Hi.
Aus welcher braunen Brühe das DNV-Geschmeiss gekrochen ist, zeigt folgender Beitrag, der auf deren HP, und dazu auch noch ausgerechnet unter der Überschrift "Der Kampf gegen rechts", veröffentlicht ist:
"Der Kampf gegen rechts" - Die Existenzberechtigung der Fortführung des Nationalsozialismus auf deutschem Boden
oder
Volksverhetzung nach Paragraph 130 I StGB, als das wesentliche Mittel der "gegen rechts Kämpfenden", um politisch Andersdenkende im System M mit dem alliierten System dahinter öffentlich zu diskreditieren und zu verfolgen
Werte Damen und Herren des thüringischen Landesverfassungsschutzes, der thüringischen Staatsanwaltschaft, des thüringischen polizeilichen Staatsschutzes und des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden, seit heute morgen befindet sich hier auf Facebook als soziales Netzwerk als Ausdruck virtueller Öffentlichkeit im Sinne des Strafgesetzbuches und des Grundgesetzes folgender Eintrag:
https://linksunten.indymedia.org/de/node/88044
Ich, Denis Gebauer, werde dort namentlich benannt, sogar unter Erwähnung meiner Privatanschrift und meines gewerblichen Unternehmens.
Diese öffentliche Benennung wird von mir als unstreitig strafrechtlich relevant angesehen, weil ich darin den Verdacht eines Verstoßes gegen die Paragraphen 130 I und II, 185, 186, 187, 193, i. V. m. 194, 108, 111 erblicke und fordere Sie hiermit auf, nachdem Sie im Sinne des Paragraphen 160 I StPO von diesem strafrechtlich relevanten Sachverhalt "auf anderem Wege Kenntnis erhalten haben", die Aufnahme von Ermittlungen gegen die verantwortlichen Betreiber und Beitragseinsteller des Portals "indymedia.org.de" zu prüfen.
Begründung:
Schon in der Überschrift wird die von mir nach Art.1 und Art.8 GG zulässige Initiierung und Reaktivierung der bundesweit bekannten politischen "Montagsdemos" im Sinne des Jahres 1989, die ich in Ludwigshafen und Mannheim fördere und unterstütze, als "rechtsradikal" bezeichnet und damit öffentlich herabgewürdigt. Ferner wird diese Herabwürdigung auch durch die Benennung meines Namens und durch Verbindung desselben mit dieser zulässigen politischen Entäußerung auf meine Person übertragen.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die Betreiber der Infostände und Kleinstkundgebungen zunächst pauschal als "Personen des rechtsradikalen Spektrums" bezeichnet. Dazu werden dann aber ergänzend auch diverse Bilder der in Rede stehenden Personen eingestellt, deren Nutzung in dieser Weise unstreitig gerichtsfest schon "das Recht am eigenen Bild" im Sinne des Persönlichkeitsrechtes des Grundgesetzes verletzen und mich zu einer Person der öffentlichen Hetze abqualifizieren.
Im zweiten Absatz der obigen Abhandlung werde ich, namentlich benannt als Dennis Gebauer (hervorgehoben), auch als "Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und Antisemit" aus dem thüringischen Hörselberg-Hainich bei Eisenach bezeichnet.
Juristisch fraglich ist hier, zu welchem Zweck diese unzutreffenden Angaben erfolgten, die sogar um Folgendes ergänzt wurden:
"Neben seinen rechtsradikalen Aktivitäten ist er mit seiner Baufirma "Ausbau Gebauer" selbstständig. Seine Wohn- und Arbeitsanschrift ist die XXXXXX Straße X in XXXXXX XXXXXX-XXXX OT Reichenbach, Email: denis.gebauer(at)XXXXXXX.de, Telefon: XXXXXX-XXXXX, Fax: XXXXXX-XXXXX, Bei Facebook zu erreichen unter facebook.com/pages/Ausbau-Gebauer/497927966932321 und facebook.com/denis.gebauer.10."
Anhand des ersten Kommentars eines Nutzers dieses Onlineportals, mit dem Pseudonym "Blockupy", kann man ersehen, in welche Richtung die Intention der Veröffentlichung meiner Personaldaten und der Abbildungen meiner Person abzielen, nämlich einer Verfolgung, siehe dazu diesen Wortlautauszug:
"Sind diese Nazischweine so "unbekannt" oder warum konnten diese sich ungestört in Frankfurt bewegen?"
Ich bitte Sie, auch gegen diesen Kommentator wegen Volksverhetzung im Sinne des Paragraphen 130 I und II zu ermitteln, denn die Angabe, ich sei ein "Nazischwein" ist tatbestandlich nicht nur eine Beleidigung, sondern auch eine politisch motivierte Straftat als antisemitische Äußerung. Nach der juristischen Wortlautauslegung kann die Bezeichnung "Nazi" nur "Nationalistischer Zionist" bedeuten. Nach der Begriffsdefinition in Wikipedia, sind "Nazis" demnach keine "Nationalsozialisten", sondern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zionismus
ergänzend sieh auch hier:
http://www.cecu.de/lexikon/politik/1889-zionismus.htm
Wollte der Kommentator mir eigentlich unterstellen, "Nationalsozialist" zu sein, hätte er mich richtigerweise "Naso" nennen müssen.
Eine strafbefreiende Irrtumsregelung soll für den oben genannten Kommentator jedoch nicht gelten, da die Zielrichtung seines öffentlichen Angriffes auf meine Person mit diskreditierender und herabwürdigender Art der nach dem Grundgesetz verbotenen Verfolgung politisch Andersdenkender entspricht.
Den volksverhetzenden Charakter der gesamten Einlassung der verantwortlichen Betreiber der betreffenden Internetseite, können Sie auch an der Einfügung der vergangenen und nächsten anstehenden Termine zu den Montagsdemos ersehen. Diese Angaben dienen in erster Linie dazu, Antifa - SA Kräfte auf unser nach Art.8 GG zulässige Veranstaltung als Zusammenkunft politisch Gleichgesinnter, anzusetzen. Ich erwarte, dass Sie hier als zuständige Behörden meine Anzeige ernst nehmen, weil mit vielleicht brutalen Übergriffen zu rechnen ist, wie bereits etliche Vorgänge nachgewiesen haben.
Im Übrigen mündet die Diskreditierung meiner Person durch diesen obigen Beitrag auch in einer schwerwiegenden gewerblichen Beeinträchtigung, die auch eine Grundrechtsverletzung in Form der eingeschränkten bzw. behinderten Berufsausübung im Sinne des Art.12 GG darstellt, da mein gegenwärtig ausgeübter Gewerbebetrieb explizit benannt ist. Unabhängig von der Beeinträchtigung meines Kundenstammes und meiner Besucher an sich, hat die öffentliche Bekanntgabe meiner Gewerbeanschrift auch eine konkret beabsichtigte Reaktion zur Folge, die insbesondere die Handschrift der Nationalsozialisten trägt:
"Kauft nicht beim Juden!"
Auch wenn mich nur der oben angegebene Kommentator einen "Nazi" nennt, somit einen "nationalistischen Zionisten", also einen Juden, ist dies auch stellvertretend für die Überzeugung der verantwortlichen Betreiber der in Rede stehenden Seite und der Einsteller des betreffenden Beitrages zur Montagsdemo.
Im Sinne des Paragraphen 130 StGB reicht beim Tatbestand der Volksverhetzung schon der Verdacht, zum Beispiel der Leugnung des Holocaust. In so fern beanspruche ich für mich im Sinne des Negativtatbestandes, dass der Verdacht besteht, dass durch meine Vorfahren auch in meinem Adern jüdisches Blut fließen könnte. In so fern ist die obige Angabe, ich wäre ein "Antisemit", unstreitig eine Beleidigung und Diskreditierung. Ferner ist die Angabe "Nazi" damit mir gegenüber eine antisemitische Äußerung, die bei uns nach allen Regeln und Vorschriften des Art.139 GG strikt untersagt ist und auf das schärfste zu verfolgen ist.
In so fern bitte ich Sie mich als zu Israel bekennenden und anscheinend auch gehörenden Menschen vor diesen politisch motivierten Übergriffen angemessen durch eine effektive Strafverfolgung dieser Personen zu schützen.
Erst kürzlich hat der renommierte deutsche Historiker Arnulf Baring öffentlich bekanntgegeben, dass unstreitig belegt ist, dass die Nationalsozialisten "Sozialisten" und damit politisch "Linke" waren. Das in Rede stehende Onlineportal "indymedia" ist demnach die moderne Fortführung nationalsozialistischer Politik und Denkweise, die auch die gleiche Handschrift der Nationalsozialisten bei der Verfolgung politisch Andersdenkender trägt.
Im Rahmen des Auftrages aus Art.139 GG haben Sie allen nationalsozialistischen Tendenzen und Auswüchsen im Land unerbittlich im "Kampf gegen den Rechtsextremismus" entgegenzutreten. Die Nationalsozialisten hat der überwiegende Teil der deutschen Gesellschaft einst zutreffend als "Braune" definiert, dem sich die Betreiber und Verantwortlichen vollumfänglich angeschlossen haben (siehe die entsprechenden Titulierungen und Beiträge). Wenn Sie also die politische Farbenlehre bei uns im Land beherrschen, werden Sie ganz schnell ermitteln, dass meine Darlegungen mich vollumfänglich entlasten, denn politisch "Rot" und "Grün" ergibt "Braun", "Dunkelrot", "Rot" und "Grün" ergibt "Braun", "Gelb" und "Blau" und "Rot" ergibt "Braun" u.s.w..
Über Art.139 GG und seiner Definition von "Nationalsozialismus" wird ganz klar gefordert, dass das politische System im Land immer einen Gegenpol zur bestehenden politischen Linkslastigkeit, also der offenen und verdeckten Fortführung des Nationalsozialismus in moderner Form, bietet und dieser im Ergebnis im reinen, sauberen politischen "Rechts" liegt. Danach ist der "Kampf gegen Rechtsextremismus" erforderlich und legitim, wie auch in Bezug auf das politisch Linke als Extremismus im Land. Die Verkürzung auf den "Kampf gegen rechts" stellt dagegen eine grobe Verfassungswidrigkeit dar, weil es eine politische Kampfansage gegen den in Deutschland bestehenden Mittelstand und das konservative Bürgertum ist. Die Einbeziehung meines Gewerbebetriebes ist deshalb den Tatbestand tragend.
Also, walten Sie bitte Ihres Amtes und sorgen Sie im Rahmen Ihrer straf-prozessualen Befugnisse und der konkreten Gefahrenabwehr dafür, mir den nötigen Schutz vor nationalsozialistischer Verfolgung durch obige Täter gegen meine Familie und meine Person zu unterbinden. Bitte sorgen Sie umgehend für eine Beseitigung dieses volksverhetzenden und beleidigenden Beitrages, notfalls durch Abstellen der Seite und veranlassen Sie die verantwortlichen Betreiber zu einer presserechtlichen Richtigstellung mit Entschuldigung.
Privatrechtliche Schadenersatzforderungen, einhergehend mit einer Abmahnung und einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung, behalte ich mir ausdrücklich vor.
In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleibe ich mit freundlichen Grußessen, ergebenst
Ihr deutscher Staatsbürger
Denis Gebauer
http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv/page.php?seite=Der_Kampf_gegen_rechts.htmlMal wieder das Geschwurbel von "Nasos", mal wieder werden aus Juden "Nationale Zionisten", also Nazis, gemacht, mal wieder aus Verfolgern Verfolgte.
Dieses selbstverräterische, m.E. strafrechtlich tatsächlich unter § 130 StGB fallende Geschreibsel, das aufgrund der Veröffentlichung auf der Partei-HP nicht nur als zur offiziellen Parteilinie gehörend anzusehen ist , sondern aufgrund dessen persönlicher Verantwortlichkeit
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Ferdinand Karnath
Landsberger Allee 220
10367 Berlin
auch Ferdis Überzeugung darstellen dürfte, macht deutlich, wessen Gesinnungskinder Ferdinand Karnath und die restliche DNV-Brut sind. Da hilft Ferdi sein scheinempörtes Aufschreien wenig.
In diesem Sinne:
Heilt Karnath
Mad Dog
(der Karnaths Forenspion ausdrücklich erlaubt, dieses Posting seinem GröPFaZ zur Kenntnis zu bringen)