Autor Thema: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17  (Gelesen 1714 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Mr. Devious

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach Antrag auf Staatangehörigkeitsausweis bestätigt.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2019/17_K_11755_17_Urteil_20190509.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Reichsschlafschaf, Gelehrsamer, Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20231
  • Dankeschön: 65334 mal
  • Karma: 630
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #1 am: 4. Juni 2019, 19:08:37 »
Zitat
Insgesamt beruhe der Bescheid offensichtlich auf einer konzentrierten Aktion.
Richtig!


Zitat
So werde jeder, der ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragte, als Rechts- und Verfassungsfeind angesehen, dessen waffenrechtliche Erlaubnisse einzuziehen sei.
Falsch!


 ;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Gelehrsamer

Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #2 am: 10. Juni 2019, 13:20:15 »
Die Entscheidungen zum Waffenbesitz von RD sind - mit Ausnahme vielleicht der Gerichte im failed state im nahen Südosten - mittlerweile in Begründung und Ergebnis im Wesentlichen konsistent. Diese Entscheidung ist trotzdem unter zwei Aspekten bemerkenswert:

1. Das Gericht lässt bereits ausreichen, dass jemand einen "gelben Schein" unter Berufung auf eine fortbestehende Zugehörigkeit zu einem Staat "Preußen" beantragt (und leider auch erhalten) hat. Kurz: Tausche waffenrechtliche Erlaubnis gegen Staatsangehörigkeitsausweis.

2. Kern der Begründung: "Die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises als sog. 'gelber Schein' stellt dabei innerhalb der 'Reichsbürger'-Bewegung eine szenetypische Handlung dar, die daran anknüpft, dass es der Beantragung und Erteilung eines solchen bedürfe, um der Staatenlosigkeit und dem damit einhergehenden 'Sklavenstatus' zu entgehen" (Rn. 79).

Das darf gerne Schule machen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pirx

Offline Anmaron

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7156
  • Dankeschön: 22272 mal
  • Karma: 225
  • schwarzes Systemschaf und kompetenter Nichtskönner, Abteilungsleiter Qualitätskontrolle im Wackelpuddingreferat.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #3 am: 10. Juni 2019, 13:41:42 »
bekommen kann so ein Strolch einen Gelben, weil er Deutscher ist. Aber nicht einen Preußischen. Dass der Eintrag der Staatsangehörigkeit formal falsch war, scheint viele Behörden nicht zu kümmern. Vielleicht ändern sie es einfach, weil die Situation "eigentlich klar" ist.

Und andere werden dumm angeguckt, wenn sie mit Geburtsjahr 1956 bei Land DDR schreiben. "Das ist heute Deutschland, also kommt da Deutschland rein" - "Ich bin aber in der DDR geboren" - "Ja, da muss ich mal nachfragen" - mit dem Ergebnis, dass der Dienststellenleiter nichts zu beanstanden hat: es stimmt, weil Dresden 1956 tatsächlich in der DDR war. Der Eintrag "Deutschland" wäre unpräzise.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7603
  • Dankeschön: 34429 mal
  • Karma: 900
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #4 am: 10. Juni 2019, 15:19:13 »
Und andere werden dumm angeguckt, wenn sie mit Geburtsjahr 1956 bei Land DDR schreiben. "Das ist heute Deutschland, also kommt da Deutschland rein" - "Ich bin aber in der DDR geboren" - "Ja, da muss ich mal nachfragen" - mit dem Ergebnis, dass der Dienststellenleiter nichts zu beanstanden hat: es stimmt, weil Dresden 1956 tatsächlich in der DDR war. Der Eintrag "Deutschland" wäre unpräzise.

Das ist ja genauso mit Leuten, die in Karl-Marx-Stadt geboren sind, da gibts auch gelegentlich komische Blicke, laut einer Kollegin, der das so geht. Das ist aber der Eintrag in der Geburtsurkunde und damit ihr Geburtsort. Auch wenn er heute anders heisst.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Anmaron

Offline Goliath

  • Personalausweisler
  • ***
  • G
  • Beiträge: 1455
  • Dankeschön: 3406 mal
  • Karma: 85
  • Abtl. Technik 45.UG
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #5 am: 10. Juni 2019, 15:44:44 »
Ist heutzutage wohl auch besser Karl Marx Stadt zu sagen als Chemnitz. >:D
 

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10913
  • Dankeschön: 39684 mal
  • Karma: 483
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #6 am: 12. Juni 2019, 13:24:20 »
Das ist ja genauso mit Leuten, die in Karl-Marx-Stadt geboren sind, da gibts auch gelegentlich komische Blicke, laut einer Kollegin, der das so geht.

Korrekt ist: Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz.

Steht so (nein, anderer Ort im Westen hat mal Zusatz bekommen) in meinem Ausweis.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2019, 13:30:49 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Anmaron

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7156
  • Dankeschön: 22272 mal
  • Karma: 225
  • schwarzes Systemschaf und kompetenter Nichtskönner, Abteilungsleiter Qualitätskontrolle im Wackelpuddingreferat.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #7 am: 12. Juni 2019, 13:32:33 »
Was, das ist korrekt? Ich denke, dass es verschiedene Vorgehensweisen gibt und keine einheitliche. Ich müsste noch nen Karlmarxstädtler auftreiben können und schauen, wie es bei dem steht.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Rechtsfinder

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3058
  • Dankeschön: 15247 mal
  • Karma: 742
  • Rechtsbedenkenträger
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.05.2019, 17 K 11755/17
« Antwort #8 am: 18. Juni 2019, 16:10:58 »
Und andere werden dumm angeguckt, wenn sie mit Geburtsjahr 1956 bei Land DDR schreiben. "Das ist heute Deutschland, also kommt da Deutschland rein" - "Ich bin aber in der DDR geboren" - "Ja, da muss ich mal nachfragen" - mit dem Ergebnis, dass der Dienststellenleiter nichts zu beanstanden hat: es stimmt, weil Dresden 1956 tatsächlich in der DDR war. Der Eintrag "Deutschland" wäre unpräzise.
Das ist ja genauso mit Leuten, die in Karl-Marx-Stadt geboren sind, da gibts auch gelegentlich komische Blicke, laut einer Kollegin, der das so geht. Das ist aber der Eintrag in der Geburtsurkunde und damit ihr Geburtsort. Auch wenn er heute anders heisst.
Die Kollegin soll froh sein, dass sie nicht im heutigen Eisenhüttenstadt geboren ist. :-)

Was, das ist korrekt? Ich denke, dass es verschiedene Vorgehensweisen gibt und keine einheitliche. Ich müsste noch nen Karlmarxstädtler auftreiben können und schauen, wie es bei dem steht.
Ich kenne das auch nur so, dass da lediglich die alten Namen drinstehen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.