Autor Thema: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin  (Gelesen 773 mal)

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Offline Mr. Devious

Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« am: 2. Februar 2022, 16:56:35 »
Erstmal nur als Pressebericht.

Spoiler

Arbeitsgericht urteilt in zweiter Instanz
Nach Nazi-Vergleich: Kündigung von Polizeiärztin ist rechtens

Das Landesarbeitsgericht in Freiburg hat die Kündigungsschutzklage einer Polizeiärztin aus Lahr zurückgewiesen. Ihre Entlassung wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik ist wirksam.

Die Polizeiärztin aus Lahr (Ortenaukreis) ist mit ihrer Kündigungsschutzklage gescheitert: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Freiburg war ihre Entlassung wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik rechtens.

Vergleiche mit dem Nationalsozialismus

Die Lahrer Ärztin habe in einer Zeitungsannonce die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz aus der Nazizeit gleichgesetzt. Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, so die Begründung des Gerichts. Mit ihrer Kritik an der Corona-Politik sei die 55-Jährige als Polizistin im öffentlichen Dienst zu weit gegangen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, wie ein Sprecher mitteilt.

Polizeiärztin wurde 2021 entlassen

Die Medizinerin war im November 2020 nach einjähriger Tätigkeit in Lahr freigestellt worden. Das Land Baden-Württemberg hatte ihr im Februar 2021 gekündigt. Die Begründung: Mangelnde Eignung für die Tätigkeit als Polizeiärztin, Verletzung der Treuepflicht und Bekämpfung der verfassungsmäßigen Ordnung.

Die Ärztin sah dies jedoch anders. Sie berief sich unter anderem auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Eine entsprechende Kündigungsschutzklage in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Offenburg wurde im August 2021 abgelehnt. Einen Monat später legte sie Berufung ein.
In Lahr als Corona-Kritikerin bekannt

Die Ärztin war von 2019 bis zu ihrer Kündigung im März 2021 im polizeiärztlichen Dienst an der Hochschule der Polizei in Lahr in Teilzeit beschäftigt. Im vergangenen Dezember wurde sie vom Amtsgericht Lahr wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten zur Maskenpflicht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Auch hier hatte sie angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Die Ärztin ist in der "Querdenker"-Szene bekannt. Sie gilt als Initiatorin der Anti-Maßnahmen-Proteste in Lahr. Laut ihrer Homepage hat die 55-Jährige nach ihrem Medizinstudium eine Ausbildung zur Heilpraktikerin und Osteopathin absolviert.
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/lahrer-aerztin-impfkritikerin-im-polizeidienst-geht-gegen-kuendigung-vor-102.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« Antwort #1 am: 2. Februar 2022, 17:03:30 »
Das ist diese Dame.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« Antwort #2 am: 2. Februar 2022, 17:39:10 »
Das ist diese Dame.

Da steht nichts von Arbeit bei der Polizei, sondern als niedergelassene Ärztin.
 
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Re: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« Antwort #3 am: 2. Februar 2022, 17:41:18 »
Das ist diese Dame.

Ist ja schon interessant, der Lebenslauf. Heilpraktikerprüfung vor Medizinstudium und das nach irgendwelchen Osteopathieausbildungen.
Also ehrlich gesagt, ich würde in meinen Lebenslauf nun nicht unbedingt meine Tätigkeit als Küchenhilfe während meines Chemiestudiums hervorheben. Auch wenn es sehr, sehr indirekt mit Lebensmittelchemie zu tun hat.
Off-Topic:
Das war noch zu einer Zeit, als man Putenschnitzel noch als Kalbsschnitzel unter die Leute bringen konnte und kein Mensch den Unterschied zwischen Achatschnecken (preiswert) und Weinbergschnecken (viel zu teuer)  unterscheiden konnte. ;D
Das Lokal wurde von der besseren Gesellschaft besucht - Reiter!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« Antwort #4 am: 2. Februar 2022, 17:42:17 »
Das ist diese Dame.

Da steht nichts von Arbeit bei der Polizei, sondern als niedergelassene Ärztin.

Google mal "Lahr Polizeiärztin Ostheopatie" (ohne Anführungszeichen).  ;)





« Letzte Änderung: 2. Februar 2022, 17:44:42 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Online Reichsschlafschaf

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Re: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« Antwort #5 am: 2. Februar 2022, 17:49:55 »
Da steht nichts von Arbeit bei der Polizei, sondern als niedergelassene Ärztin.


Aber da steht's::


https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg382646#msg382646


;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Ceilo

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Re: Entlassung einer querdenkenden Polizeiärztin
« Antwort #6 am: 3. Februar 2022, 19:45:13 »
Ist ja schon interessant, der Lebenslauf. Heilpraktikerprüfung vor Medizinstudium und das nach irgendwelchen Osteopathieausbildungen.
Also ehrlich gesagt, ich würde in meinen Lebenslauf nun nicht unbedingt meine Tätigkeit als Küchenhilfe während meines Chemiestudiums hervorheben. Auch wenn es sehr, sehr indirekt mit Lebensmittelchemie zu tun hat.

Na ja, in der Schweiz gibt es wohl wirklich einen Hochschulstudiengang Osteopathie, der durchaus einiges an medizinischen Kenntnissen vermittelt (klar, daneben wohl auch Zweifelhaftes):

https://www.heds-fr.ch/de/ausbildung/osteopathie/bachelor/

Damals offenbar noch nicht in dieser Form, aber dass sie da besser ausgebildet wurde, als der Feld-, Wald- und Wiesenheilpraktiker und dabei auch einen echten Hochschulabschluss erworben hat, das ist plausibel. 

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