Autor Thema: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin  (Gelesen 2103 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Schon ein paar Tage alt, aber dennoch wichtig. Soll frau Verwaltungsrichter für blöd halten? Nein, soll frau nicht!


Zitat
„Reichsbürger“-Polizistin wird suspendiert – und wehrt sich

Eine Polizistin aus Göttingen wehrt sich gegen den Vorwurf, sie stehe den sogenannten Reichsbürgern nahe. Die Polizeidirektion hatte die Kommissarin suspendiert: Die Frau hatte statt eines Personalausweises einen „Staatsangehörigkeitsausweis“ beantragt – und angegeben, sie gehöre dem Königreich Preußen an.
Spoiler

Göttingen
. Wer der sogenannten Reichsbürgerbewegung nahesteht, kann nicht bei der Polizei arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Die Kammer lehnte einen Antrag einer Kommissarin ab, der die Polizeidirektion die Weiterführung ihrer Dienstgeschäfte untersagt hatte: Wer die Existenz der Bundesrepublik leugne und die verfassungsmäßigen Strukturen infrage stelle, könne weder im Polizeivollzugsdienst noch in der Polizeiverwaltung weiterbeschäftigt werden, urteilte das Gericht (Az.: 1 B 384/17).

Die Polizistin arbeitete seit Oktober 2016 im Bereich der Polizeidirektion Göttingen. Ein Jahr zuvor hatte sie bei der für sie zuständigen Einwohnerbehörde ihren Personalausweis abgegeben. Obwohl der Ausweis aus mehreren Kunststoffschichten besteht, war er der Breite nach gebrochen. Statt eines neuen Personalausweises beantragte sie für sich und ihre Tochter einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis. In dem Formular gab sie an, dem Königreich Preußen anzugehören und die deutsche sowie die preußische Staatsangehörigkeit zu besitzen.

Im Herbst 2017 leitete der Verfassungsschutz eine Kopie der ausgefüllten Antragsformulare an die Polizeidirektion Göttingen weiter. Im November untersagte die Behörde der Beamtin mit sofortiger Wirkung die weitere Dienstausübung. Die Polizistin zog daraufhin vor Gericht. Sie bestritt, der Reichsbürgerbewegung anzugehören, sie habe diese nicht einmal gekannt. Sie sei beim Ausfüllen der Anträge unsicher gewesen und habe sich daher an einem Internet-Video orientiert.

Das Gericht hielt dies für wenig glaubhaft. Es sei kaum nachzuvollziehen, dass eine Polizeibeamtin mit Fachhochschulabschluss und nicht unerheblicher Dienst- und Lebenserfahrung beim Ausfüllen des Formulars auf Hilfe angewiesen gewesen sei. Noch viel weniger verständlich sei, dass sie als rechtskundige Polizeibeamtin blind den Vorgaben eines unseriösen Internetvideos gefolgt sein wolle. Aus ihren Angaben lasse sich vielmehr der dringende Verdacht ableiten, dass sie vom Fortbestehen des Königreichs Preußen ausgehe und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und deren verfassungsmäßige Strukturen, Organe und Legitimation infrage stelle.

Nach Einschätzung des Gerichts entspricht das Verhalten der Polizistin den Handlungsmustern der sogenannten Reichsbürger. Diese beharrten auf der Annahme, weiterhin und ausschließlich Angehörige des Deutschen Reiches zu sein. Für die Nähe der Polizistin zur Reichsbürgerbewegung spreche auch, dass sie ihre Abstammung bis ins Jahr 1910 und somit bis zur Existenz der Deutschen Reichs belegt habe. Als Polizeibeamtin sei sie aber dazu berufen, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, die Einhaltung bestehender Gesetze zu überwachen und diese gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.

Eine Sprecherin der Polizeidirektion Göttingen sagte, dass gegen die Polizistin ein Disziplinarverfahren laufe. Nach Angaben des Innenministeriums gibt es in Niedersachsen noch einen weiteren „Reichsbürger“-Verdachtsfall im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig. In beiden Fällen seien die Verfahren nicht abgeschlossen.

Von Heidi Niemann
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http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Reichsbuerger-Polizistin-aus-Goettingen-wird-suspendiert-und-wehrt-sich

https://justillon.de/2018/02/reichsbuerger-polizistin-wehrt-sich-erfolglos-gegen-suspendierung/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Arthur Harris

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #1 am: 19. Juni 2018, 13:15:38 »
Hat aber ein ganzes Jahr gedauert bis es endlich eine Reaktion der Behörden gab. Bei Beamten ist der Fall ja klar die sind mit sowas nicht zuverlässig für den Staatsdienst.
 
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Offline Doro

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #2 am: 19. Juni 2018, 13:41:44 »
Hat aber ein ganzes Jahr gedauert bis es endlich eine Reaktion der Behörden gab. Bei Beamten ist der Fall ja klar die sind mit sowas nicht zuverlässig für den Staatsdienst.

Das ist nicht neu bei unserer Beamtenschaft, deren Uhren ticken anders. Hat schon mehrere Jahre gebraucht bis überhaupt diese Szene in den Fokus der Behörden kam. Jetzt ist es wie immer zu spät, man betreibt zur Zeit Schadensbegrenzung um dann ans Eingemachte zu kommen
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #3 am: 19. Juni 2018, 13:45:07 »
war als Polizeibeamtin ohnehin untauglich.

So viel Kombinationsgabe sollte man in dem Job haben, dass man sich denken kann, dass die Abgabe des Persos und die Beantragung des gelben Scheines entsprechende Konsequenzen haben würde. Und dass man sich vor Gericht kaum mit der leicht zu durchschauenden Argumentation herausreden kann, man sei im Internet auf eine Seite gestoßen und habe nicht durchblickt, dass diese unseriös ist und dort nur Bullshit verbreitet wird.

Ich meine, wie will die Frau als Polizeibeamtin ihre Arbeit machen, wenn sie so leicht zu täuschen ist?
Völlig unglaubwürdig.
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Offline Sandmännchen

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #4 am: 19. Juni 2018, 13:53:04 »
Ich frage mich vor allem, wie tauglich die Vorgesetzten sind, wenn sie derlei nicht bemerken. Oder ignorieren.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Anmaron

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #5 am: 19. Juni 2018, 14:25:26 »
Da ist sie Rico Handta schee uff e Leim gange.

Beamte müssen doch wissen, dass sie ganz besonders zur Bundesrepublik stehen sollten. Dass deren Ablehnung Konsequenzen haben muss, wenn sich der Dienstherr nicht lächerlich machen will. Dass sonst auch die restlichen Bürger noch verwirrter werden. Und schließlich, dass die offizielle (manchmal nicht gleich schlüssig und nicht sofort nachvollziehbare, aber lückenlos erklärende) Staatstheorie der Bundesrepublik um Längen besser ist als der ganze Most aus nicht zueinander passenden Einzelwissensflecken.
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Offline hair mess

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #6 am: 19. Juni 2018, 16:24:48 »
Die bauen doch eh - mal wieder - ihre eigene Polizei auf.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Doro

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #7 am: 19. Juni 2018, 17:51:41 »
https://www.n-tv.de/20487919

Und hier ein weiteres Beispiel, ein Reichsbürger als Bürgermeister

Wieviele im Vorfeld haben geschlafen, absichtlich übersehen oder einfach nicht verstanden?
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Offline GeneralKapitalo

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #8 am: 19. Juni 2018, 18:34:55 »
Wieviele im Vorfeld haben geschlafen, absichtlich übersehen oder einfach nicht verstanden?

Die Dame ist bei "uns" natürlich bereits hinreichend bekannt.

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Monika_Zeller

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg173739#msg173739
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Aldebaraner

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Re: VG Göttingen 1 B 384/17, keine Reichsbürgerin als Polizistin
« Antwort #9 am: 20. Juni 2018, 10:36:44 »
Nun, es zieht nicht immer die Elite der BRD-GmbH in den Dienst bei der Wortmarke.

Da sind ja auch mal eher einfach gestrickte Persönlichkeiten dabei.