Ich gebe nur zu bedenken, dass KRD-Reichsanwälte vor BRiD GmbH-Gerichten in der Regel nicht zugelassen sein dürften. In den meisten Verfahren darf man sich zwar von einem Anwalt vertreten oder zumindest helfen lassen, aber nur ausnahmsweise sind auch andere Personen als Rechts- oder Verfahrensbeistände erlaubt.
Nun, mit der (letzten) Änderung des § 73 SGG sind per 28.12.2010 erstmals volljährige Familienangehörige (§ 15 AO, § 11 LPartG) in den Kreis der Vertretungsberechtigten vor dem Sozialgericht aufgenommen worden. Man darf also davon ausgehen, daß die fortgesetzte Wahrnehmung fremder Rechtsgeschäfte in den anderen Rechtsbereichen nicht gerade entspannter gesehen werden wird.
Zudem stellt sich bei manchen Verfahren das Problem des Kostenvorschusses.
Mag sein. Aber mit der Frage, ob jemand in einem fremden Verfahren Anträge stellen kann, hat das nichts zu tun. Kommt ein Verfahren nicht in Gang, gibt es auch keine Vertretungsvollmacht.
Insgesamt erscheint mir daher das Risiko, dass es zu einer Art KRD-Sozietät kommt, verkraftbar.
Wir erinnern uns, daß Benjamin Blümchen den Leuten mal eine Zahnarztpraxis als "Betrieb im KRD" vorgestellt hat. Zumindest sah man da ein Praxisschild, Assistenzpersonal und einen Stuhl, auf dem er platziert wurde. Im Übrigen glaube ich aber schon, daß er mit dem Video wieder mal die Leute verarschte. Denn es kann zwar sein, daß die Zahnärztin die kassenzahnärztliche Zulassung zurückgegeben oder gar nie beantragt hat, aber um sämtlicher "Geschäftsbeziehungen" mit der BRiD GmbH ledig zu werden, hätte sie auch die Approbation abgeben müssen. Und dann wäre die im Video gezeigte Praxis nichts als ein potemkinsches Dorf gewesen.
Bei Anwälten stellt sich aber, da hast Du Recht, eine solche Frage gar nicht erst. Die sind vielleicht verstrahlt, aber entweder (noch) von ihrer RAK als solcher zugelassen, weil sie der keinen hinreichenden Grund zum Widerruf boten oder keine Anwälte mehr. Für beide Kategorien gibt es Beispiele. Für einen Anwalt, der die Zulassung zurückgab oder ihrer verlustig ging und trotzdem uneingeschränkt weiterarbeitet, dagegen nicht (wir reden jetzt nicht davon, daß einer noch ein paar Monate Zeit hat, um seine Altfälle abzuwickeln).