Autor Thema: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar  (Gelesen 1556 mal)

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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #15 am: 30. Januar 2024, 15:18:12 »
1 Jahr auf Bewährung - das ist das Maximum, was ein Strafbefehl hergibt.
Den Beamtenstatus verliert sie übrigens "automatisch" mit Rechtskraft des Urteils.
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Offline Anmaron

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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #16 am: 30. Januar 2024, 17:20:40 »
Zu Bismarcks Zeiten meinte man, die Rentner sollten sich eben auf dem Land niederlassen, wo die Lebenshaltungskosten niedriger waren, und dort weiterarbeiten.

So ein wenig leichte Landarbeit mit leichtem Landwein? Und am besten allein aufs Land, weil die Familie ja noch keine 70 ist.
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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #17 am: 30. Januar 2024, 19:08:47 »
Wenn ich mich recht erinnere, ging es darum, dass man generell erst nach 45 Arbeitsjahren Rente bekommen soll. Wer also wie die Burschenschaftler links-grünen Studenten erst mit 30 ins Berufsleben einsteigt, muss dann halt bis 75 arbeiten.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #18 am: 30. Januar 2024, 19:14:51 »
Off-Topic:
Zu den Zeiten, als es noch keine Studiengebühr gab (die inzwischen wieder abgeschafft wurde), hatte ich jedes Semester mindestens einen Studierenden im Semester 30+. Seitdem nach Abschaffung der Studiengebühren eine Benotung der Leistungen erfolgt, treten solche Gesellen nur noch selten auf.
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Offline kairo

Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #19 am: 30. Januar 2024, 22:10:09 »
Wenn ich mich recht erinnere, ging es darum, dass man generell erst nach 45 Arbeitsjahren Rente bekommen soll. Wer also wie die Burschenschaftler links-grünen Studenten erst mit 30 ins Berufsleben einsteigt, muss dann halt bis 75 arbeiten.

Vielleicht nicht ganz. In meinem Versicherungsverlauf stehen acht Jahre an, die mir für Schule, Hochschule oder Krankheit angerechnet wurden.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Anklage gegen reichsbürgernde Zollbeamtin aus Lohmar
« Antwort #20 am: 30. Januar 2024, 22:57:03 »
In meinem Versicherungsverlauf stehen acht Jahre an, die mir für Schule, Hochschule ...

Dann bist Du älter als ich. Diese Zeiten stehen in meinem Vv als nicht (mehr?) anrechenbar drin. Da Du aber scheinbar noch nicht in Rente/Pension bist, kannst Du auch nicht sehr viel älter sein als ich. Ist zwar m.M.n. nicht fair, aber es sei Dir trotzdem gegönnt. (Kauf Dir dann beizeiten bitte Pfand-Champagner-Flaschen und schicke mir Dein Leergut. (Amen.)  ;))
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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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