Autor Thema: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten  (Gelesen 34144 mal)

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Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Antwort #435 am: 25. Oktober 2025, 08:25:37 »
Die Aufarbeitung geht weiter.

... und immer weiter.

Zitat
Zwei Mittelfinger, ein Tritt in die Genitalien – und klare Worte der Richterin

Urteil nach Krawallen beim Politischen Aschermittwoch 2024: Angeklagter bekommt acht Monate auf Bewährung. Videobeweis ist ausschlaggebend.

Spoiler
Nach den Ausschreitungen beim Politischen Aschermittwoch 2024 der Grünen in Biberach hat das Amtsgericht Biberach am Mittwoch erneut ein Urteil gefällt. Ein 47-jähriger Landwirt aus dem Alb-Donau-Kreis wurde wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3000 Euro an den Weißen Ring Biberach zahlen.

    All das ist nicht damit abgetan, zu behaupten, der Parteitag hätte nicht stattfinden sollen.
    Richterin Kienle

Der Mann hatte sich an der Blockade zweier Fahrzeuge aus dem Begleitkonvoi des damaligen Bundesministers Cem Özdemir in der Gigelbergstraße beteiligt. Laut Anklage zeigte er sich dabei gegenüber Einsatzkräften aggressiv und beleidigend – und ging sogar so weit, einem Polizisten einen Tritt in den Genitalbereich zu versetzen. Auf den im Prozess gezeigten Videos sei er in vorderster Reihe und auch bei dem Tritt klar zu erkennen, erklärte Richterin Kienle. „Man sieht auch, wie der Angeklagte beide Mittelfinger zeigt, in Richtung einer Polizistin die Scheibenwischer-Geste macht und ruft: ‚Ihr seid doch alle bescheuert‛“, so die Richterin.

In der Verhandlung wurden auch zwei Polizeizeugen gehört: der Beamte, der den Tritt in den Genitalbereich abbekommen hatte, sowie eine Polizistin, der der Angeklagte die Scheibenwischer-Geste gezeigt haben soll.

Polizistin erkennt den Angeklagten

Der betroffene Beamte schilderte, dass er in den tumultartigen Szenen nicht genau erkennen konnte, von wem der Tritt kam. Auf dem Video sei jedoch deutlich zu sehen, dass der Angeklagte in unmittelbarer Nähe stand. Die Polizistin hingegen erkannte den Mann wieder und bestätigte, dass er die beleidigende Geste und Äußerung gemacht habe.

Für die Verteidigung reichte die Beweislage nicht aus. Anwalt Alfred Nübling kritisierte die Videos als unzureichend: „Das reicht mir in keinster Weise.“ Zudem sei es das erste Mal gewesen, dass er die Aufnahmen überhaupt gesehen habe.

Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte nicht selbst, ließ lediglich seinen Verteidiger sprechen. Dieser ging sogar so weit, zu behaupten, dass die Ereignisse politisch „provoziert“ gewesen seien. Wörtlich sagte der Anwalt: „All das hätte vermieden werden können, hätten die Grünen den Parteitag im Vorfeld abgesagt. Es war eine reine Provokation.“

Die Richterin machte deutlich, dass sie diese Verteidigungsstrategie, wonach die Veranstaltung der Grünen eine Provokation gewesen sein soll, nicht gelten lässt. „All das ist nicht damit abgetan, zu behaupten, der Parteitag hätte nicht stattfinden sollen. Das so hinzustellen, als sei es provoziert worden, halte ich für fatal.“

Hohes Maß an Meinungsfreiheit

Kienle betonte außerdem, dass es in Deutschland ein hohes Maß an Meinungsfreiheit gebe. Als aus dem Zuschauerraum Gelächter zu hören war, reagierte sie scharf: „Wer das nicht glaubt, kann gerne mal in andere Länder schauen.“

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert: „Es ist klar zu sehen, dass der Angeklagte aggressiv gegen die Polizei vorgeht, lautstark ist und andere anstachelt.“ Richterin Kienle verhängte schließlich acht Monate auf Bewährung – bei einer Bewährungszeit von drei Jahren.
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https://www.schwaebische.de/regional/biberach/biberach/zwei-mittelfinger-ein-tritt-in-die-genitalien-und-klare-worte-der-richterin-4031717
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Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Antwort #437 am: 8. Januar 2026, 11:57:28 »
Das zielt ja geradezu auf eine Blockade und nichts anderes.

Da hier kein Zusammenhang zwischen dem Inhalt der Demo und dem Ort oder der Form besteht, sollten solche Blockaden eigentlich per Auflage verlegt werden.

Aber manche sind halt gleicher als andere.
« Letzte Änderung: 8. Januar 2026, 13:54:41 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Antwort #438 am: 8. Januar 2026, 12:57:41 »
Dann mal los liebe Autofahrer, kämpft für eure Freiheit! Zerrt die Bauern von den Traktoren und macht die Strasse selbst frei!
Ach... mein Fehler die Traktoren fahren ja auch mit fossilen Treibstoffen, da muss man ja solidarisch für die Anliegen der Bauern sein!
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Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Antwort #439 am: 8. Januar 2026, 14:08:35 »
Schein mehr ein Sturm im Wassserglas zu sein als die erhoffte "Revolution"

https://x.com/MaltusPanda/status/2009176124690190380?s=20
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Antwort #440 am: 21. Januar 2026, 06:54:15 »
Das Amtsgericht Biberach hat jetzt seine Fälle zum Politischen Aschermittwoch 2024 abgearbeitet.

Zitat von:  Schwäbische Zeitung
Zwei Jahre nach den Ereignissen
Amtsgericht schließt die Akten zum Aschermittwoch 2024

Mit der Verurteilung eines 64-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe ist vor dem Amtsgericht Biberach vorige Woche der letzte Prozess zum Politischen Aschermittwoch 2024 ausgegangen. Eine Nachbetrachtung.

Spoiler
Die Bilder von den Protesten im Umfeld des später abgesagten Politischen Aschermittwochs der Grünen in Biberach gingen Mitte Februar 2024 durch die gesamte Republik. Hunderte Demonstranten befanden sich an jenem 14. Februar teilweise bereits seit den frühen Morgenstunden in der Stadt, Zufahrtsstraßen waren durch Traktoren und andere große Fahrzeuge blockiert. Auf dem Holzmarkt kam es schon kurz vor 5 Uhr morgens zu Handgreiflichkeiten zwischen Demonstranten und der Polizei.

Abgespielt haben sich die Ereignisse vor dem Hintergrund der Bauernproteste, die Ende 2023/Anfang 2024 durch die angekündigte Streichung von Steuersubventionen und die Einführung neuer Steuern für Agrardiesel ausgelöst wurden. Dagegen gab es am Aschermittwoch 2024 auf dem Gigelberg tatsächlich eine von Landwirten angemeldete Kundgebung, bei der auch der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach.

Im Umfeld der Stadthalle hielten sich neben den Menschen, die als Besucher zum Politischen Aschermittwoch wollten, zur gleichen Zeit Hunderte weitere Personen auf. Zum Großteil waren sie entsprechenden Aufrufen in den sozialen Medien gefolgt. Mit Tröten und Presslufthörnern, Motorsägen (ohne Ketten)  erzeugten viele von ihnen einen infernalischen Lärm, auf dem Stadthallen-Parkdeck wurde Alkohol ausgeschenkt. Unter den Protestierenden befanden sich zwar ebenfalls Landwirte, die gegen die Agrarpolitik demonstrieren wollten. Vor Ort waren aber auch Leute aus der Reichsbürger- und Querdenkerszene, die teils Reichsflaggen schwenkten, teils bereits bei sogenannten Corona-Demonstrationen und -Spaziergängen in Erscheinung getreten waren.

Während es im Bereich des Stadtgartens weitgehend friedlich blieb, kam es auf der anderen Seite der Halle zu Rangeleien mit den Polizeieinheiten, Bengalos wurden gezündet, zwei Begleitfahrzeuge aus dem Özdemir-Konvoi blockiert (eines davon beschädigt). Vor dem Eingang zur Stadthalle wurden Medienvertretern „Lügenpresse“-Sprechchöre entgegengerufen, an der Theaterstraße brannten Strohballen. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray gegen einen Teil der Demonstranten in der Gigelbergstraße ein.

Ob viele der Demonstranten tatsächlich in die Halle wollten, um den Politikern direkt und unverblümt die Meinung zu sagen, wie einige anschließend behaupteten, ließ sich nachträglich nicht mehr klären. Für einen Teil stand definitiv der größtmögliche Radau im Vordergrund. Die Grünen entschlossen sich damals zur Absage des Politischen Aschermittwochs.

Es folgten umfangreiche Ermittlungen der Polizei. Dabei gelang es, zumindest einige der Personen zu identifizieren, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch strafrechtlich relevante Handlungen aufgefallen waren. Zum Einsatz kamen dabei neben Polizeivideos auch sogenannte Super-Recognizer; also Polizisten, die in der Lage sind, Gesichter besonders gut wiederzuerkennen.

„In der Folge hat die zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg beim Amtsgericht Biberach in insgesamt 14 Fällen Anklage erhoben und in 42 Fällen Strafbefehle beantragt“, so der Direktor des Amtsgerichts, Thomas Mönig. Die Anklagepunkte lauteten unter anderem Landfriedensbruch, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Beleidigung. Die erste Verhandlung fand am 14. November 2024 statt. Ein 40-Jähriger wurde damals unter großer Medienpräsenz zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte Widerspruch gegen den gegen ihn ergangenen Strafbefehl eingelegt.

Das überregionale Medieninteresse an diesen Verhandlungen ebbte in der Folge schnell ab. Wer regelmäßig aus dem Gerichtssaal berichtete, kennt die inzwischen dutzendfach als Beweismittel abgespielten Polizeivideos mit dem enervierenden Getröte der Demonstranten auswendig; ebenso die störenden Zwischenrufe und halblauten Kommentare des kleinen „Fanclubs“ der oder des jeweiligen Angeklagten, der sich meist in ähnlicher Besetzung im Gerichtssaal einfand und in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Richtern zum Schweigen  ermahnt werden musste.

Gespannt sein durfte man als Berichterstatter auf die jeweilige Strategie, die sich die Verteidiger und ihre Mandanten zurechtgelegt hatten. Mitunter schwankte das zwischen juristischem Proseminar und (gespielter?) Naivität. So rechtfertigte ein Angeklagter seine Anwesenheit in der vordersten Reihe der Blockade in der Gigelbergstraße mit seiner Tätigkeit als Onlinejournalist und damit, dass es nur aus der ersten Reihe möglich gewesen sei, veröffentlichenswerte Fotos zu machen. Mehrmals war seitens der Verteidiger bei Verhandlungen die Kritik zu hören, die Justiz müsse harte Urteile fällen, weil die Politik dies  so verlangt habe. So hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) bereits zwei Tage nach den Geschehnissen mit harten Konsequenzen für die Störer gedroht.

Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz?

Manche Angeklagte gaben an, mehr oder weniger zufällig vor Ort gewesen und von der protestierenden Menge quasi mitgerissen worden zu sein. Mitunter stützten Rechtsanwälte ihre Verteidigung auch auf die Aussagen einiger Beamten der Bereitschaftspolizei, die als Zeugen die Proteste in Biberach als nicht so schlimm wie beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg beschrieben. Oder, wie es der Verteidiger des 64-Jährigen vorige Woche ausdrückte: „Protest ist keine Marienwallfahrt.“

In den letzten Verhandlungen war wiederholt die Verteidigungsstrategie zu beobachten, die Ereignisse um die Stadthalle als eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz zu betrachten, auch wenn diese nicht vorab bei den Behörden angemeldet worden war.

Unter dieser Annahme hätte die Versammlung zunächst offiziell aufgelöst werden müssen, bevor die Polizei Maßnahmen hätte ergreifen dürfen. Das Amtsgericht Biberach sah dies aber jeweils nicht so, sondern wertete den Protest von Beginn an als un­fried­liche Versammlung, die nicht erst offiziell aufgelöst werden musste, ehe die Polizei unmittelbaren Zwang anwandte.

Es gab auch seltene Momente der Reue, als etwa ein 31-jähriger Landwirt, der sich an den gewaltsamen Aktionen beteiligt hatte, indem er Pflastersteine auf die Straße legte, im Prozess sagte, dass er damit der Sache der Bauern geschadet habe. „Wir haben den Rückhalt in der Bevölkerung verloren.“

Die letzte Verhandlung am Amtsgericht Biberach ging nun knapp zwei Jahre nach den Vorfällen über die Bühne, sodass das Thema „Politischer Aschermittwoch 2024“ damit zumindest am Ort des Geschehens juristisch abgeschlossen ist. Möglich sind weitere Verhandlungen am Landgericht, sofern gegen die Urteile aus Biberach Einspruch eingelegt wurde.
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https://www.schwaebische.de/regional/biberach/biberach/amtsgericht-schliesst-die-akten-zum-aschermittwoch-2024-4281781
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