Autor Thema: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022  (Gelesen 10780 mal)

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #60 am: 12. Dezember 2023, 14:20:09 »
BEricht von Spiegel Online über Ingo K.:

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #61 am: 15. Dezember 2023, 17:41:57 »
Belltower.News hat regelmäßig über den Prozess berichtet. Hier ein Interview mit dem Prozessbeobachter:
Zitat
33 Tage im Gerichtssaal mit dem Reichsbürger
...
Timo Büchner besuchte alle 33 Prozesstage, um das Verfahren für Belltower.News zu dokumentieren. Nun ist die Broschüre „Tatort Bobstadt“ erschienen. Im Interview spricht er über seine Eindrücke vom Angeklagten und darüber, wie er die Atmosphäre in Stammheim erlebt hat.
https://www.belltower.news/interview-33-tage-im-gerichtssaal-mit-dem-reichsbuerger-154645/

Die Broschüre gibt es hier als pdf:
https://www.ngrmt.de/2023/12/13/broschuere-tatort-bobstadt-veroeffentlicht/
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #62 am: 3. Januar 2024, 12:50:27 »
Nach Hinweis von @theodoravontane : Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/reichsbuergerprozess-oberlandesgericht-boxberg-bobstadt-revision-100.html

Zitat
Anklage und Verteidigung legen Rechtsmittel ein
Nach Schüssen auf Polizisten: Revision im "Reichsbürger"-Prozess

Stand
    3.1.2024, 7:26 Uhr

Der Prozess um einen mutmaßlichen "Reichsbürger" wird auch noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind mit dem OLG-Urteil nicht zufrieden.

Zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart den mutmaßlichen "Reichsbürger" verurteilt, weil der Mann aus Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) auf Polizisten geschossen haben soll. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind mit dem Urteilsspruch jedoch nicht einverstanden, sie haben Revision eingelegt, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart auf SWR-Anfrage mit. Als nächstes müssen beide Seiten die Revision begründen, dann könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen.

Schüsse ohne Vorwarnung auf Polizeibeamte

Der Mann aus Boxberg-Bobstadt hat laut Gericht mehrfach versucht, Polizisten zu ermorden, als diese im Jahr 2022 seine Wohnung durchsuchen und eine Pistole beschlagnahmen wollten. Mit einer sogenannten Kalaschnikow habe er auf die Beamten geschossen. Trotz der Gegenwehr wurden bei dem Mann zahlreiche Waffen und auch Betäubungsmittel gefunden.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #63 am: 1. Januar 2025, 12:29:47 »
Zitat
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Reichsbürgers wegen versuchten Mordes an Polizisten

Ausgabejahr
2024
Erscheinungsdatum
27.12.2024

Nr. 245/2024

Beschluss vom 26. November 2024 - 3 StR 204/24

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Dieses hatte den Angeklagten unter anderen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen beschäftigte sich der Angeklagte seit dem Jahre 2016 mit Verschwörungstheorien, darunter auch mit solchen der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Seit Beginn der Corona-Krise war er zudem im sogenannten Querdenkermilieu verhaftet. Infolge seiner zunehmend staatsfeindlichen Geisteshaltung beschloss er nach dem Verlust seiner Wohnung, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen. Er ließ sich Ende 2021 auf einem nach außen völlig abgeschotteten Bauernhof in Boxberg-Bobstadt nieder. Dort lebte er isoliert von der Außenwelt als Selbstversorger. Seinen bisherigen Arbeitsplatz gab er auf. Er sah das Gehöft und seine ihm dort zur Verfügung gestellte Wohnung als eigenständiges, jedenfalls nicht der staatlichen Rechtsordnung unterworfenes Gebiet an. Er traf Vorkehrungen, um etwaige Eindringlinge, insbesondere auch Vertreter des von ihm nicht mehr anerkannten Staates von dem Grundstück fernzuhalten und in die Flucht zu schlagen. Zeitgleich mit seiner Radikalisierung begann er, illegale, vorwiegend vollautomatische Schusswaffen nebst dazugehöriger Munition anzuschaffen, darunter die spätere Tatwaffe, eine Replik des Sturmgewehrs Kalaschnikow, ein Maschinengewehr, mehrere Maschinenpistolen und über 5.000 Schuss Munition. Diese funktionstüchtigen Schusswaffen verwahrte er geladen und zugriffsbereit in seinem Haus. Am frühen Morgen des 20. April 2022 begaben sich neun Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei zur Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses zum Grundstück des Angeklagten. Ihrer Aufforderung, das Haus zu verlassen, kam der Angeklagte nicht nach. Vielmehr feuerte er mit seinem vollautomatischen Gewehr aus unterschiedlichen Positionen seiner Wohnung über 40 Einzelschüsse auf die Beamten, von denen zwei verletzt wurden. Etwa zwei Stunden nach dem letzten Schuss verließ der Angeklagte das Gebäude und wurde festgenommen.

Die durch die Sachrüge veranlasste Überprüfung des Urteils durch den für Revisionen in Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen lassen. Das Oberlandesgericht hat insbesondere mit Blick auf die staatsfeindliche Tatmotivation des Angeklagten rechtsfehlerfrei das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.

Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

OLG Stuttgart - 7 St - 2 StE 17/22 - Urteil vom 15. November 2023

Karlsruhe, den 27. Dezember 2024

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024245.html

Nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des BGH kann dann hier zu.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #64 am: 5. Mai 2025, 13:14:15 »
Nachklapp: Fünf Mitbewohner sollen sich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten.

Zitat
Baden-Württemberg
Angeklagte aus "Reichsbürger"-Szene fehlen zum Prozessstart

Fünf Angeklagte sollen Waffen besessen und mit einem "Reichsbürger" zusammengewohnt haben. Der Mann schoss 2022 bei einem SEK-Einsatz auf Beamte. Der Prozessauftakt dauert nur wenige Minuten.

Spoiler
Mosbach (dpa/lsw) - Der Prozess steht im Zusammenhang mit dem eskalierten Polizeieinsatz bei einem "Reichsbürger" im badischen Boxberg: Weil sie unerlaubt Waffen besessen haben sollen, müssen sich zwei Frauen und drei Männer mutmaßlich aus derselben Szene vor dem Landgericht Mosbach verantworten - eigentlich.

Denn zum Prozessauftakt am Montag erschien keiner von ihnen. Selbst die Verteidiger haben keinen Kontakt zu ihren Mandanten, wie sie der Vorsitzenden Richterin bestätigten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft den Angeklagten vor, im April und Mai 2022 unter anderem über neun Schusswaffen, darunter ein Schnellfeuergewehr, verfügt zu haben. Zudem sollen zwei der Angeklagten insgesamt 38 Cannabis-Pflanzen angebaut haben.

Die Waffen wurden demnach auf einem Areal in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) gefunden, auf dem es im April 2022 zu einem SEK-Einsatz gekommen war. Die Einsatzkräfte wollten das Haus eines "Reichsbürgers" wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Mit seinem vollautomatischen Gewehr feuerte der damals Anfang 50-Jährige auf die Beamten, zwei von ihnen wurden verletzt. Der Mann wurde 2023 wegen versuchten Mordes verurteilt.

Kammer prüft weiteres Vorgehen
Die Angeklagten im Alter von 24 bis 52 Jahren sind laut Staatsanwaltschaft mit dem 2023 Verurteilten "freundschaftlich verbunden". Sie hätten zusammen auf demselben Areal und teilweise im selben Gebäude gewohnt. Die Anklage lautet unter anderem auf Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Für das Verfahren werden nun neue Termine angesetzt, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Die Kammer prüfe außerdem, inwiefern sichergestellt werden könne, dass die Angeklagten beim nächsten Versuch erscheinen. Bei einer Verurteilung - etwa wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Die Angeklagten sitzen laut Staatsanwaltschaft nicht in Untersuchungshaft.

Die Szene der "Reichsbürger" ist vielfältig. Gemeinsam haben sie, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter laut Verfassungsschutz im Jahr 2023 auf rund 4.000 gestiegen, bundesweit sind es etwa 25.000.
[close]

https://www.n-tv.de/regionales/baden-wuerttemberg/Angeklagte-aus-Reichsbuerger-Szene-fehlen-zum-Prozessstart-article25745715.html
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #65 am: 5. Mai 2025, 21:05:46 »
Wie geht es euch mit diesem Artikel?
Mich lässt er etwas sprachlos hier zurück.

Sprachlos über eine angebliche Diktatur die im besten Fall sehr geduldig und im schlimmsten Fall unsäglich naiv mit ihren Feinden umgeht.
Wir haben hier Staatsverweigerer, also Personen die den Staat, seine Institutionen und v.a. welche wie Gerichte ablehnen.
Denen bis zu 5 Jahre Haft in Aussicht stehen und im Vorfeld offensichtlich den Kontakt zu ihren Verteidigern verweigerten.

Das Gericht denkt sich also "was solls, lass mal sehen ob sie kommen".
Als diese nicht kommen muss man sich dann erstmal beraten was man nun tut, obwohl es da eigentlich nur eine Option gibt.

Das ist fast schon Versagen auf Ansage!
Mich würde es nicht wundern, wenn die Annahme der Ladungen verweigert und mit Schwurbelschreiben beantwortet wurden.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #66 am: 5. Mai 2025, 23:44:08 »
@Schattendiplomat

Die Anklage lautet auf unerlaubten Besitz von Kriegswaffen und Cannabisanbau, strafbar mit Freiheitsstrafe von 1-5 Jahren. Realistisch wäre bei einem einsichtigen Ersttäter eine Bewährungsstrafe. Es geht ja nicht um den Mann, der die Schüsse abgegeben hat.

Was wäre denn der Handlungsspielraum des Gerichts gewesen? Für eine U-Haft braucht es neben dringendem Tatverdacht einen Haftgrund. Du spielst auf Fluchtgefahr an. Eine Flucht ist aber angesichts der Straferwartung nicht zu erwarten. Dass die Verteidiger keinen Kontakt hatten, wird das Gericht erst zu Beginn erfahren haben. Eine staatsfeindliche Einstellung alleine ist kein Haftgrund. Das Gericht kann höchstens eine Streife zum Wohnort schicken.

Nicht zum Prozess zu erscheinen, ist dumm. Es droht ein Vorführhaftbefehl, d.h. sie werden zur Fahndung ausgeschrieben und dürfen dann, wenn sie erwischt wurden, bis zum Verhandlungsbeginn unter staatlicher Aufsicht warten. Die Verhandlung muss dann aber erst mal unter der Berücksichtigung der Termine des Gerichts und der Verteidiger angesetzt werden. Das kann sich trotz Beschleunigungsgebots ziehen. Zumal, wenn es mehrere Angeklagte betrifft.

Und dauerhaft quasi in den Untergrund gehen? Wegen einer zu erwartenden Bewährungsstrafe? Ziemlich ♥♥♥isch.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #67 am: 30. Juni 2025, 16:53:33 »
Angeklagte aus "Reichsbürger"-Szene fehlen zum Prozessstart


Zitat
Mosbach
Neuer Prozess gegen Anhänger der „Reichsbürger“-Szene
red/dpa 30.06.2025 - 12:38 Uhr

Das Landgericht Mosbach hat erneut Termine für einen Prozess gegen Anhänger der „Reichsbürger“-Szene angesetzt. Zum ersten Prozess erschienen die Angeklagten nicht.
Spoiler
Das Landgericht Mosbach will von Ende Juli an erneut gegen fünf mutmaßliche Anhänger der „Reichsbürger“-Szene verhandeln. Zum Auftakt des zunächst geplanten Prozesses wegen unerlaubten Waffenbesitzes Anfang Mai waren die Angeklagten nicht erschienen. Der Prozessauftakt ist nun für den 28. Juli terminiert, wie das Gericht mitteilte. Der Prozess steht im Zusammenhang mit einem eskalierten Polizeieinsatz bei einem „Reichsbürger“ im badischen Boxberg im April 2022.

Wie das Gericht das Erscheinen der Angeklagten zum Prozessauftakt sicherstellen will, sagte eine Sprecherin zunächst nicht. Sie sitzen nicht in Untersuchungshaft. Im Mai hieß es vor Gericht, dass selbst die Verteidiger keinen Kontakt zu ihren Mandanten hätten.

Bekannter wurde wegen versuchten Mordes verurteilt
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Bei einer Verurteilung - etwa wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Insgesamt sind in dem Verfahren fünf Termine angesetzt. Am 8. August könnte ein Urteil verkündet werden.

Die Szene der „Reichsbürger“ ist vielfältig. Gemeinsam haben sie, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter laut Verfassungsschutz im Jahr 2023 auf rund 4.000 gestiegen, bundesweit sind es etwa 25.000.
[close]
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.mosbach-neuer-prozess-gegen-anhaenger-der-reichsbuerger-szene.682e4f47-8c0d-4c3c-b12c-f9a34d558e29.html


Konsequent.

Immerhin gilt See- und Handelsrecht.

Auf das „Argument“ des RSS, das Gericht befinde sich gar nicht auf Hoher See, sondern auf festem Land, erfolgte eine Blockade.

Vermutlich Kontinentalsperre oder so.  ???
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #68 am: 9. Juli 2025, 18:27:42 »
Anwesenheit sichergestellt. Unterkunft mit Vollpension und Fahrdienst sind inbegriffen.

SEK-Einsatz in Boxberg: Vier mutmaßliche "Reichsbürger" verhaftet
Zitat
In Boxberg wurden am Dienstagmorgen vier mutmaßliche "Reichsbürger" festgenommen. Sie sollen mit dem Mann befreundet sein, der 2022 auf Polizeibeamte geschossen hat.
[...]
Bei den Festgenommenen handelt es sich um vier der fünf Angeklagten, die sich Ende Juli vor dem Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) verantworten müssen. Den fünften Angeklagten hatte die Polizei schon am 18. Juni bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, sagte ein Gerichtssprecher. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #69 am: 9. Juli 2025, 20:52:44 »
Ist natürlich doof, als erster festgenommen zu werden. Da muss man dann warten, bis auch der Rest haftwohnt, dann muss nich ein Termin her ... naja, play stupid games, win stupid prizes.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #70 am: 9. Juli 2025, 21:45:56 »
Da ist das Gericht ja erfreulich schnell von naiv zu realistisch gewechselt.  :)

So können die Verteidiger nun auch endlich Kontakt zu ihren Klienten aufnahmen und die Verhandlungen können stattfinden.
Da wäre ich wirklich gern dabei, aber inzwischen wohne ich leider ein Stück weiter entfernt, das wird also eher Nichts.

Mal sehen ob es hier Milde geben wird, weil ja Ersttäter und eigentlich nur besorgte Bürger.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #71 am: 9. Juli 2025, 21:59:33 »
Mal sehen ob es hier Milde geben wird, weil ja Ersttäter und eigentlich nur besorgte Bürger.

Das kann ausgeschlossen werden. Der bandenmäßige Anbau von Cannabis in nicht geringer Menge ist nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 Nr. 2 lit a. KCanG mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren bedroht.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #72 am: 10. Juli 2025, 10:06:31 »
Das ist schön zu hören, war mir nicht bewusst. :) Danke für die Information!

Ich frage mich ja immer, was diese ganzen Biodeutschen, Rechtsradikalen und Reichsbürger mit Drogen haben?
Eigentlich sollte das was sie predigen und fürchten zur Folge haben, dass Dorgen strikt abgelehnt wird. Immerhin wirft man immer wieder Gruppen die man nicht möchte Drogenkonsum vor und verurteilt das.

Scheinbar kann man die kognitive Dissonanz aber nur mittels Drogen aushalten und bei Allem wi man auch noch Geld mit verdienen kann rechtfertig wohl der Zweck die Mittel.

Ein ähnlich paradoxes Verhalten sehe ich übrigens in der Waffenliebe dieser Menschen.
Man sieht hier sehr deutlich, was diese eigentlich möchten, nämlich, dass sie selbst ohne Leistung zu erbringen besser behandelt werden auf Kosten anderer.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #73 am: 9. August 2025, 12:05:04 »
Trotz Cannabis nur Bewährungsstrafen. Obwohl die Anzahl der Cannabistoten letztes Jahr wieder nicht gefallen ist, laut Statistik unserer geliebten  Junta GmbH-Geschäftsführung. https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-waffen-und-cannabis-bewaehrungsstrafen-fuer-sogenannte-reichsbuerger-100.html
Wir bauen eine Mauer von Haithabu nach Hollingstedt und lassen die Deutschen dafür bezahlen.
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #74 am: 12. August 2025, 20:36:03 »
Trotz Cannabis nur Bewährungsstrafen.


Dazu:



Zitat
Reichsbürger in Baden-Württemberg:
Eine Waffenkammer, die niemandem gehört

Auf dem Hof einer Reichsbürgerfamilie werden ein Sturmgewehr, Pistolen und Munition gefunden. Das Landgericht spricht dennoch kaum Strafen aus. Wie ist das möglich?

Von Timo Büchner, Mosbach
12. August 2025, 18:09 Uhr
Spoiler
Ingo K., ein verurteilter Schwerverbrecher, wird in den Sitzungssaal 6 des Landgerichts Mosbach in Baden-Württemberg geführt. Der Reichsbürger versuchte im April 2022 mit einem Sturmgewehr mehrere Polizisten zu erschießen, die eine illegale Kurzwaffe in seiner Wohnung in Boxberg beschlagnahmen wollten. K. wurde dafür wegen Mordversuchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Hier am Landgericht Mosbach, einem beschaulichen Gericht in Nordbaden, ist er diesmal allerdings kein Angeklagter, sondern Zeuge.

Was ist der Anlass? Nach den Schüssen hatte die Polizei den Hof, auf dem sich K.'s Wohnung befand, durchsucht. Das Areal in Bobstadt, einem Ortsteil Boxbergs, besteht aus mehreren Gebäuden: Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes lebte der Schütze, im Obergeschoss der Vermieter Heiko A. mit seiner Frau Bianca und Sohn Max; im Nebengebäude Sohn Leon mit dessen Frau Sophia.

Wie sich herausstellte, war der Hof ein Hort illegaler Waffen. Die Polizei hatte eine Kammer mit acht Schusswaffen und 5.116 Munitionspatronen im Erdgeschoss und eine Kammer mit fünf Schusswaffen und 7.771 Munitionspatronen im Nebengebäude entdeckt, zudem eine Cannabisplantage mit 38 Pflanzen. Die Tatwaffe des Reichsbürgers – ein Sturmgewehr Zastava M70 – und ein Sturmgewehr Heckler & Koch G3 lagen im Eingang des Hauptgebäudes. Eine Pistole im Büro des Untergeschosses, zwei Pistolen im Schlaf- und Wohnzimmer des Obergeschosses. Letztere waren verkohlt, denn das Obergeschoss des Hauptgebäudes war im Zuge des Schusswechsels mit den Beamten in Brand geraten.

Wem gehören all die Waffen?

Nur für die Waffenkammer in seiner Erdgeschosswohnung wurde Ingo K. am Oberlandesgericht Stuttgart im November 2023 verurteilt. Doch wem gehörten die Waffen in der anderen Kammer? Wem die Waffen im Unter- und Obergeschoss? Wem die Plantage? Diesen Fragen geht das Landgericht Mosbach auch an diesem Mittag Anfang August nach.
Timo Büchner
Timo Büchner studierte Politische Wissenschaften und Jüdische Studien in Heidelberg. Er recherchiert seit Jahren zur extremen Rechten und zum Reichsbürger-Milieu in Deutschland. Sein Fokus liegt auf Baden-Württemberg. 2024 wurde er mit dem Otto Brenner Preis für kritischen Journalismus ausgezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beschuldigt die Familie A. wegen mehrerer Verstöße, unter anderem gegen das Waffenrecht. Mit Fußfesseln sitzen die drei Männer und zwei Frauen auf der Anklagebank. Eigentlich hätte die Verhandlung bereits im Mai dieses Jahres stattfinden sollen, doch die Angeklagten blieben fern. Haftbefehle wurden vollstreckt; dabei wurde auf dem Areal eine "augenscheinlich schussbereite Maschinenpistole" entdeckt.

Als Ingo K. mit Fesseln in den Sitzungssaal 6 gebracht wird, lächelt Heiko A. Ihm ist die Freude über das Wiedersehen anzumerken. Vor dem Oberlandesgericht 2023 hatten die beiden noch geschwärmt, Freunde und enge Vertraute zu sein.
Alte Freunde im Konflikt

Die Reichsbürger-Ideologie hatte die Männer zusammengeführt. Die beiden verschickten Schreiben an Behörden, in denen davon die Rede war, die Bundesrepublik sei "kein souveräner Staat", stehe unter "alliierter Besatzung". Die Familie A. betrieb gemeinsam mit Ingo K. einen Selbstversorgerhof in Bobstadt, um autark zu sein.

Das Lächeln weicht schließlich aus Heiko A.'s Gesicht. Ingo K. belastet die Familie A. mit seiner Aussage schwer. Er vermute, so sagt er, sie habe die Kammer besessen. Sein Vermieter Heiko A. habe ihm die Waffen gezeigt. Dieser widerspricht: K. habe die Kammer genutzt, um Waffen zu lagern.

Mehr noch: Der Zeuge sagt aus, Max A., Heikos Sohn, habe das Sturmgewehr G3, das neben der Tatwaffe gefunden wurde, am Morgen des 20. April 2022 getragen – dem Tag, als K. auf die Polizisten schoss. Auch Max widerspricht: K. habe ihm das G3 in die Hand gedrückt. "Was soll ich damit?", habe er gesagt und die Waffe sofort zurückgegeben: "Ich will das nicht."

Bis heute ist die Rolle, die Max A. damals spielte, unklar. Er befand sich an dem Tag im April 2022 gemeinsam mit K. in dessen Wohnung, als das SEK anrückte – auch während des folgenden Schusswechsels. Als das Haus wegen einer von den Polizisten gezündeten Nebelgranate Feuer fing, stellten sich die beiden Männer. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart sagten mehrere Polizisten später aus, sie hätten feixend und witzelnd das Haus verlassen, hätten "wie ein eingespieltes Team" gewirkt. Da keine Schüsse aus dem G3 abgefeuert wurden, ist eine aktive Beteiligung Max A.'s an dem Schusswechsel jedoch eher unwahrscheinlich. Er erhielt vor dem OLG 2023 keine Strafe.

Als die Staatsanwaltschaft nun nach dem politischen Weltbild der Angeklagten fragt, schweigt der Zeuge. "Will mich hier nicht äußern", wiegelt er ab. Offenbar will er die Familie schützen. Das dürfte Gründe haben: Neben Reichsbürger-Schreiben wurden etliche Flaggen mit SS-Doppelblitzen und Hakenkreuzen auf dem Hof gefunden. Ein Foto, das 2018 im Partyraum der Familie A. gemacht wurde, zeigt eine Gruppe junger Erwachsener mit einer Flagge der NSDAP. Auf dem Foto ist Max A. zu sehen. "Das war in der Jugend", sagt der 27-Jährige im Prozess. Freunde, die Hausdurchsuchungen erlebten, hätten ihre Fahnen im Partyraum gelagert. Man habe oft gefeiert. Dann seien die Flaggen "halt mal aufgehängt worden".

Allerlei Neonazi-Musik wurde auf CDs im Partyraum und auf Handys entdeckt. Amok, Landser, Sturmwehr: bekannte Neonazi-Bands. Max A. beteuert, heute "friedlich" und "freundlich" zu sein. Dagegen spricht: Erst im Mai 2025 wurde er abseits des hier behandelten Falls wegen Bedrohung, Besitzes illegaler Waffen und Bewilligung von Straftaten rechtskräftig verurteilt.
Keine DNA-Spuren

Zurück zur Frage, wer für die Waffen im Haus verantwortlich ist: Die Aktenlage ist komplex, sie umfasst mehr als 12.000 Seiten. Gleichzeitig ist die Beweislage dünn. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beschuldigt Heikos Sohn Leon und dessen Frau Sophia A., die Waffen und Munition in der Kammer im Nebengebäude gehortet und die angrenzende Cannabisplantage betrieben zu haben. Schließlich wohnten die beiden in dem Haus.

Allerdings wurden keinerlei DNA-Spuren in dem engen Kammerversteck gefunden. Es fehlen also Beweise dafür, dass die Beschuldigten von dem Raum wussten und mit den Waffen hantierten – nicht zuletzt, weil die Kammer vom bewohnten Teil des Gebäudes abgetrennt war. Das Einrichten des Waffenlagers mit knapp 8.000 Schuss Munition bleibt vor Gericht wegen dieser fehlenden Beweise schließlich ungesühnt.

Die Pflanzenzucht gestehen die Beschuldigten allerdings im Laufe der Verhandlung. Eigenkonsum, heißt es zur Begründung. Leon A. habe Knieschmerzen seit einem Autounfall. Verschriebenes Morphium habe nicht geholfen. Für die Zucht erhalten sie eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Jubel im Gerichtssaal

Max A. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die "tatsächliche Gewalt" über das geladene Sturmgewehr G3 im April 2022 ausgeübt zu haben. Ein Waffensachverständiger erklärt im Prozess, das G3 sei eine Kriegswaffe. Somit wäre die Tat ein Verbrechen. Vor 15 Jahren sei die Waffe aus dem Materiallager der Bundeswehr gestohlen worden, berichtet eine Polizistin. Ermittlungen blieben allerdings ergebnislos. Es gab kaum DNA-Spuren auf dem G3. Von Ingo K. und Max A. konnten bloß "Mischspuren" festgestellt werden. Ob der Beschuldigte diese "tatsächliche Gewalt" über die Kriegswaffe hatte, bleibt ebenfalls unklar; die Richterin hat Zweifel.

Schließlich erhält Max A. nur für die Selbstladepistole im Schlafzimmer eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Damit folgt auch auf die G3 wegen fehlender Beweise keine Strafe, ebenso für die Selbstladepistole im Wohnzimmer. Für die geladene Pistole im Büro wird Heiko A. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, seine Frau Bianca A. wird freigesprochen.

Das Landgericht Mosbach hebt die Haftbefehle auf, die Fußfesseln werden entfernt. Max A. lächelt erleichtert, seine Familie ist frei. Im Publikum bricht Jubel aus. Verwandte und Freunde der Familie A. umarmen sich. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frage, wer die Verantwortung für die Waffenkammer und die G3 trägt, bleibt bis zum Schluss unbeantwortet. Und das, obwohl Waffen und Munition sich auf dem Hof der Familie befanden.

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