


Entscheidung selbst wohl noch nicht veröffentlicht.
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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