Autor Thema: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen  (Gelesen 4538 mal)

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Offline Sandmännchen

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Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« am: 4. August 2014, 16:15:06 »
Der Verein Neudeutschland wird vom KRD anscheinend gerne benutzt, wenn man irgendeine rechtsfähige Person braucht - z.B. zur Anmeldung eines PKWs, wenn ich mich nicht irre. Nur: Er ist zwar nach Satzung einzutragen, führt aber noch immer keinen Zusatz "e.V." Wie kann der Verein dann Halter eines PKWs sein?

Die Satzung ist überhaupt merkwürdig, da steht praktisch drin: All your base are belong to us. Ausführlicher: Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten. Der Vorstand ist auf Lebenszeit gewählt bestimmt seinen Nachfolger selbst, eine Vorstandswahl ist nicht vorgesehen. Mitgliedsbeiträge? Was auch immer der Vorstand bestimmt. Überwachung von Beschlüssen aller Art? Steht ausschließlich dem Vorstand zu.

Sowas hab ich vorher noch nie gesehen. Gerade mal die Möglichkeit zu Satzungsänderungen hat man der Mitgliederversammlung überlassen. Wer von dem Mitgliedern aber überhaupt stimmberechtigt ist ... bestimmt der Vorstand.

Dann wiederum gab's 2013 eine außerordentliche Mitgliederversammlung, in der Fitzek seinen Rücktritt verkündete und Stöckel und Schulz zum Vorstand gewählt wurden. Inzwischen ist Stöckel wohl vom rechten Glauben abgefallen, nun gibt's nur noch einen zweiten Vorsitzenden. Dessen Vertretugsberechtigung ist allerdings in der Satzung beschränkt, auf 1000 € (oder 5000 Petermark, wodurch sich der interne Umrechnungskurs ergibt ...) Wie wursteln die nun ohne ersten Vorsitzenden weiter?

Kann mir da jemand beim Durchblicken helfen, oder ist das hoffnungslos?
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Offline kairo

Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #1 am: 4. August 2014, 17:19:12 »
Die Regeln für Vereine stehen in §§21ff BGB. Sie sind aber recht weich. Immerhin steht da, dass der Vorstand durch die Mitgliederversammlung berufen werden muss. Es ist aber nicht gefordert, dass diese regelmäßig und wie oft einberufen werden muss. Es muss sie zumindest geben. Außerdem ist die Bestellung zum Vorstand jederzeit widerruflich, und auf Verlangen von mindestens 1/10 der Mitglieder ist die Mitgliederversammlung einzuberufen.

Allerdings kann man das meiste davon durch die Satzung ändern.
 

Müllmann

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Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #2 am: 4. August 2014, 17:27:06 »
Als weiteres Vorstandsmitglied im Verein Neudeutschland gibt es noch die Stiftung Neudeutschland, wie wiederum von ihrem Vorstand vertreten wird. Die Stiftungssatzung ist inhaltlich stark an die Vereinssatzung angepasst, nur wurden Paragraphen in der Vereinssatzung durch Artikel in der Siftungssatzung getauscht und das Ganze dann noch Verfassung genannt.

Artikel 2 der Stiftungssatzung ist inhaltlich deckungsgleich mit § 3 der Vereinssatzung.

Im Vorstand der Stiftung besteht laut Artikel 4 aus mindestens 3 Mitgliedern. Wer diese sind, soll sich aus dem Stiftungsgeschäft ergeben. Der Webseite von Manuel ist zu entnehmen, dass der Vorstand der Stiftung der Vorstand des Vereins ist und der Vorstand des Vereins auch der Vorstand der Stiftung. Hä?

Weiterhin ist laut Manuels Webseite die Stiftung keine juristische Person, kann demnach also nicht Mitglied im Vorstand des Vereins sein. Nochmal Hä?

Stifter sind der Ganzheitliche Wege eV und ein Uwe Buder.

Vorstand von Ganzheitliche Wege eV sind Benjamin Michaelis und Rene Stöckl. Das ist aber auch das einzige in dem ganzen Konstrukt was ordendlich dokumentiert und im Vereinsregister hinterlegt ist.

Das ganze Konstrukt stimmt vorn und hinten nicht und dient nur der Täuschung. Und das ist denen leider ziemlich gut gelungen.

EDIT: Nach nochmaligem Studium von Manuels Webseite scheint es so zu sein, dass die Vorstände von Ganzheitliche Wege eV und Verein Neudeutschland gemeinsam den Vorstand der Stiftung bilden. Demnach bestünde der Vorstand des Vereins Neudeutschland also derzeit aus Martin Schulz, Benjamin Michaelis und Rene Stöckl (dessen Rücktritt auch bei Ganzheitliche Wege eV habe ich zumindest nirgendwo dokumentiert gefunden). Andere Ansicht vertretbar.

Jetzt hab ich aber einen Knoten im Hirn.
« Letzte Änderung: 4. August 2014, 17:36:59 von Müllmann »
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #3 am: 4. August 2014, 18:05:23 »
Den ganzheitliche Wege hatte ich noch gar nicht im Blick. Danke!

Soweit ich das sehe, kann in beiden Vereinen sogar der Vorstand die Satzung ändern. Wow.

Uwe Buder hat dem e.V. ordentlich Grundstücke gespendet. Ist der Name irgendwo bekannt? Weder "Uwe Buder" noch "Uwe B." taucht in einem der Personenregister des "KRD" auf. Ist der irgendwo bekannt?
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Offline echt?

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Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #4 am: 4. August 2014, 18:13:01 »
Es gibt einen UweB im Freigeistforum. Der könnte aber höchstens sein Moped spenden.

Grüßt echt?
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Müllmann

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Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #5 am: 4. August 2014, 19:29:21 »
Uwe Buder hat dem e.V. ordentlich Grundstücke gespendet. Ist der Name irgendwo bekannt? Weder "Uwe Buder" noch "Uwe B." taucht in einem der Personenregister des "KRD" auf. Ist der irgendwo bekannt?

Uwe Buder ist wohl die treibende Kraft hinter dem Reichstechnologiezentrum: http://uwebuderzerspanung.de/unternehmen.php

Der ist wohl auf Pluralpeters Geplapper reingefallen und hat sein Unternehmen "steuerfrei" in einen Zweckbetrieb des KRD überführt  :facepalm:

Zitat
Schlosserei - Zerspanung
Am Bahnhof 5-6
06889 Luth. Wittenberg - OT Reinsdorf
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #6 am: 4. August 2014, 20:05:31 »
...also noch ein Pflegefall, den die Wittenberger Behörden am Hacken haben.
 

Müllmann

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Re: Verein Neudeutschland und sein rechtlicher Rahmen
« Antwort #7 am: 4. August 2014, 20:13:40 »
...also noch ein Pflegefall, den die Wittenberger Behörden am Hacken haben.

Das ist die Frage. Ich habe nix finden können im  Netz, dass der mal irgendwo komisch aufgefallen wäre. Hat brav Steuernummer und UmsatzsteuerID auf seiner Webseite, ISO Zertifizierung etc. Auf den Fotos sieht der auch nicht dämlich aus. Einzig auffällig ist, dass er das Unternehmen seit 1988 leiten will. Aber auch sowas gab es ja zu DDR Zeiten durchaus. Ist Einzelunternehmen, daher keine Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse. Die wirtschaftliche Situation lässt sich also schwer von außen beurteilen. Vielleicht weiss der ja gar nix von seiner Stiftung  :think: