Autor Thema: Gesetze für den Mond  (Gelesen 5582 mal)

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Offline Enzo

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #15 am: 30. August 2014, 17:59:16 »
Hallo, erster Post in diesem netten Forum zu einem etwas spacigeren Thema. Neben diesen langweiligen UNO Sachverwaltern mit ihrer Weltraumneutralität gibt es auch die verschiedensten Menschen, die sich in der Mondhoheit wähnten und NATÜRLICH auch versuchten Mondgrundstücke zu verkaufen. Die beste Legitimität besass wohl Jenaro Gajardo Vera aus Chile der 1953 den Mond für sich reklamierte. Nach Chilenischen Gesetz konnte man Land, das niemand beanspruchte, in Besitz nehmen - nach dreimaliger Anzeige bei einer Behörde um Einsprüche zu ermöglichen und Bezahlung einer Gebühr (dies konnte auch ausserhalb des chilenischen Staatsgebietes passieren, wenn man etwa eine "staatenlose" Insel fand). Den Prozess hat Jenaro Gajardo Vera komplett durchlaufen. Er hat aber nicht wie andere den Mond verkaufen wollen, sondern er brauchte Landbesitz um in den Gesellschaftsclub von Talca aufgenommen zu werden. Damit ist er einer der wenigen/ der einzige (?) die vor dem UNO Abkommen den Mond beansprucht haben und der auch wirklich eine behördlich ausgestellte Besitzurkunde vorweisen konnte. Er hat im übrigen den Mond den chilenischen Staat vererbt, wenn wir also mal das UNO Abkommen ignorieren, gehört der Mond Chile ;). Der Typ war natürlich Jurist ...
 

Müllmann

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #16 am: 30. August 2014, 18:20:44 »
Chile ist aber Vertragsstaat des Outer Space Treaty, hat wohl damit auf sein Eigentumsrecht verzichtet.
 

Offline kairo

Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #17 am: 30. August 2014, 19:21:34 »
Bricht das aber den privaten Besitztitel des Herrn, wenn der chilenische Staat den Mond nicht haben will?
 

Syssi

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #18 am: 30. August 2014, 19:23:10 »
Weia, wenn ich an den Soli für den Mondaufbau denke...
 

Müllmann

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #19 am: 30. August 2014, 19:50:27 »
Bricht das aber den privaten Besitztitel des Herrn, wenn der chilenische Staat den Mond nicht haben will?

Interessante Frage, ich bin aber im chilenischen Recht nicht bewandert. So wie ich das verstanden habe ist der Herr aber zwischenzeitlich verstorben und der chilenische Staat hat den Besitztitel geerbt. Als Verragsstaat dürfte er sich dann aber nicht auf das Eigentumsrecht berufen.

In Deutschland würde das ein kompliziertes Problem geben, was wohl nur über Enteignung gelöst werden könnte. Sowas würde Generationen von Juristen in Lohn und Brot halten.
 

Offline hair mess

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #20 am: 30. August 2014, 22:11:08 »
. . .
Er hat im übrigen den Mond den chilenischen Staat vererbt,. .  .
Im Übrigen kann keine Privatperson, selbst wenn sie Jurist ist, einen Staat vererben. Bestenfalls kann sie irgendwas einem Staat vererben. Hoffentlich haben wir somit das linksrheinische Dativ-Akkusativ Problem so ausreichend besprochen, dass es zukünftig in diesem Forum nicht mehr zu linksrheinisch-ironischem Bayernbashing kommt. Ironiemodus aus.
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Offline BlueOcean

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #21 am: 30. August 2014, 23:40:11 »
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Offline hair mess

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Re: Gesetze für den Mond
« Antwort #22 am: 30. August 2014, 23:53:19 »
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