Autor Thema: Grundgesetze allüberall  (Gelesen 3668 mal)

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Offline Peter von Löwenstein

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Grundgesetze allüberall
« am: 12. April 2014, 23:22:11 »
Ein schöner Wikipedia-Artikel: Liste von Grundgesetzen. Nach Reichsdeppenlogik ist ein Grundgesetz ja irgendwie eine Regelung zur Herstellung von Recht und Ordnung in einem besetzten Gebiet und soll irgendwas mit der HLKO zutun haben. Die Frage ist: Von wem sind neben der Bundesrepublik eigentlich die Länder Schweden, Norwegen, die Niederlande, Dänemark, Israel, Estland, Finnland, die Ukraine, Ungarn und last but not least der Vatikan besetzt? Und von wem ist das Russische Reich 1906 besetzt worden?
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline teobald.tiger

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Re: Grundgesetze allüberall
« Antwort #1 am: 8. Juli 2014, 17:00:13 »
hier noch eine nette Fundstelle eines VG in MePoVo zum Thema Einigungsvertrag, Geltungsbereich und DDR:

Zitat
„…im Einigungsvertrag wurde nicht nur die Aufhebung des Art. 23 GG vereinbart, sondern gleichzeitig die Präambel des Grundgesetzes neu gefasst (Kapitel II Art. 4 Nr. 1)…  Hierbei handelt es sich um die vom Kläger vermisste Regelung des räumlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes…“    (Akz.: 3 A 1952/07)
(Quelle: http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ1.html)

Damit dürfte wohl folgendes gemeint sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Und eigentlich hätten wir da auch den von den Reichsdeppen so schmerzlich vermisster Geltungsbereich:

Zitat
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Da das GG ja (auch nach der Logik der Reichsdeppen) über allen anderen Gesetzten steht, bedarf es nunmehr keiner weiteren Ausführungen des Geltungsbereiches in anderen Gesetzen!

Punkt  :dance:
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Offline norens

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Re: Grundgesetze allüberall
« Antwort #2 am: 8. Juli 2014, 17:49:31 »
Ein schöner Wikipedia-Artikel: Liste von Grundgesetzen. Nach Reichsdeppenlogik ist ein Grundgesetz ja irgendwie eine Regelung zur Herstellung von Recht und Ordnung in einem besetzten Gebiet und soll irgendwas mit der HLKO zutun haben. Die Frage ist: Von wem sind neben der Bundesrepublik eigentlich die Länder Schweden, Norwegen, die Niederlande, Dänemark, Israel, Estland, Finnland, die Ukraine, Ungarn und last but not least der Vatikan besetzt? Und von wem ist das Russische Reich 1906 besetzt worden?

Genau dieses Argument hatte ich mal in einer Diskussion zu einem Frühwald-Video gebracht. Die Gegenargumente waren abstrus:

  • Ungarn gehörte im Zweiten Weltkrieg zu den Achsenmächten und als Kriegsverlierer wurde ihnen ein GG aufgezwungen. Dass Ungarn erst seit 2011 ein Grundgesetz hat und vorher eine Verfassung, wollte er nicht verstehen.
  • Bei Israel kam er auf die besetzten Gebiete zu sprechen, dass Israel eigentlich nur in den Grenzen von 1967 existieren darf und erst, wenn es wieder in diese Grenzen zurückkehrt, eine Verfassung haben darf. Israel hat seit 1958 Grundgesetze, also weit vor 1967.
  • Beim Vatikan wusste er sich nicht zu helfen. Da braucht man bestimmt irgendwie eine Übergangsregelung, weil der Vatikan ja kein normaler Staat sei.
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Grundgesetze allüberall
« Antwort #3 am: 8. Juli 2014, 21:01:18 »
Und eigentlich hätten wir da auch den von den Reichsdeppen so schmerzlich vermisster Geltungsbereich:

Zitat
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Da das GG ja (auch nach der Logik der Reichsdeppen) über allen anderen Gesetzten steht, bedarf es nunmehr keiner weiteren Ausführungen des Geltungsbereiches in anderen Gesetzen!

Punkt  :dance:

Sorry, so leicht machen es dir die Reichis auch nicht. Wenn du dieses Argument auffährst, wirst du für gewöhnlich zu hören bekommen, dass eine Präambel, die ja lediglich einen einleitenden Text darstellt keine juristische Wirkung entfaltet, oder so was in der Art.
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Offline teobald.tiger

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Re: Grundgesetze allüberall
« Antwort #4 am: 9. Juli 2014, 07:37:38 »
Sorry, so leicht machen es dir die Reichis auch nicht. Wenn du dieses Argument auffährst, wirst du für gewöhnlich zu hören bekommen, dass eine Präambel, die ja lediglich einen einleitenden Text darstellt keine juristische Wirkung entfaltet, oder so was in der Art.

OK, und es kommt ja noch schlimmer:

Zitat
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
EinigVtr

WAS man da alles reininterpretieren kann! "Vertrag"!!! "Nichtamtlich"...  :snooty:

Scheint dem Reichsdepp aber nicht aufgefallen zu sein, sonst hätte er sicher das VG wegen dieses Bezugs ganz furchtbar verklagt! So blieb nur das übliche: Amtsanmaßung, der Rechtstäuschung, der Nötigung und Anstiftung zur Freiheitsberaubung...  :shhh:

Und wahrscheinlich kommt eine besonders grosse leuchte dann auch noch darauf, dass nur Firmen "Verträge" abschliessen können - womöglich Seerecht - und damit der UCC Quatsch auch noch bestätigt ist! Nur das Kürzel "EinigVtr" wäre dann noch ne Nuss...

Ich gebs auf... :'(
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