Autor Thema: Berliner Wahlen  (Gelesen 976 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Berliner Wahlen
« am: 5. Januar 2023, 11:19:25 »
Derzeit wird in den Nachrichten berichtet, dass sie in Berlin nun potemkinsche Popup-Baustellen veranstalten.


Eine der Baustellen Berlins scheint die anstehende Wahl zu sein.





Zitat
Berlin
Voilà, die erste Wahlpanne: Das Datum auf der Benachrichtigung ist falsch

Die Berliner Wahl muss wiederholt werden, diesmal sollte alles klappen. Doch schon bei der Verschickung der Wahlunterlagen gibt es die erste Panne.

Author - Sören Kittel
Sören Kittel
04.01.2023 | 20:17 Uhr

Die Berliner Wahlwiederholung steht unter keinem guten Stern. Der erste Fehler ist passiert, bevor sie überhaupt stattgefunden hat. In dieser Woche sind die Wahlbenachrichtigungen an die Berliner verschickt worden, auf Deutsch und Englisch. Doch wer die englische Version des einseitigen Briefs liest, staunt. Es werden nämlich zwei Daten für die mögliche Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) genannt: zunächst richtig der 12. Februar und kurz darauf der 12. September 2023.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-wahl-voila-die-erste-wahlpanne-das-datum-auf-der-benachrichtigung-ist-falsch-li.303913


Die Systemlügenpresse schon wieder!   ???

Februar … September … ist doch egal!  Hauptsache im Mai!   8)

(Werden die Berliner Entscheidungen zum Klima auch so bearbeitet und umgesetzt?)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #1 am: 5. Januar 2023, 11:43:17 »
Failed City…  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #2 am: 5. Januar 2023, 11:56:36 »
Die Stadt scheint mir durchaus zu funktionieren, die Verwaltung ist allerdings kaputt. Alle rauswerfen bzw. zur Abteilung Stadtgrün versetzen (bis auf die, die tatsächlich die Arbeit machen, die können erfahrungsgemäß für den Bockmist am wenigsten).
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #3 am: 5. Januar 2023, 13:22:26 »
Moooment mal, nicht so eilig mit den Terminen  :naughty:

Zitat
Karlsruhe entscheidet über Beschwerde

Wird der 12. Februar als Wahltermin doch noch gekippt?


Der Wahlkampf in Berlin läuft schon auf Hochtouren - dabei könnte der Termin noch fallen: Beim Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde gegen die Wiederholung der Wahl vor. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es das Verfahren annimmt. Von A. Sundermeyer

Spoiler
250 Seiten dick ist die Beschwerde. Darin finden sich viele gravierende Vorwürfe gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes zur Wiederholung der Wahl. 43 Berliner Klägerinnen und Kläger wollen damit verhindern, dass die Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenversammlungswahl komplett wiederholt wird.

Sie werfen den Richtern Willkür vor: Fehler habe es bei der Wahl 2021 zwar viele gegeben – aber eben nicht überall. Auch sei die Begründung falsch, die Bezirksverordnetenwahl komplett zu wiederholen, weil sie an die Abgeordnetenhauswahl geknüpft waren. Die Beschwerde kritisiert aber auch Formfehler beim Gericht, zum Beispiel, dass die Amtszeit einiger Richterinnen und Richter zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits abgelaufen war.

Wahlwiederholung sei "über das Ziel hinausgeschossen"
Unter den Klagenden sind etliche Bezirksverordnete, aber auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Linken, SPD und FDP. Die wenigsten wollen sich öffentlich äußern. Einer der Klagenden ist Berlins früherer Finanzsenator Matthias Kollatz, direkt gewählt in Steglitz. Er kann nicht nachvollziehen, warum komplett neu gewählt werden soll.

"Nehmen Sie mal meinen Wahlkreis. Da wird dann so getan in dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, als hätten sich die Fehler über alle Wahllokale verteilt. Das ist aber nicht so", sagt Kollatz. Die falschen Stimmzettel seien in genau drei Wahllokalen ausgegeben worden. Bei drei Wahllokalen von fünfzig sei eine komplette Wahlwiederholung "über das Ziel hinausgeschossen", so der Ex-Finanzsenator.

SPD-Stadtrat: "In Lichtenberg hat die Wahl funktioniert"
Ähnlich sieht es SPD-Stadtrat Kevin Hönicke, in Lichtenberg zuständig für Bürgerdienste und auch für die Wahlen. In seinem Bezirk habe die Wahl schließlich funktioniert: "Wir hatten eine der höchsten Wahlbeteiligungen jemals hier in Lichtenberg und keiner konnte nicht wählen gehen." Er könne deshalb nicht verstehen, warum man "eine funktionierende Wahl in Lichtenberg wiederholen müsse", beschwert sich Hönicke.

Wahlwiederholung sei "über das Ziel hinausgeschossen"
Unter den Klagenden sind etliche Bezirksverordnete, aber auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Linken, SPD und FDP. Die wenigsten wollen sich öffentlich äußern. Einer der Klagenden ist Berlins früherer Finanzsenator Matthias Kollatz, direkt gewählt in Steglitz. Er kann nicht nachvollziehen, warum komplett neu gewählt werden soll.

"Nehmen Sie mal meinen Wahlkreis. Da wird dann so getan in dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, als hätten sich die Fehler über alle Wahllokale verteilt. Das ist aber nicht so", sagt Kollatz. Die falschen Stimmzettel seien in genau drei Wahllokalen ausgegeben worden. Bei drei Wahllokalen von fünfzig sei eine komplette Wahlwiederholung "über das Ziel hinausgeschossen", so der Ex-Finanzsenator.

SPD-Stadtrat: "In Lichtenberg hat die Wahl funktioniert"
Ähnlich sieht es SPD-Stadtrat Kevin Hönicke, in Lichtenberg zuständig für Bürgerdienste und auch für die Wahlen. In seinem Bezirk habe die Wahl schließlich funktioniert: "Wir hatten eine der höchsten Wahlbeteiligungen jemals hier in Lichtenberg und keiner konnte nicht wählen gehen." Er könne deshalb nicht verstehen, warum man "eine funktionierende Wahl in Lichtenberg wiederholen müsse", beschwert sich Hönicke.

Gibt Bundesverfassungsgericht Zurückhaltung auf?
Tatsächlich ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht sich seit 1998 nicht mehr mit Wahlprüfungsentscheidungen der Länder befasst. Diese werden in Karlsruhe streng als Sache der Landesverfassungsgerichte betrachtet. Bemerkenswert ist daher, dass das Bundesverfassungsgericht die Berliner Beschwerde nicht von vornherein abgelehnt hat, sondern bis kommenden Dienstag eine Frist für Stellungnahmen gesetzt hat.

Wie also wird das Bundesverfassungsgericht mit der Beschwerde umgehen? Eine Sprecherin des Gerichtes will sich nicht äußern – weder auf die Frage, bis wann die Stellungnahmen bearbeitet werden sollen, noch, ob es eine Tendenz in Karlsruhe gibt, das Verfahren anzunehmen.

Staatsrechtler Pestalozza ist trotz seiner Sympathie für die Klageschrift zurückhaltend in seiner Prognose. "Es ist nicht völlig unmöglich, dass sich das Bundesverfassungsgericht in der Sache mit dem Urteil mit dem Verfassungsgerichtshof beschäftigt, es ist aber auch nicht sehr wahrscheinlich", sagt er.

Holt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verfahren aber auf den Tisch, könnte die Wiederholungswahl am 12. Februar tatsächlich kippen.
[close]
https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/berlin-wahlwiederholung-agh-bvv-karlsruhe-bundesverfassungsgericht.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Offline Anmaron

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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #4 am: 5. Januar 2023, 16:09:21 »
Off-Topic:
Mit Wahlwiederholungen haben nicht nur Berliner Probleme. Es regt zum Nachdenken an, aber nicht zuviel, wenn jemand zum dritten mal anruft und die falsche Nummer hat, sich aber beschwert, dass das gar nicht sein kann, weil er ja die letzten zwei male Wahlwiederholung gedrückt hat.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline mork77

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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #5 am: 10. Januar 2023, 00:23:34 »
Finde es leider nicht mehr, aber habe auf Facebook vor ein paar Tagen folgende Schlagzeile gefunden.


Zitat
Unklar wer es war. Berliner Silvesterfeuerwerk muss wiederholt werden!
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Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline kairo

Re: Berliner Wahlen
« Antwort #6 am: 10. Januar 2023, 07:36:45 »
Finde es leider nicht mehr, aber habe auf Facebook vor ein paar Tagen folgende Schlagzeile gefunden.
Zitat
Unklar wer es war. Berliner Silvesterfeuerwerk muss wiederholt werden!

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Offline Grashalm

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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #7 am: 10. Januar 2023, 08:52:14 »
Die Stadt scheint mir durchaus zu funktionieren, die Verwaltung ist allerdings kaputt. Alle rauswerfen bzw. zur Abteilung Stadtgrün versetzen (bis auf die, die tatsächlich die Arbeit machen, die können erfahrungsgemäß für den Bockmist am wenigsten).

Als ich das letzte Mal dort war (war zur IlA) sah die Stadt schon ziemlich heruntergekommen aus. Und gefühlt hatte ich da mehr Sorge von kriminellen Aktivitäten als bei mir zu Hause. Wohnen würde ich da jedenfalls nicht gerne.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Berliner Wahlen
« Antwort #8 am: 31. Januar 2023, 17:54:07 »
Das ist ja prima :shifty:

Die Berliner können jetzt wählen, aber ob das wirklich rechtmäßig ist, erfahren wir dann in ein paar Monaten :facepalm:

Zitat
Bundesverfassungsgericht
Berliner Wiederholungswahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden

Die Berlinerinnen und Berliner können wie geplant am 12. Februar wählen. Die Wahlwiederholung findet statt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die grundsätzliche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit wird sich aber noch hinziehen.

Die Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden.
Mehr als 40 Beschwerdeführer wollten mit Eil-Antrag erreichen, dass die Wahl aufgeschoben wird, bis in Hauptverfahren entschieden wird.
Trotzdem wohl eine Wahl unter Vorbehalt: Das Hauptverfahren beginnt erst in den nächsten Wochen und könnte Monate dauern.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag bekanntgegeben, dass die für den 12. Februar angesetzte Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant stattfinden kann.

Die Richter lehnten es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Eine Begründung lieferte das Gericht zunächst nicht.

Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Spoiler
Landeswahlleiter erleichtert
Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt", sagte Bröchler. "Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren."

Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, sagte Bröchler. "Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen." Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten.
Auch Parteien begrüßen die Entscheidung
Die Berliner Grünen reagierten erleichtert. "Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar weiteren Prüfungsbedarf. Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht dessen ungeachtet einen Stopp der Wiederholungswahl nicht für geboten hält", werden die Landesvorsitzenden der Partei, Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, in einer Mitteilung zitiert.

Die Berliner Regierende Bürgermeisterin und SPD-Co-Vorsitzende Franziska Giffey kündigte auf Twitter an: "Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird."

Auch der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers befürwortete den Beschluss. Dieser sei "gut für die Demokratie, gut für Berlin", sagte er.

Die AfD befürchtet nach eigenen Angaben durch die Entscheidung eine geringere Wahlbeteiligung. "Es ist unglücklich, dass das BVerfG die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fällen will", teilte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker mit. "Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt. Es steht zu befürchten, dass das negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und auf das Ansehen der Demokratie bei den Bürgern hat."

Gemischte Töne kamen aus der Fraktion der Linken: "Das Gericht hat beim Eilantrag Klarheit über den Wahltermin getroffen - das ist gut", sagte der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. "Spannend wird sein, wie das Gericht dann in der Hauptsache entscheiden wird. Die Grundsatzfrage, ob es in Ordnung ist, in einer Demokratie 1,8 Millionen ordnungsgemäß abgegebene Stimmen bei der letzten Wahl zu annullieren, obwohl man nur bei 20.000 Stimmen einen Fehler festgestellt hat, muss sorgfältig geprüft werden", sagte Schlüsselburg, der sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt hatte.

Endgültige Entscheidung könnte noch Monate dauern
Bis letztlich über die "Hauptsache" entschieden wird, also über die grundsätzliche verfassungsrechtliche Entscheidung, könnten noch Monate vergehen.

Den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses wurde in einem Schreiben bis zum 2. März Zeit für Stellungnahmen eingeräumt. Erst danach werden sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe mit dem Hauptverfahren beschäftigen. Bis also tatsächlich Gewissheit über die Zulässigkeit der kompletten Wahlwiederholung besteht, kann es noch dauern.

Klage von mehr als 40 Beschwerdeführern
Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.

Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern.

Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.
[close]
https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/bundesverfassungsgericht-eilentscheidung-berlin-wahl.html

Kommentar: https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/kommentar-berlin-wahl-unter-vorbehalt-wiederholung-urteil-bundesverfassungsgericht.html
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