Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 101089 mal)

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Offline Peta1

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #720 am: 28. März 2024, 08:13:29 »
Von den 27, die gedroht haben, wurden jetzt 3 verurteilt.
Ich hoffe, der Rest bekommt bald auch seinen Prozess.
Peta1
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #721 am: 29. März 2024, 00:21:34 »
Von den 27, die gedroht haben, wurden jetzt 3 verurteilt.
Ich hoffe, der Rest bekommt bald auch seinen Prozess.
Peta1

Ja es gehts laufend weiter. Über den dritten Angeklagte, einen 70 Jahre alten Pensionisten habe ich hier schon einen Gerichtsbericht erstattet, aber damals ging es um den SBÖ.

Zitat
Weiteres Verfahren gegen einen Erwachsenen, dem zur Last gelegt wird, das Verbrechen des
Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten zu müssen, indem er eine Staatsanwältin
mit Drohungen an ihrer Amtshandlung gehindert haben soll
« Letzte Änderung: 29. März 2024, 00:32:56 von Fleckis Hauspersonal »
 
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Offline Feiertag

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #722 am: 31. März 2024, 06:20:35 »
Was für eine Watschen für die "Besorgten", die "Gegner gegen Alles", die "Ge- oder Bedenkmarschierer", die ALTNAZIS, die NEONAZIS, die "Galgendemonstranten",
was für eine fette Watschen.  ;D

Zitat
[Verfassungsgerichtshof
Höchstgericht hebt Urteil gegen ORF-Reportage über Rechtsextreme bei Covid-Demos auf


Erhobener Arm vor Hitler-Geburtshaus. Verfassungsgericht: Urteil gegen ORF verletzte Meinungsfreiheit, weil es Medienaufgabe kritischer Bewertung außer acht ließ
Harald Fidler

30. März 2024, 15:00

,

Hat "Thema" in eine Reportage über extrem unterschiedliche Gruppierungen von "besorgten Bürgerinnen" bis "Rechtextremen" bei Corona-Maßnahmen-Demos gegen das ORF-Gesetz verstoßen? Medienbehörde und Bundesverwaltungsgericht verurteilten den ORF mit dem Argument, er habe diese Einstufung bei einer in einer Passage gezeigten Demonstrantengruppe nicht ausreichend geprüft. Der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung nach STANDARD-Informationen nun auf und gab dem ORF recht. Das Verwaltungsgericht habe mit der Entscheidung Medien- und Meinungsfreiheit laut Menschenrechtskonvention verletzt - weil es die ebenfalls relevante kritische Bewertung außer acht ließ./quote]
https://www.derstandard.at/story/3000000213931/hoechstgericht-hebt-urteil-gegen-orf-reportage-ueber-rechtsextreme-bei-covid-demos-auf
Den ganzen Artikel gibts wie gewohnt da:
Spoiler
Zitat
Verfassungsgerichtshof
Höchstgericht hebt Urteil gegen ORF-Reportage über Rechtsextreme bei Covid-Demos auf
Erhobener Arm vor Hitler-Geburtshaus. Verfassungsgericht: Urteil gegen ORF verletzte Meinungsfreiheit, weil es Medienaufgabe kritischer Bewertung außer acht ließ
Harald Fidler
30. März 2024, 15:00

Hat "Thema" in eine Reportage über extrem unterschiedliche Gruppierungen von "besorgten Bürgerinnen" bis "Rechtextremen" bei Corona-Maßnahmen-Demos gegen das ORF-Gesetz verstoßen? Medienbehörde und Bundesverwaltungsgericht verurteilten den ORF mit dem Argument, er habe diese Einstufung bei einer in einer Passage gezeigten Demonstrantengruppe nicht ausreichend geprüft. Der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung nach STANDARD-Informationen nun auf und gab dem ORF recht. Das Verwaltungsgericht habe mit der Entscheidung Medien- und Meinungsfreiheit laut Menschenrechtskonvention verletzt - weil es die ebenfalls relevante kritische Bewertung außer acht ließ.

Worum es ging
Das ORF-Reportagemagazin "Thema" zeigte am 22. Februar 2021 einen Beitrag unter dem Titel "Inside Demo – Die Welt der Coronaleugner", welche sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen bei Covid-Maßnahmen-Demos zu finden seien. "Jede Woche demonstrieren Menschen, die sich Sorgen um die Zukunft machen, Seite an Seite mit Impfgegnern und auch Rechtsextremen, die die Welle der Angst für ihre Zwecke nutzen", wurde der Beitrag anmoderiert. Die Demonstrationen würden durch ganz unterschiedliche Personen- und Interessengruppen gespeist und genutzt. Bilder von einer Demo am Wiener Karlsplatz werden kommentiert als "bunte Melange aus besorgten Bürgerinnen und Bürgern, Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremen und Esoterikerinnen".
Erhobener rechter Arm vor Hitlers Geburtshaus
In einer Passage zeigte der Beitrag zunächst eine Gruppe von ganz in weißen Schutzanzügen und unkenntlich auftretenden Demonstrantinnen und blendet ein Bild einer Aktivistengruppe ("Guerilla Mask Force") ein, die in weißen Schutzanzügen vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau posiert, ein wesentlicher Teil von ihnen mit erhobenem rechtem Arm. Das Bild aus Braunau hat die Gruppierung selbst online gestellt. Kommentiert wird die Passage mit: "Auch Rechtsextreme nutzen das Fahrwasser der Demonstrationen. In weiß gekleidete Demonstranten posieren im Jänner vor Hitlers Geburtshaus in Braunau." Und: "Immer wieder tauchen Bilder des Neonazis Gottfried Küssel auf".
KommAustria und Verwaltungsgericht sehen Gesetz verletzt
Eine Popularbeschwerde bei der Medienbehörde KommAustria (dafür braucht es 120 Unterstützungserklärungen von ORF-Beitragszahlerinnen) monierte, dass die Gestaltung bei (rechtlich relevanten) "Durchschnittsbetrachtern" den Eindruck erwecke, dass der ORF diese Demonstranten als Rechtsextreme bezeichnet. Die KommAustria sah dadurch das Objektivitätsgebot verletzt und gab der Beschwerde recht.
Das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz bestätigte die Behörde. Der ORF erwecke hier den Eindruck, dass es sich (bei der Gruppierung in Schutzanzügen) um Rechtsextreme handle; ob das zutrifft; habe der ORF aber nicht ausreichend recherchiert, diese etwa nicht befragt, obwohl das einfach möglich gewesen wäre.
Verfassungsgericht hebt Urteil auf - widerspricht Meinungsfreiheit
Der ORF, vertreten von Korn Rechtsanwälte, wandte sich daraufhin an den Verfassungsgerichtshof. Und der hob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf (und das mit einigem Sinn für pointierte Formulierungen). Das Urteil der zweiten Instanz verletze die von Artikel zehn der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit des ORF, hält das Höchstgericht fest. Warum das?
Das Bundesverwaltungsgericht verletze die Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit des ORF, weil sie den "Thema"-Beitrag ausschließlich als Tatsachenmitteilung einstufe und nicht auch als Kommentar im Sinne des ORF-Gesetzes. Das Gericht verkenne den Gesamtzusammenhang des Beitrages im Widerspruch zu Artikel 10 der Menschenrechtskonvention. Denn es blende aus, dass der Eindruck, den diese Gruppe weiß gekleideter Demonstranten erweckt, kritisch zu bewerten sei.
Der Verfassungsgerichtshof: "Das Foto der weiß gekleideten Gruppe von Personen in Braunau dient dem Beitrag damit als Anker und Begründung dafür, zum Ausdruck zu bringen, dass die Gruppe weiß gekleideter Demonstranten es nicht scheut, in einem rechtsextrem konnotierten Kontext als Gruppierung aufzutreten und das mit ihrem Auftreten verbundene Anliegen in einen solchen Kontext zu stellen."
"Kritische Diskussion" Teil des Auftrags
Der Beitrag thematisiere hier "ein heikles demokratisches und rechtsstaatliches Problem". Er demonstriere selbst die Schwierigkeit, Personen und Gruppierungen darzustellen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen, die sich einer eindeutigen Zuschreibung entzögen, aber "rechtsextreme Konnotationen nicht scheuen und auch unter Umständen suchen".

Das Höchstgericht unter Vorsitz von Präsident Christoph Grabenwarter hält fest: "Es ist wesentlicher Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF, solche Entwicklungen und Zusammenhänge aufzuzeigen und einer kritischen öffentlichen Diskussion auszusetzen, wie sie Artikel 10 EMRK als Grundlage einer demokratischen Gesellschaft vor Augen hat". Gerade Reportagen wie der "Thema"-Beitrag tragen dazu bei, "insbesondere auch der kritischen Bewertung tatsächlicher Ereignisse und ihrer Hintergründe". Als solche kritische Bewertung sei das gezeigte Bild aus Braunau zu bewerten.
"Dem Foto, das jedenfalls eine erhebliche Anzahl der Personen mit ausgestrecktem (rechtem) Arm vor Hitlers Geburtshaus zeigt, ist eine erkennbare antifaschistische Intention der Gruppierung angesichts des Gesamtkontextes des Fotos nicht zu entnehmen."
Das Argument der Beschwerdeführer, dass die Gruppe in Schutzanzügen nicht nur vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers posiert, sondern eben auch um den dortigen Mahnstein gegen Krieg und Faschismus, lässt das Höchstgericht mit einer pointierten Formulierung nicht gelten: "Denn von seinem objektiven Erklärungswert aus der Perspektive des Durchschnittsbetrachters ist diesem Foto, das jedenfalls eine erhebliche Anzahl der Personen in der Gruppe mit ausgestrecktem (rechten) Arm vor Hitlers Geburtshaus zeigt, eine erkennbare antifaschistische Intention der Gruppierung angesichts des Gesamtkontextes des Fotos nicht zu entnehmen." Ganz im Gegenteil: "Vielmehr muss sich die Gruppierung die objektive Anmutung dieses Fotos zurechnen lassen, die entsteht, wenn man in derartiger Art und Weise vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers posiert."
Dass die Gruppe anonym auftritt, rechtfertige auch ihre journalistische Darstellung als anonym, konstatiert das Höchstgericht: "Wer anonym auftritt, setzt dieses anonyme Verhalten der öffentlichen und damit insbesondere journalistischen Beurteilung aus." Anders wäre das zu bewerten, wenn die Recherche darauf abzielte, die anonym auftretenden Personen zu identifizieren. Das Bundesverwaltungsgericht habe also auch in diesem Punkt Artikel 10 "verkannt", indem es dem ORF vorhielt, er habe den Kontakt zu den in Schutzanzügen Demonstrierenden nicht gesucht und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu ihrem anonymen Auftreten zu geben. Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts seien nicht mit der journalistischen Gestaltungsfreiheit des ORF vereinbar, entschied der Verfassungsgerichtshof und hob die Entscheidung auf.
Beim Verfassungsgerichtshof wollte man die Entscheidung auf STANDARD-Anfrage nicht kommentieren. (fid, 30.3.2024)

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Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #723 am: 22. Mai 2024, 21:11:08 »
Der Verfassungsschutzbericht 2023 unserer südöstlichen Provinz ist jetzt da.

Auch heuer ( :))) gibt es darin wieder einen sehr ausführlichen Abschnitt zum Thema "Staatsfeindliche Verbindungen".

Durchaus lesenswert! Unsere östlichen/südöstlichen Nachbarn scheinen mir ein gutes Händchen mit der Kreation neuer Begriffe zu haben: Erstmals sprechen sie von "heterodoxem Extremismus", um der deppischen inkonsequenten links-rechten Sowohl-als-auch-Verschwörungs-Gedankenbrühe einen würdigen Namen zu geben.
(Wobei, wenn ich mir das so überlege, hätte man auch von "Sowohl-als-auch-Extremismus" sprechen können  :))).
Jedenfalls zeugen dieser Text und diese Bezeichnung von einem viel besseren Verständnis der Deppenszene, als es etwa mein helvetischer NDB mit seinem dümmlich-unbeholfenen Begriff des "monothematischen Extremismus" hat entwickeln können.

Mit besonders lobenden Worten wird in diesem Bericht Dagmar Tietsch bedacht, allerdings ohne dass ihr Name erwähnt wird. Sie ist einfach "eine Reichsbürgerin".  :))
Zitat
Diese deutsche
„Reichsbürgerin“ veranstaltete bereits im Jahr 2015 mehrere sogenannte „Rechtssach-
verständigenseminare“ in Österreich, an denen mehrere spätere Führungspersönlich-
keiten der Staatsfeindlichen Verbindungen „Staatenbund Österreich“ und „International
Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) teilnahmen. Diese Seminare bildeten die
Ausgangsbasis für die Gründung der österreichischen Staatsfeindlichen Verbindungen,
deren Tätigkeiten in den Folgejahren zu zahlreichen Gerichtsprozessen und -verurtei-
lungen führten. Somit kann die deutsche „Reichsbürgerin“ als Patin der österreichischen
Staatsverweigererszene
angesehen werden
Hervorhebung von mir. Dieser Abschnitt muss sowas von in unser Wiki!!!  :clap:

Dagmar Tietsch wird hier nicht zuletzt auch für die Akivitäten der "Saupreissn" ("Bundesstaat Preussen") in Österreich verantwortlich gemacht, zumindest indirekt.

Rätsel gibt mir folgender Abschnitt auf:
Zitat
Vor allem ehemalige Mitglieder der Gruppierung „Staatenbund Österreich“ sowie deren
selbsternannte Präsidentin (eine rechtskräftig verurteilte Aktivistin aus der Steiermark)
betätigten sich führend im „Bundesstaat Preußen“.

Könnte es sich dabei um einen Fehler handeln? Mit der selbsternannten Präsidentin MUSS Moni Unger gemeint sein, aber die müsste eigentlich den gesamten Berichtszeitraum (2023) im Häfn verbracht haben und hat sich zudem anlässlich einiger Zeugenaussagen in der jüngeren Vergangenheit geläutert gezeigt. Wie soll sie sich also bei den Saupreissn "führend betätigt" haben?  :think: :scratch:
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #724 am: 26. Mai 2024, 10:16:47 »
Könnte es sich dabei um einen Fehler handeln? Mit der selbsternannten Präsidentin MUSS Moni Unger gemeint sein, aber die müsste eigentlich den gesamten Berichtszeitraum (2023) im Häfn verbracht haben und hat sich zudem anlässlich einiger Zeugenaussagen in der jüngeren Vergangenheit geläutert gezeigt. Wie soll sie sich also bei den Saupreissn "führend betätigt" haben?  :think: :scratch:

@Helvetia Ich wollte hier zwar nichts mehr schreiben da ich ja verwarnt wurde weil ich bekannt gab dass du *** bist, das war nie ein großes Geheimnis. Aber in diesem Punkt muss ich dir sagen, dass sich Moni seit einiger Zeit wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß sich befindet.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2024, 10:59:27 von Sandmännchen »
 
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Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #725 am: 26. Mai 2024, 12:05:42 »
Auch wenn das mit der Haftentlassung wegen Haftunfähigkeit stimmt, zweifle ich äusserst stark an der Richtigkeit dieser Verfassungsschutzberichts-Passage. Zum einen, weil ich mir schwer vorstellen kann, dass eine zuvor als haftunfähig erklärte Moni in der Lage wäre, sich sogleich führend am Bundesstaat Preussen zu beteiligen. Immerhin war sie mindestens Ende 2022 noch in Haft (zu diesem Zeitpunkt erging das endgültige Urteil im Staatenbund-Prozess), und ich meine mich zu erinnern, dass sie auch 2023 noch teilweise aus der Haft heraus Zeugenaussagen in Prozessen gegen andere Deppen getätigt hat, bei welcher Gelegenheit sie auch - für mein Empfinden recht glaubhaft - deutlich machte, dass sie sich vom SBÖ-Gedankengut gelöst hatte. Wie soll sie sich dann 2023 in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum (to say the least) zum österreichischen Oberhaupt des "Bundesstaates Preussen" aufgeschwungen haben, gerade wenn sie in einem so schlimmen Zustand war, dass ihr Haftunfähigkeit bescheinigt wurde? Und das alles, ohne dass es die geringsten Medienberichte darüber gibt?
Könnte es statt dessen nicht sein, dass der unbekannte Verfasser dieser Zeilen an dieser Stelle a bissl schlampert agiert hat und Moni mit der in diesem Medienbericht erwähnten 67-jährigen Dame durcheinandergebracht hat?
(Auch in der Vergangenheit gab es schon kleine, aber für das geschulte Auge bemerkbare Unstimmigkeiten in diesen Verfassungsschutzberichten; so wurde etwa die Abkürzung GCLC falsch aufgelöst. Das geht ja wohl GAR NICHT!!!)
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Offline Peta1

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #726 am: 26. Mai 2024, 17:51:09 »
Könnte es sich dabei um einen Fehler handeln? Mit der selbsternannten Präsidentin MUSS Moni Unger gemeint sein, aber die müsste eigentlich den gesamten Berichtszeitraum (2023) im Häfn verbracht haben und hat sich zudem anlässlich einiger Zeugenaussagen in der jüngeren Vergangenheit geläutert gezeigt. Wie soll sie sich also bei den Saupreissn "führend betätigt" haben?  :think: :scratch:

@Helvetia Ich wollte hier zwar nichts mehr schreiben da ich ja verwarnt wurde weil ich bekannt gab dass du *** bist, das war nie ein großes Geheimnis. Aber in diesem Punkt muss ich dir sagen, dass sich Moni seit einiger Zeit wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß sich befindet.
Wie jetzt? Unsere Moni entlassen wegen Haftunfähigkeit?
Gibt es dazu nähere Informationen, bzw. wie hast Du das erfahren?
Danke
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Offline SchlafSchaf

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #727 am: 13. Juni 2024, 12:20:25 »
"Tanja" die einen sehr umtriebigen Telgramkanal betreibt und mit ihrem "8-seitigen-Dokument" Behörden und Firmen in die Knie zwingt....:rofl:
hatte wohl gestern Besuch von Team Blau. Ihre 8-Seiten sollen alleine bei ihr 100K Schulden aufgehäuft haben

Zitat
Tanja S. wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung auf Telegram vorgeworfen. Die über 700 Mitglieder der Gruppe terrorisierten Ämter, Behörden und Gerichte in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und Schweiz mit für Reichsbürger typischen Schreiben.






https://telegra.ph/COBRA-verhaftet-Reichsb%C3%BCrgerin-06-13
https://x.com/FlugschuleE/status/1801185620674420807
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Neubuerger

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #728 am: 13. Juni 2024, 13:45:10 »
"Tanja" die einen sehr umtriebigen Telgramkanal betreibt und mit ihrem "8-seitigen-Dokument" Behörden und Firmen in die Knie zwingt....:rofl:
hatte wohl gestern Besuch von Team Blau. Ihre 8-Seiten sollen alleine bei ihr 100K Schulden aufgehäuft haben

Das ist ein Fake (siehe hier: https://x.com/FlugschuleE/status/1801185620674420807), unsere Kundschaft dreht aber frei:





Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #729 am: 13. Juni 2024, 23:41:48 »
Wer auch immer dahinter steckt, macht es konsequent.  ;D

https://x.com/FlugschuleE/status/1801336811605921934

Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #730 am: 14. Juni 2024, 09:26:18 »
Wer auch immer dahinter steckt, macht es konsequent. 

https://x.com/FlugschuleE/status/1801336811605921934

Wenn jemand am Dienstag verhaftet wurde, wird es kaum am Donnerstag schon ein Urteil geben. So fix arbeitet die Justiz noch nicht mal in Österreich.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #731 am: 14. Juni 2024, 09:54:43 »
Off-Topic:
Die Gerichtsfirmen der BRD-GmbH schaffen das schon mal. Stichwort "beschleunigtes Verfahren".

War das Steckenpferd eines früheren brandenburgischen Justizministers. Deshalb wurden bei den Staatsanwaltsfirmen dafür Sonderabteilungen eingerichtet; der Justizminister ist längst vergessen, die Sonderabteilungen blieben.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2024, 10:00:04 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Feiertag

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #732 am: 14. Juni 2024, 23:26:55 »
Off-Topic:
Wenn jemand am Dienstag verhaftet wurde, wird es kaum am Donnerstag schon ein Urteil geben
Die "liebe" Tanja ist (soweit bekannt) selbständig (freiberuflich) tätig. Sollte sie ihr Credo "Alles ist ungültig, Steuern gibts nicht, die Krankenkasse ist des Teufels, SHAEF wird euch alle bestrafen" auch im wahren Leben leben, könnten sich durchaus einige Verwaltungsstrafen angesammelt haben. Da ist der Gedanke an eine Ersatzfreiheitsstrafe vielleicht gar nicht sooo abwegig und da gibts halt schon ein Urteil. Ist aber natürlich nur  :spekulatius: