Autor Thema: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022  (Gelesen 8213 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #60 am: 12. Dezember 2023, 14:20:09 »
BEricht von Spiegel Online über Ingo K.:

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Seb

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #61 am: 15. Dezember 2023, 17:41:57 »
Belltower.News hat regelmäßig über den Prozess berichtet. Hier ein Interview mit dem Prozessbeobachter:
Zitat
33 Tage im Gerichtssaal mit dem Reichsbürger
...
Timo Büchner besuchte alle 33 Prozesstage, um das Verfahren für Belltower.News zu dokumentieren. Nun ist die Broschüre „Tatort Bobstadt“ erschienen. Im Interview spricht er über seine Eindrücke vom Angeklagten und darüber, wie er die Atmosphäre in Stammheim erlebt hat.
https://www.belltower.news/interview-33-tage-im-gerichtssaal-mit-dem-reichsbuerger-154645/

Die Broschüre gibt es hier als pdf:
https://www.ngrmt.de/2023/12/13/broschuere-tatort-bobstadt-veroeffentlicht/
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline Mr. Devious

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #62 am: 3. Januar 2024, 12:50:27 »
Nach Hinweis von @theodoravontane : Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/reichsbuergerprozess-oberlandesgericht-boxberg-bobstadt-revision-100.html

Zitat
Anklage und Verteidigung legen Rechtsmittel ein
Nach Schüssen auf Polizisten: Revision im "Reichsbürger"-Prozess

Stand
    3.1.2024, 7:26 Uhr

Der Prozess um einen mutmaßlichen "Reichsbürger" wird auch noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind mit dem OLG-Urteil nicht zufrieden.

Zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart den mutmaßlichen "Reichsbürger" verurteilt, weil der Mann aus Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) auf Polizisten geschossen haben soll. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind mit dem Urteilsspruch jedoch nicht einverstanden, sie haben Revision eingelegt, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart auf SWR-Anfrage mit. Als nächstes müssen beide Seiten die Revision begründen, dann könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen.

Schüsse ohne Vorwarnung auf Polizeibeamte

Der Mann aus Boxberg-Bobstadt hat laut Gericht mehrfach versucht, Polizisten zu ermorden, als diese im Jahr 2022 seine Wohnung durchsuchen und eine Pistole beschlagnahmen wollten. Mit einer sogenannten Kalaschnikow habe er auf die Beamten geschossen. Trotz der Gegenwehr wurden bei dem Mann zahlreiche Waffen und auch Betäubungsmittel gefunden.
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Offline Mr. Devious

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #63 am: 1. Januar 2025, 12:29:47 »
Zitat
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Reichsbürgers wegen versuchten Mordes an Polizisten

Ausgabejahr
2024
Erscheinungsdatum
27.12.2024

Nr. 245/2024

Beschluss vom 26. November 2024 - 3 StR 204/24

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Dieses hatte den Angeklagten unter anderen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen beschäftigte sich der Angeklagte seit dem Jahre 2016 mit Verschwörungstheorien, darunter auch mit solchen der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Seit Beginn der Corona-Krise war er zudem im sogenannten Querdenkermilieu verhaftet. Infolge seiner zunehmend staatsfeindlichen Geisteshaltung beschloss er nach dem Verlust seiner Wohnung, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen. Er ließ sich Ende 2021 auf einem nach außen völlig abgeschotteten Bauernhof in Boxberg-Bobstadt nieder. Dort lebte er isoliert von der Außenwelt als Selbstversorger. Seinen bisherigen Arbeitsplatz gab er auf. Er sah das Gehöft und seine ihm dort zur Verfügung gestellte Wohnung als eigenständiges, jedenfalls nicht der staatlichen Rechtsordnung unterworfenes Gebiet an. Er traf Vorkehrungen, um etwaige Eindringlinge, insbesondere auch Vertreter des von ihm nicht mehr anerkannten Staates von dem Grundstück fernzuhalten und in die Flucht zu schlagen. Zeitgleich mit seiner Radikalisierung begann er, illegale, vorwiegend vollautomatische Schusswaffen nebst dazugehöriger Munition anzuschaffen, darunter die spätere Tatwaffe, eine Replik des Sturmgewehrs Kalaschnikow, ein Maschinengewehr, mehrere Maschinenpistolen und über 5.000 Schuss Munition. Diese funktionstüchtigen Schusswaffen verwahrte er geladen und zugriffsbereit in seinem Haus. Am frühen Morgen des 20. April 2022 begaben sich neun Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei zur Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses zum Grundstück des Angeklagten. Ihrer Aufforderung, das Haus zu verlassen, kam der Angeklagte nicht nach. Vielmehr feuerte er mit seinem vollautomatischen Gewehr aus unterschiedlichen Positionen seiner Wohnung über 40 Einzelschüsse auf die Beamten, von denen zwei verletzt wurden. Etwa zwei Stunden nach dem letzten Schuss verließ der Angeklagte das Gebäude und wurde festgenommen.

Die durch die Sachrüge veranlasste Überprüfung des Urteils durch den für Revisionen in Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen lassen. Das Oberlandesgericht hat insbesondere mit Blick auf die staatsfeindliche Tatmotivation des Angeklagten rechtsfehlerfrei das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.

Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

OLG Stuttgart - 7 St - 2 StE 17/22 - Urteil vom 15. November 2023

Karlsruhe, den 27. Dezember 2024

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024245.html

Nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des BGH kann dann hier zu.
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Offline Mr. Devious

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #64 am: 5. Mai 2025, 13:14:15 »
Nachklapp: Fünf Mitbewohner sollen sich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten.

Zitat
Baden-Württemberg
Angeklagte aus "Reichsbürger"-Szene fehlen zum Prozessstart

Fünf Angeklagte sollen Waffen besessen und mit einem "Reichsbürger" zusammengewohnt haben. Der Mann schoss 2022 bei einem SEK-Einsatz auf Beamte. Der Prozessauftakt dauert nur wenige Minuten.

Spoiler
Mosbach (dpa/lsw) - Der Prozess steht im Zusammenhang mit dem eskalierten Polizeieinsatz bei einem "Reichsbürger" im badischen Boxberg: Weil sie unerlaubt Waffen besessen haben sollen, müssen sich zwei Frauen und drei Männer mutmaßlich aus derselben Szene vor dem Landgericht Mosbach verantworten - eigentlich.

Denn zum Prozessauftakt am Montag erschien keiner von ihnen. Selbst die Verteidiger haben keinen Kontakt zu ihren Mandanten, wie sie der Vorsitzenden Richterin bestätigten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft den Angeklagten vor, im April und Mai 2022 unter anderem über neun Schusswaffen, darunter ein Schnellfeuergewehr, verfügt zu haben. Zudem sollen zwei der Angeklagten insgesamt 38 Cannabis-Pflanzen angebaut haben.

Die Waffen wurden demnach auf einem Areal in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) gefunden, auf dem es im April 2022 zu einem SEK-Einsatz gekommen war. Die Einsatzkräfte wollten das Haus eines "Reichsbürgers" wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Mit seinem vollautomatischen Gewehr feuerte der damals Anfang 50-Jährige auf die Beamten, zwei von ihnen wurden verletzt. Der Mann wurde 2023 wegen versuchten Mordes verurteilt.

Kammer prüft weiteres Vorgehen
Die Angeklagten im Alter von 24 bis 52 Jahren sind laut Staatsanwaltschaft mit dem 2023 Verurteilten "freundschaftlich verbunden". Sie hätten zusammen auf demselben Areal und teilweise im selben Gebäude gewohnt. Die Anklage lautet unter anderem auf Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Für das Verfahren werden nun neue Termine angesetzt, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Die Kammer prüfe außerdem, inwiefern sichergestellt werden könne, dass die Angeklagten beim nächsten Versuch erscheinen. Bei einer Verurteilung - etwa wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Die Angeklagten sitzen laut Staatsanwaltschaft nicht in Untersuchungshaft.

Die Szene der "Reichsbürger" ist vielfältig. Gemeinsam haben sie, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter laut Verfassungsschutz im Jahr 2023 auf rund 4.000 gestiegen, bundesweit sind es etwa 25.000.
[close]

https://www.n-tv.de/regionales/baden-wuerttemberg/Angeklagte-aus-Reichsbuerger-Szene-fehlen-zum-Prozessstart-article25745715.html
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #65 am: 5. Mai 2025, 21:05:46 »
Wie geht es euch mit diesem Artikel?
Mich lässt er etwas sprachlos hier zurück.

Sprachlos über eine angebliche Diktatur die im besten Fall sehr geduldig und im schlimmsten Fall unsäglich naiv mit ihren Feinden umgeht.
Wir haben hier Staatsverweigerer, also Personen die den Staat, seine Institutionen und v.a. welche wie Gerichte ablehnen.
Denen bis zu 5 Jahre Haft in Aussicht stehen und im Vorfeld offensichtlich den Kontakt zu ihren Verteidigern verweigerten.

Das Gericht denkt sich also "was solls, lass mal sehen ob sie kommen".
Als diese nicht kommen muss man sich dann erstmal beraten was man nun tut, obwohl es da eigentlich nur eine Option gibt.

Das ist fast schon Versagen auf Ansage!
Mich würde es nicht wundern, wenn die Annahme der Ladungen verweigert und mit Schwurbelschreiben beantwortet wurden.
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #66 am: 5. Mai 2025, 23:44:08 »
@Schattendiplomat

Die Anklage lautet auf unerlaubten Besitz von Kriegswaffen und Cannabisanbau, strafbar mit Freiheitsstrafe von 1-5 Jahren. Realistisch wäre bei einem einsichtigen Ersttäter eine Bewährungsstrafe. Es geht ja nicht um den Mann, der die Schüsse abgegeben hat.

Was wäre denn der Handlungsspielraum des Gerichts gewesen? Für eine U-Haft braucht es neben dringendem Tatverdacht einen Haftgrund. Du spielst auf Fluchtgefahr an. Eine Flucht ist aber angesichts der Straferwartung nicht zu erwarten. Dass die Verteidiger keinen Kontakt hatten, wird das Gericht erst zu Beginn erfahren haben. Eine staatsfeindliche Einstellung alleine ist kein Haftgrund. Das Gericht kann höchstens eine Streife zum Wohnort schicken.

Nicht zum Prozess zu erscheinen, ist dumm. Es droht ein Vorführhaftbefehl, d.h. sie werden zur Fahndung ausgeschrieben und dürfen dann, wenn sie erwischt wurden, bis zum Verhandlungsbeginn unter staatlicher Aufsicht warten. Die Verhandlung muss dann aber erst mal unter der Berücksichtigung der Termine des Gerichts und der Verteidiger angesetzt werden. Das kann sich trotz Beschleunigungsgebots ziehen. Zumal, wenn es mehrere Angeklagte betrifft.

Und dauerhaft quasi in den Untergrund gehen? Wegen einer zu erwartenden Bewährungsstrafe? Ziemlich ♥♥♥isch.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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