Er hat die Mehrfertigung einer Pfändung als Angebot erkannt und ist bereit das Angebot anzunehmen, wenn man ihm
1. eine persönliche Rechnung mit komplettem Namen in nasser Tinte unterschrieben bringt, mit einer uneingeschränkt verantwortlichen Bestätigung, dass man vertragsrechtlich einwandfrei und autorisiert handelt.
2. ein persönliches Angebot mit Geschäftsnummer, ebenfalls mit komplettem Namen, nasser Tinte...
3. eine schriftliche und unterzeichnete überprüfbare Bestätigung, dass man als Handelnder beauftragt wurde.
4. eine notariell beurkundete oder zumindest beglaubigte Kopie des Vertrages zwischen ihm und mir, ebenfalls unterzeichnet in nasser Tinte
5. jeder weitere Schriftverkehr muss mit "in uneingeschränkter Verantwortung für mein Handeln" oder "unter Eid und unbeschränkte Haftung" und dem vollen Vor- und Nachnamen in nasser Tinte unterschrieben sein.
6. eine notarielle beurkundete oder notariell beglaubigte Kopie einer Zulassungsurkunde, die bestätigt dass die BRD völerrechtlich ein Staat ist
7. oder den ultimativen juristischen Nachweis das 10 angehängte Punkte falsch sind
8. und die Zusage dass unwiderruflich und absolut auf jegliche Rechtsmittel verzichtet wird.
Und das alles innerhalb von acht Tagen.
Erbringt man das nicht, dann ist man einverstanden, dass man persönlich mit 50.000 Euro und die Behörde mit 1.000.000 Euro haftet, dass man in eine internationales Schuldnerregister eingetragen wird, und dass man auf alle Rechtsmittel unwiderruflich verzichtet.