aber es ist offenbar endlich beim Gesetzgeber ein Thema
Es ist mehr das Thema von MdL, die in die Presse wollen.
Rechtsextremisten und Reichsbürger können legal keine erlaubnispflichtigen Waffen oder eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen. §§ 4, 5 und 6 WaffG in Verbindung mit § 45 WaffG.
Erfährt die Untere Waffenbehörde vom Extremismus oder befindet sich ein Eintrag im ZStV, entzieht sie
sofort dem Betreffenden die Erlaubnis per Zustellungsurkunde und fordert ihn auf, Erlaubnis und Waffen binnen zwei Wochen abzugeben (Beispiel der stolze Herr von der AfD, in der gerichtlichen Entscheidung sieht man, es lief genau so wie ebcshrieben), in Einzelfällen (Gefährlichkeit) ist auch
Sofortvollzug möglich (Beispiel Wuppertal, wo das SEK gleichzeitig durch Tür und Fenster kam, und das in der Früh um 5. Die Appellation zum süstemischen VG nützte so wenig wie die zum OVG).
Über die Abgabe der Waffen an einen Berechtigten bzw. Vernichtung der Waffen ist der Behörde der
Nachweis vorzulegen. Die Behörde hat hier
keinen Entscheidungsspielraum, die Entziehung ist zwingend.
Kommt der Betreffende der Aufforderung zur Abgabe nicht nach, so kommt ein SEK mit Durchsuchungsbeschluss zur Abholung (Georgensgmünd).
Das Erlaubnisdokument wird allerdings erst nach Rechtskraft vernichtet.
Der Bürger hat nämlich (Rechtsstaat) binnen 3 Monaten die Möglichkeit, gegen den Entscheid Rechtsmittel einzulegen und das dauert schon mal (Pandemie) 4 Jahre bis zur Rechtskraft. Er ist dann nur FORMAL bis zur Rechtskraft als Inhaber geführt hat aber KEINE Waffen mit behördlicher Erlaubnis und auch KEIN Erlaubnisdokument (um sich darauf nichts ausleihen zu können).
Hat die Behörde die Rechtsbehhelfsbelehrung vergessen, beträgt die Frist 1 Jahr.
Wie ein in unserer Sammlung befindlicher Fall aus Bayern zeigt, kann das bis zur Rechtskraft schonmal 4 Jahre dauern.
In dieser Zeit wird er als „Reichsbürger mit Waffenerlaubnis“ geführt, obwohl er weder auf Erlaubnisdokument, noch auf Waffen Zugriff hat.
Fazit: Jährliches Ritual, um sich in puncto Sicherheit als MdL oder MdB zu profilieren.
Nächster Termin: Anfang nächsten Jahres (was den Bund betrifft, in den 6 Bundesländern gibt es 16 Gelegenheiten das Thema am Kochen zu halten).
Es wird sich nichts ändern, weil es nichts zu ändern gibt.
Es kommt lediglich darauf an, die Behörde vom Reichitum erfahren zu lassen.
