Autor Thema: Prozessberichte zur Vereinigung um Prinz Reuß, Rüdiger von Pescatore und andere  (Gelesen 914 mal)

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Offline Helvetia

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Prozessbericht aus Frankfurt, August 2024, Teil 1: Einleitung

Liebe Freunde der gepflegten Reichsdeppenunterhaltung,
Endlich ist es soweit: Erstmals fröne ich dem Gerichtstourismus im grossen Kanton nördlich des Rheins. Bisher war ich ja einige Male in Österreich und erlebte dort stets Gerichtsverhandlungen, denen nicht nur die Exotik und der Charme des Südostens (Lungenstrudel! Herzerlbox! Wackelpuddingreferat! Herr Inspektor!), sondern auch eine unfassbare Skurrilität und ein kaum zu überbietender Unterhaltungswert innewohnten. (Und wo wir schon dabei sind, daraus entstanden Prozessbericht 1, 2, 3 und 4.)
Man mag es mir also nachsehen, wenn ich die aktuell in Deutschland stattfindenden Prozesse gegen die Gruppierung um Heinrich XIII. Prinz Reuss hin und wieder durch die Brille einer Connaisseurin österreichischer Deppenprozesse betrachte und entsprechende Vergleiche ziehe.
Hier in Frankfurt am Main erwarte ich allerdings weder spontane Alkoholtests im Zeugenstand noch drolliges Gewedele mit Fingerprint-übersäten Fantasiedokumenten und auch kein fantasiegerichtliches Parken auf Diplomatenparkplätzen. Ja, selbst Moni Ungers patscherter Putschversuch wirkt gegen das, worum es hier geht, geradezu charmant und liebenswürdig.
Was die Vereinigung um Prinz Reuss laut Anklage geplant haben soll, ist nämlich – man kann es drehen und wenden, wie man will – einfach nicht lustig. Es ist kalter, deutscher Ernst anstelle amüsanter, österreichischer Trotteligkeit. Die vorgeworfenen Pläne und die dahinterstehende Ideologie sind zwar ebenso absurd, wahnsinnig, haarsträubend – aber das Lachen vergeht einem spätestens, wenn man von den Waffen liest, die mutmassliche Mitglieder der Vereinigung sich beschafft haben, und von ihrem Vorhaben, in den Bundestag einzudringen, Politiker zu verhaften und im ganzen Land “Säuberungsaktionen” durchzuführen, sprich: Morde an Andersdenkenden. Besagtes Vorhaben wurde jedenfalls zur Anklage gebracht; wie wir im vorliegenden Prozessbericht jedoch sehen werden, wird es zumindest von der Angeklagten Malsack-Winkemann vehement bestritten und als “Ammenmärchen” bezeichnet. Aber ob wahr oder nicht – wenn man weiss, wie viele QAnon-Spinner da draussen ein Gedankengut mit sich herumtragen, das auf genau solche Taten letztlich hinausläuft, dann ist einem keineswegs zum Lachen zumute.
Auch die deutschen Behörden sind offenbar der Auffassung, dass mit dieser Vereinigung und der Szene, der sie entstammt, nicht zu spassen ist. Eigens für diesen Prozess ist in Frankfurt-Sossenheim ein Gebäude aus dem Boden gestampft worden; man würde es für eine graue Lagerhalle halten, wären an der Wand nicht ein riesiges Hessenwappen und der Schriftzug “Oberlandesgericht Frankfurt” angebracht. Hohe, mit Stacheldraht besetzte Gitterzäune verleihen dem Gelände den Charakter einer Festung. An Verhandlungstagen wird es von Polizei und Justizbeamten rigoros bewacht.
Wer den Prozess als Zuschauer besuchen will, muss sich einer strengen Kontrolle unterziehen: Jede Tasche wird von einem Wortmarkensöldner durchsucht und muss danach in einem Kästchen weggeschlossen werden (Schlösschen und Schlüssel sind bequemerweise vorhanden, es sind keine EZB-Kunstgegenstände vonnöten). In den Zuschauerraum darf man einen Schreibblock und einen Stift mitnehmen, die man selber mitbringen muss, denn Obacht: Vor Ort wird kein Schreibzeug verteilt. Danach wird man in einer Kabine noch einzeln mit einem Scanner abgetastet, leider nicht vom hübschen Polizeibeamten seiner Wahl, sondern von einem Söldner oder einer Söldnerin desselben Geschlechts.
Gleich am Eingang erhält man eine grüne Karte mit einer Platznummer, wobei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Da ich wie gewohnt früh erschien, ergatterte ich einen Platz in der ersten Sitzreihe mit hervorragender Sicht auf den gesamten Verhandlungsbereich. Diesen trennen Scheiben aus Sicherheitsglas vom Zuschauerraum ab; zahlreiche Bildschirme und Lautsprecher sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit dennoch alles Nötige bequem sehen und hören kann.
Während ich in dem gut klimatisierten Raum auf den Verhandlungsbeginn wartete, trafen im Gerichtsbereich nach und nach die BAR-Mitglieder ein, belegten gemächlich ihre Plätze und zogen über ihre sommerliche Kleidung – für draussen waren bis zu 35 Grad vorhergesagt – ihre Roben an. In Deutschland unterscheiden sich die Roben von Richtern, Verteidigern und Staatsanwälten optisch nicht; da die Anklage hier aber von der Generalbundesanwaltschaft vertreten wird, waren die Ankläger an ihren weinroten Roben erkennbar. Es handelte sich um eine Frau, die im Verlauf des Prozesstages die eine oder andere Wortmeldung hatte, und um einen Mann, der vermutlich zum Einsatz käme, wenn seine Kollegin verhindert wäre. Wegen des auf mehrere Jahre angelegten Prozesses sind ebenso von Anfang an auch Ersatzrichter und Ersatzschöffen anwesend, falls jemand von der ursprünglichen Besetzung nicht mehr teilnehmen könnte.
So erklärte es mir mein Sitznachbar, der sich als pensionierter Beamter und amtierender Schöffe vorstellte. Heute besuche er diesen Prozess auch zum ersten Mal; er wohne hier in Frankfurt. Reichsbürger und deren Ideologie sehe er natürlich kritisch, wolle sich aber aus Interesse an dem Fall ein Bild von den Angeklagten und deren Motiven und machen.
Während wir ein bisschen plauderten und ich ihm einiges erläuterte, was ich aufgrund meiner Vorbereitung über die Angeklagten und die Tatvorwürfe wusste, fanden sich noch weitere Zuschauer ein, von denen einige durch spezielle T-Shirts auffielen. “THE TRUTH WILL WIN”, stand auf einem, und der Typ, der es trug, sah auch ohnedies wie ein durchschnittlicher Querdenker-Demo-Teilnehmer aus. Eine Frau, die optisch denselben Eindruck erweckte, trug ein T-Shirt mit der Aufschrift: “At last everything will be fine”. Und eine weitere Frau, nennen wir sie Anke, hatte sich den Schriftzug “D-Anke!” auf ihr T-Shirt drucken lassen. Zusätzlich war auf jedem dieser Kleidungsstücke die Zahl 17 in einem Kreis zu sehen: der Zahlencode für den 17. Buchstaben im Alphabet, also Q. Mein Sitznachbar zeigte sich überrascht darüber, dass das Gedankengut der Angeklagten stark von QAnon-Wahn und Verschwörungsmythen um satanisch-rituellen Kindesmissbrauch geprägt war, denn er hatte sich eher klassische Rechtsextremisten vorgestellt.
Untereinander sprachen die QAnon-Idi0ten ein breites Schwäbisch und stellten sich während der Pausen immer wieder an die Trennscheibe zum Verhandlungsraum, damit die Angeklagten ihre T-Shirt-Botschaften sehen konnten. Vermutlich waren sie Unterstützer der Angeklagten Johanna Findeisen-Juskowiak, die aus dem Bodenseeraum stammt und dort für die Massnahmengegner-Partei “Die Basis” politisiert hatte.
Etwa um 9:45 wurden schliesslich die Angeklagten einzeln zu ihren Plätzen gebracht, wobei jeder und jede von zwei Wortmarkensöldnern an den Oberarmen geführt wurde. Die Anklagebank befand sich aus meiner Perspektive rechts und war wegen der grossen Zahl der Beschuldigten in drei Reihen gegliedert. Die Angeklagten waren folgendermassen platziert (3=hinten, 1=am nächsten zur Raummitte):

3   Rüdiger von Pescatore, Hans-Joachim Heuer, Vitalia Bondarenko

2   Birgit Malsack-Winkemann, Heinrich XIII. Prinz Reuss, Peter Wörner

1   Michael Fritsch, Maximilian Eder, Johanna Findeisen-Juskowiak

Jeder und jede Angeklagte war flankiert von zwei bis vier Verteidigern. Eders Haar sieht mittlerweile länger aus als meines; vielleicht sollte er sich mal die Spitzen schneiden lassen.

Hinweis für künftige vom SSL bestallte Prozessbeobachter: Türöffnung ist jeweils um 08:30, Verhandlungsbeginn eine Stunde später. In der Regel gibt es eine Mittagspause von einer Stunde, während der man sich beispielsweise im nahegelegenen “Rewe” in der Westerbachstrasse verpflegen kann. Verhandelt wird im Normalfall etwa bis 16 Uhr, wobei man immer damit rechnen muss, dass irgendwelche Anträge gestellt werden, die ein frühzeitiges Ende des Prozesstages herbeiführen können – wenn man Pech hat, schon wenige Minuten nach Beginn.
Spoiler: An diesem 13. August 2024 sollte mir kein Pech, sondern riesiges Glück beschieden sein.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

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Prozessbericht aus Frankfurt, August 2024, Teil 2: DUMB gelaufen!

Als um 9:50 der Richtersenat erscheint, erheben sich alle respektvoll – ich muss gestehen, dass ich in diesem Moment nicht genau auf die Angeklagten geschaut habe, aber ich denke, auch sie sind brav aufgestanden. Am Richterpult nehmen insgesamt acht Personen Platz, Richter, Schöffen und ihre Ersatzleute; mangels Beschriftung sind ihre genauen Rollen für mich nicht auszumachen. In der Mitte outet sich aber der Vorsitzende (nachfolgend VR), indem er die Verhandlung eröffnet.
Wie immer eine Bemerkung im Voraus: Ich habe alles so genau wie möglich mitgeschrieben; exakt wörtliche Passagen setze ich dabei in Anführungszeichen, ungefähr wörtliche formuliere ich in direkter Rede, aber ohne Anführungszeichen. Für rein inhaltliche Wiedergaben verwende ich die indirekte Rede. Wo ich unsicher bin oder gewisse Lücken bestehen, werde ich darauf hinweisen. Teils wurde natürlich schnell gesprochen, und teils war es trotz der hervorragenden Optik und Akustik schwer, überhaupt auszumachen, wer das Wort ergriffen hatte – die vielen Verteidiger und Angeklagten verdeckten teilweise die Sicht auf ihre Neben- und Hinterleute.

Der VR eröffnet also die Verhandlung mit der Feststellung, alle notwendigen Beteiligten seien erschienen, man könne die Verhandlung in der Strafsache gegen Heinrich XIII. Prinz Reuss und andere fortsetzen. Er klärt noch ab, ob die Vertretung eines verhinderten Verteidigers durch einen anderen in Ordnung sei; da meldet sich Dr. Sieg, einer der Verteidiger des Prinzen. Er wolle zwei Anträge stellen.
Der VR bemerkt dazu: “Ihr Engagement in Ehren”, aber zuerst wolle er noch ein paar Dinge klären. Heute werde eine Einlassung der Angeklagten Malsack-Winkemann “zur Sache” erwartet; die Fortsetzung der “Verlesung von Urkunden”, die ursprünglich für heute vorgesehen war, werde daher nur am Vormittag durchgeführt, da Malsack-Winkemanns Verteidiger Lober noch bis zum Mittag verhindert sei.
Ausserdem habe der Senat die Sommerpause genutzt, um Anfragen an verschiedene “Nachrichtendienste” zu stellen, da manche der Beweisunterlagen, die den Prozessbeteiligten vorliegen, offenbar bemängelt wurden; es gehe um die “inhaltliche Nachvollziehbarkeit dessen, was wir zum Teil nur leicht geschwärzt erhalten haben”, sowie um “fehlende” G10-Dokumente – dabei handelt es sich wohl um Observationsberichte, überwachte Gespräche und Ähnliches. Der Bitte, die “fehlenden” Unterlagen nachzusenden, seien die Landesämter für Verfassungsschutz Bayern und Baden-Württemberg inzwischen nachgekommen.
Im Übrigen habe man die Verteidiger sämtlicher in München und Stuttgart angeklagten Vereinigungsmitglieder angeschrieben mit der Frage, ob ihre Mandanten bereit seien, im “hiesigen Verfahren” als Zeugen auszusagen. Die Antworten stünden noch aus.
Dr. Sieg bemerkt, er fände es besser, wenn man den Betreffenden das jeweilige Thema nenne, zu dem ihre Aussage gewünscht werde, denn das könne ihre Mitwirkungsbereitschaft erhöhen.
VR: Man habe die Anfrage allgemein gelassen, der Senat wolle auch nicht unbedingt alle 18 Angeklagten vernehmen. Auf Nachfrage eines Verteidigers des von Pescatore erklärt er, dass man darauf verzichten werde, Angeklagte, die ihre Aussage verweigern wollen, als Zeugen zu laden.
Durch die Presse sei bekannt geworden, dass letzte Woche eine Angeklagte in München Angaben zur Sache gemacht habe.
Ein Verteidiger bestätigt, dass Hildegard Leiding – Malsack-Winkemanns Angestellte und persönliche Astrologin zu deren Bundestagszeit – ihre Aussage “letzte Woche beendet” habe. Laut entsprechenden Medienberichten hat sie ihre ehemalige Chefin dabei nicht allzu gut aussehen lassen; kein Wunder also, dass diese nun versuchen will, einiges geradezurücken. Welch ein Glück, dass ich gerade jetzt hier bin! Da stehen die Sterne mal wieder gut für das Sonnenstaatland – und wohl eher schlecht für Malsack-Winkemann.
Eine Verteidigerin (vermutlich des Angeklagten Heuer) gibt zu bedenken, dass Leiding teilweise frei gesprochen habe, und fragt, wie man mit den nicht verschriftlichten Aussagen verfahren solle. Es entspinnt sich ein kurzes Gespräch zwischen den Anwälten, dem VR und der Generalbundesanwältin (GBA) über dieses Problem; schliesslich fragt der VR die GBA, ob sie über eine Mitschrift verfüge. Die GBA verneint.
Dr. Sieg kann jetzt seine Anträge stellen. Erstens verliest er einen Abschnitt aus dem Protokoll der Vernehmung des in München angeklagten Dr. Paul Gorgass, wo es um ein Gespräch zwischen diesem und Prinz Reuss am 12. November 2022 geht. Thema ist die sechste und letzte Sitzung des “Rates” am Tag zuvor. Dr. Sieg zitiert aus dem Protokoll: “Das Treffen war gedämpft, kurz und knapp”; Prinz Reuss habe gesagt, dass Maximilian Eder ihm fast “50000 Euro abgenommen” habe, angeblich “um ein Kind zu befreien”, und habe in seiner Formulierung durchblicken lassen, dass er sich von Eder betrogen fühle.
Nun stellt Dr. Sieg den Antrag, die Polizisten, die Gorgass vernommen haben, als Zeugen zu laden: Sie sollen bestätigen, dass Gorgass’ Aussage glaubhaft sei. Damit bezweckt die Verteidigung des Prinzen, dass der Vorwurf fallengelassen wird, dieser habe die 50000 Euro an die Gebrüder Ricci gegeben, damit sie für die Vereinigung Waffen beschaffen sollten. Vielmehr sei das Geld ausdrücklich “für die Kinder” bestimmt gewesen und keineswegs für die Vorbereitung einer Erstürmung des Reichstags. Auch bei einem Treffen am 17. November 2022 im Gasthaus “Lamm” habe Prinz Reuss eine ähnliche Äusserung getätigt, aus der hervorgehe, dass die 50000 Euro nicht für die Erstürmung des Reichstags, sondern für die Befreiung der Kinder und die Observation der DUMBs gedacht gewesen seien.
Des weiteren beantragt Dr. Sieg auch die Ladung weiterer Zeugen aus der Justiz und warnt vor dem langen Satz, der gleich kommt und den ich hoffentlich in seinen Grundzügen richtig wiedergebe: Diese Zeugen sollen aussagen, ihnen sei kein Ermittlungsergebnis bekannt, das es rechtfertigen würde, die Anklageschrift des GBA Frank “für falsch zu halten”, wenn Prinz Reuss nicht vorgeworfen werde, die 50000 Euro für die Reichstags-Erstürmung, sondern für die Befreiung von Kindern aus DUMBs bestimmt zu haben.
VR: Die Beweisanträge werden als Anlage zu Protokoll genommen.
GBA: Sie werde sich die Anträge nochmal in Ruhe anschauen.
VR: Gibt es weitere Anträge?
Ralf Dalla Fini, der Maximilian Eder verteidigt, bittet um eine Pause von zwei Minuten, um sich bezüglich der soeben angesprochenen 50000 Euro mit seinem Mandanten zu besprechen.
Der VR gewährt die Pause.
Während Eder und seine Verteidiger kurz die Köpfe zusammenstecken, fragt mich mein Sitznachbar, was mit DUMBs gemeint sei. Dabei handle es sich um ein Akronym für “Deep underground military bases”, erkläre ich ihm. Gemeint sind die nur in der Glaubenswelt von QAnon und ähnlichen Deppen existierenden Tunnel, in denen böse Deep-State-Satanisten Kinder missbrauchen und ihr Blut trinken; letztlich eine modernisierte Version antijüdischer Ritualmordlegenden aus dem Mittelalter. Diesen ungeheuren Quatsch haben die vor uns sitzenden Angeklagten tatsächlich geglaubt, und vielleicht glauben sie ihn immer noch. Den erwähnten Gebrüdern Ricci sollen sie insgesamt eine sechsstellige Summe in Euro ausgehändigt haben, damit diese ihnen nicht nur Waffen liefern, sondern auch die Eingänge zu den besagten DUMBs finden, diese observieren und Kinder aus ihnen befreien sollten. So hofften die Mitglieder der Vereinigung an Beweise für das böse Treiben der Deep-State-Satanisten zu kommen, mit denen sie die Bevölkerung von der Richtigkeit ihres Unterfangens überzeugen und sie für ihre Sache – laut Anklage also für den gewaltsamen Umsturz – gewinnen wollten.
Die Besprechung zwischen Eder und seinen Anwälten ist zu Ende.
Dalla Fini: Die 50000 Euro waren für die Gebrüder Ricci, damit diese die DUMBs ausspähen; dabei ging es nicht um das “Mädchen Nathalie”, sondern um weitere Kinder. Eders Ziel war es, “Politiker damit zu konfrontieren”; das Geld war nicht für die Erstürmung des Reichstags bzw. für einen Umsturz gedacht.
Der VR bemerkt, dass die Sacheinlassung Dalla Finis zur Geldübergabe an die Riccis zu Protokoll genommen wird. Dann fragt er Eder, ob die Angaben seines Verteidigers korrekt seien.
Eder: Ja. Das Geld sei für Ausrüstung, Nachtsichtgeräte und ähnliches “ausschliesslich zur Aufklärung der DUMBs in und um Basel” bestimmt gewesen. Mir fällt auf, dass Eder den Namen der italienischstämmigen Brüder Ricci wie “Rikki” ausspricht. Typisch – auch “Maggi” wird in Deutschland stets falsch ausgesprochen. Wobei “Maggi”-Produkte vielleicht auch niemand kaufen würde, wenn die Bezeichnung lautlich zu nahe beim Wort “Matsch” läge.
Dem aufmerksamen Leser wird spätestens bei der Erwähnung von Basel aufgefallen sein, dass es hier einen Bezug zur Schweiz gibt. Das zwielichtige Zwillingspaar Ricci lebt nämlich in meiner Heimat und wartet dort im Zusammenhang mit den erwähnten Aktivitäten auf seine Anklage vor dem Bundesstrafgericht. (I’ll be there, nach Möglichkeit.) Dass die DUMBs in Basel und Umgebung gesucht wurden, liegt im sogenannten “Fall Nathalie” begründet, der sich in dieser Gegend abgespielt hat: Die Mutter von Nathalie, die in Wirklichkeit anders heisst, beschuldigte den Vater, das Kind in den DUMBs zu missbrauchen. Dem Mädchen wurden dabei offenbar entsprechende Erinnerungen eingeredet, und ein Reporter von der Basler Zeitung beging den fatalen Fehler, eine Artikelserie zu veröffentlichen, in welcher der Vater entsprechend als Täter dargestellt und die aus Sicht des Reporters untätige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) scharf kritisiert wurde. Als das Schweizer Fernsehen Ende 2021 die Doku “Der Teufel mitten unter uns” ausstrahlte, in der besagter Reporter auch namentlich genannt wurde, verlor er zwar seinen Job, doch der Schaden war bereits angerichtet: In zahllosen Deppen-Telegramkanälen waren Links zum “Fall Nathalie” geteilt worden, und auch die hier angeklagte Vereinigung war auf den Fall aufmerksam geworden. Bereits Anfang November 2021 waren Eder und Findeisen-Juskowiak in die Schweiz gereist und hatten “Nathalie” zu ihren vermeintlichen Erlebnissen in den DUMBs interviewt; die Aufnahmen von diesem Gespräch präsentierte Findeisen-Juskowiak im August 2022 dem “Rat” der Vereinigung.
Diese unfassbare, ungeheuerliche Geschichte, die ich hier in relativ wenigen Worten umschrieben habe, lässt sich ausführlicher in den Medien nachlesen, und ich lege es jedem ans Herz, dies auch zu tun. Es handelt sich um ein wirklich erschütterndes Beispiel dafür, wie der QAnon-Wahn Opfer generiert – denn “Nathalie” hat aufgrund der suggerierten Erinnerungen Erlebnisse im Kopf, die zwar in Wirklichkeit nie stattgefunden haben, sie aber tatsächlich quälen und zu einem Missbrauchsopfer machen. Nur ist der Täter nicht der Vater, und die Täter sind auch keine imaginären Deep-State-Satanisten. Man sollte es klar benennen: Die Täter bei diesem angeblichen satanisch-rituellen Missbrauch sind diejenigen, die diesen Verschwörungsmythos verbreiten und ihn ihren Opfern einreden. Und ganz ehrlich, mich macht das unfassbar wütend. Ich schaue auf die neben mir im Gerichtssaal sitzenden Typen mit den QAnon-T-Shirts und denke: Möge euch der Blitz beim Shicen treffen, ihr gottverdammten Idi0ten.
Und meine persönlich bevorzugte Verschwörungstheorie geht so: Wer auch immer das Akronym “DUMB” geschaffen hat, war vielleicht gar kein Anhänger des Narrativs vom satanisch-rituellen Missbrauch, sondern könnte den Deppen einen Begriff untergejubelt haben, der wenigstens passend umschreibt, wie unfassbar DOOF dieser Irrglaube ist.

Hier ein Link zu einem Artikel der Basler Zeitung – immerhin hat dieses Medium seinen fatalen Fehler auch aufgearbeitet: Der “Fall Nathalie” – die Hölle im Kopf

Vor wenigen Wochen veröffentlichte zudem der Journalist Lukas Lippert im “Beobachter” eine Recherche zu diesem Thema, in der er auch spezifisch auf die Verbindungen zur Gruppierung um Prinz Reuss eingeht: Die Reichsbürger und der Schweizer Journalist

Absolute Leseempfehlung für beide Artikel.
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Prozessbericht aus Frankfurt, August 2024, Teil 3: Von fachgerechten Entglasungen und Datenträgerspürhunden

VR: Vor der Sommerpause waren wir bei der Verlesung von Durchsuchungsprotokollen, zuletzt für den Angeklagten Heuer. Diese Verlesung soll jetzt fortgesetzt werden; es geht immer noch um Heuer, bei dem es sich laut Anklage um einen wichtigen Geldgeber der Vereinigung handelt.
Aus der Zuschauerperspektive wirkt das nun folgende detailgetreue Zitieren von “Asservatenleitziffern” und Beschreiben der durchsuchten Lokalitäten und sichergestellten Gegenstände eher fade, daher unterlasse ich das Mitschreiben über weite Strecken und notiere nur ein paar Skurrilitäten sowie die gelegentlichen Dialoge zwischen dem VR und den Verteidigern.
Auf den Bildschirmen im Zuschauerraum wird ein Scan des Durchsuchungsprotokolls angezeigt, das der VR nun im Detail verliest. Nach kurzer Zeit fallen die Bildschirme aus, was im Gerichtssaal niemand zu bemerken scheint; aber immerhin ist noch zu erkennen, wie so ein Protokoll aussieht: Es handelt sich um ein Formular, in das die zu durchsuchenden Objekte samt Adresse oder Autokennzeichen usw. eingetragen werden; zudem kann der ausfüllende Beamte ankreuzen, ob die von der Durchsuchung betroffene Person “angetroffen”, “nicht angetroffen” oder, wie es bei Heuer der Fall war, gar “angetroffen und ergriffen” wurde. Ferner sind verschiedene Bemerkungen aufgeführt, wie zum Beispiel, dass beim Eindringen des SEK in Heuers Wohnhaus die Terrassentür “fast vollständig entglast” wurde. Diese behördendeutsche Verharmlosung für “das SEK hat ihm die Tür zerdeppert” entlockt dem Publikum einige Lacher. Immerhin hat die deutsche Gründlichkeit dafür gesorgt, dass die Tür noch am selben Abend, und zwar um 21:22 Uhr, von einer Tischlerei repariert wurde.
In den Protokollen ist auch vermerkt, wie sich die betroffenen Personen während der Durchsuchung verhalten haben – bei Heuer und Findeisen-Juskowiak, um die es heute geht, steht, dass sie ruhig geblieben seien und kooperiert hätten.
Eine Verteidigerin von Heuer legt einen “Verlesungswiderspruch” ein, einem Punkt soll widersprochen werden. Im Protokoll vermerkte angebliche Äusserungen Heuers dürften nicht verlesen werden, denn der protokollierende Beamte “fasst die Äusserungen wertend und in nicht nachvollziehbarer Weise zusammen”.
VR: Er nehme dies zu Protokoll, “wenn Sie sich schon die Arbeit gemacht haben”, obwohl er von der Verlesung dieser Äusserungen ohnehin abgesehen habe.
Nachdem alle Heuer betreffenden Urkunden behandelt sind, bemerkt der VR, die Verlesung der Protokolle zu Malsack-Winkemann überspringe man jetzt, da deren Anwalt Lober zur Zeit nicht an der Verhandlung teilnehmen könne; statt dessen geht es weiter mit Johanna Findeisen-Juskowiak. Auch sie wurde “angetroffen und ergriffen”.
Der VR fragt, ob es “Anmerkungsbedarf” gebe. Da meldet sich Findeisen-Juskowiaks Anwalt Böhme und meint, in den sie betreffenden Protokollen sei etwas “nicht ganz schlüssig mit den Uhrzeiten”, da sei doch der Durchsuchungszeuge entlassen, die Durchsuchung danach aber fortgesetzt worden. “Das passt doch nicht zusammen”. Des weiteren bittet Böhme den VR darum, die in den Protokollen vorkommenden Namen von Angehörigen nicht zu verlesen.
Eine weitere Anwältin von Findeisen-Juskowiak sagt: Die Verteidigung ist der Auffassung, dass ein Beweiserhebungsverbot für zwischen 16 und 18 Uhr aufgefundene Beweise zu erlassen sei, da weder ein Staatsanwalt noch ein Richter bei der Durchsuchung anwesend gewesen sei, lediglich ein Zeuge von der Gemeinde, doch dieser sei um 14:40 entlassen worden. Die Beschuldigte selbst sei schon ab 11:45 nicht mehr anwesend gewesen, da sie “erkennungsdienstlichen Massnahmen” unterzogen worden sei.
Der VR fragt, ob sich dies auf den 8.12. beziehe.
Anwältin: Der 8.12. sei separat.
Der VR bittet darum, diese Problematik zurückzustellen, er wolle zuerst das Protokoll vom 8.12. verlesen.
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich – ohne die Dokumente vor Augen zu haben – richtig verstanden habe, inwiefern dies das Problem mit den Zeiten und der Anwesenheit von Zeugen löst; jedoch war nach meinem Verständnis die Wortmarke zweimal bei Findeisen-Juskowiak zu Besuch, am 7. und 8.12., weil man erst am 8.12. wusste, dass auch Video-Aufnahmegeräte wichtig sein könnten und beschlagnahmt werden sollten. Am 8.12. war Findeisen-Juskowiak offenbar wieder anwesend, da sie tags zuvor zwar “ergriffen”, aber wohl wieder freigelassen wurde.
Anwältin: Bittet darum, beim Verlesen die Adresse wegzulassen. Findeisen-Juskowiak sei wegen dieses Verfahrens jetzt schon “massiv stigmatisiert” in ihrer Gemeinde.
VR: Das könne er zwar nachvollziehen, die Adresse habe er aber sowieso schon ein paarmal verlesen. Namen von Angehörigen sollen aber weggelassen werden.
In den skurrileren Vermerken zu Findeisen-Juskowiak ist festgehalten, ein “Kartonregal” könnte bei der Durchsuchung beschädigt worden sein; Findeisen-Juskowiak habe diesbezüglich reklamiert. Das Regal sei aber mit sehr vielen Dokumenten “belastet” gewesen und beim Durchsehen eventuell schon aus diesem Grund “zusammengebrochen”. Des weiteren steht da: “Tablet, eingeschaltet, in Kühlschrank gefunden”. Gefunden wurden zudem Ordner, die mit “Ahrtal” beschriftet waren, und Unterlagen betitelt mit “Jessi CH”, “Marco”, “Rüdiger” u.a.
Der VR verliest danach den zurückgestellten Durchsuchungsbericht vom 7.12.
Die Anwältin bittet ihn darum, nicht zu verlesen, worum es sich bei der betroffenen Immobilie handle, er könne statt dessen einfach sagen: “mitbenutzte Wohnräume”.
VR: “Gebe mir Mühe”.
Professor Schwab, ein weiterer Verteidiger von Findeisen-Juskowiak, legt einen “Erhebungswiderspruch” ein. Im Falle dieser “mitbenutzten Wohnräume” handle es sich um eine Durchsuchung bei Dritten, wobei die Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei Nichtbetroffenen nicht vorgelegen hätten. Daher sei die Durchsuchung rechtswidrig gewesen. Findeisen-Juskowiak sei in der betreffenden Wohnung weder gemeldet gewesen, noch habe sie dort gelebt, noch habe sie die Wohnung genutzt.
Der VR nimmt dies zu Protokoll.
GBA: Es gebe einen Durchsuchungsbeschluss für dieses Objekt. Aus einem TKÜ-Bericht gehe hervor, dass sich die Beschuldigte dort regelmässig aufgehalten habe; deshalb sei man davon ausgegangen, dass sie diese Wohnräume nutze.
Der VR zitiert aus dem entsprechenden Dokument; unter anderem habe die Beschuldigte mit Bezug zu diesen Räumen Formulierungen wie “nach Hause kommen” benutzt. Dies sei die Grundlage für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses gewesen. Ob der Erhebungswiderspruch aufrecht erhalten werde?
Die Verteidigerin verneint.
Der VR nimmt es zu Protokoll und setzt die Verlesung fort.
Findeisen-Juskowiaks Verteidigung widerspricht erneut der Verwertung eines bestimmten Asservats, weil nicht vermerkt sei, wo dieses aufgefunden wurde, und weil die Beschuldigte dann nicht anwesend gewesen sei, sondern nur das diese Immobilie bewohnende Ehepaar.
Der VR zitiert: “Kiste unter Waschbecken im Einbauschrank”.
Verteidigerin: Diese sei Findeisen-Juskowiak aber nicht zuordenbar, da sie dort nicht gemeldet sei.
Der VR protokolliert dies und verordnet eine zehnminütige Pause, denn mit den Findeisen-Juskowiak betreffenden Urkunden ist man jetzt durch.
Danach geht es weiter mit den Durchsuchungsmassnahmen bei Norbert Walter G. am 07.12.22. G. war bei der Durchsuchung nicht anwesend, sondern nur seine Frau. Wenig später gab es eine weitere Durchsuchung bei ihm, wobei er samt Frau angetroffen wurde; an diesem Tag brachte die Wortmarke nicht nur einen Sprengstoff-, sondern sogar einen Datenträgerspürhund mit. Ich hatte ja keine Ahnung, dass es so etwas überhaupt gibt. Aber gut zu wissen, falls mir mal ein USB-Stick mit sensiblen Daten des Sonnenstaatlandes verloren geht!
Auch G. verhielt sich während der Massnahmen ruhig. Der VR verliest eine Aufzählung sichergestellter Geräte mitsamt deren PINs und Passwörtern sowie eine Passage, wonach bei G. diverse schriftliche Dokumente “mit Bezug zur Reichsbürger-Ideologie” und “zur Sache” gefunden wurden, und beginnt, sichergestellte Waffen aufzuzählen.
Da unterbricht ihn ein Verteidiger von Michael Fritsch: “Herr Vorsitzender, Sie wissen, was jetzt kommt?” G. sei mittlerweile “leider verstorben”, bis zu seinem Tod habe er ihn anwaltlich vertreten. Der Verteidiger kritisiert die Verlesung entsprechender Passagen und besonders den im Protokoll vorkommenden Begriff “Reichsbürger-Ideologie”, denn dieser sei “wertend”.
Juristen mögen das für ihre Zwecke ja so sehen wollen, aber dem verfassenden Polizeibeamten kann man es sicher nicht verdenken, dass er den Begriff “Reichsbürger” verwendet hat, wie es andere Behörden auch tun, und zwar in rein deskriptiver, keineswegs wertender Weise. Hätte hingegen ich das Formular ausgefüllt und hineingeschrieben, dass bei G. Reichsdeppenquatsch und Fantasiedokumente gefunden wurden, dann hätte ich dem Anwalt in diesem Punkt eventuell sogar Recht gegeben.
VR: Wir halten fest, dass die “versehentlich verlesenen Teile” des Protokolls als “nicht in die Hauptverhandlung eingeführt betrachtet werden”.
Roman von Alvensleben, ein Verteidiger von Prinz Reuss, meldet sich zu Wort: In den Protokollen stehe immer, die jeweilige Person habe sich “ruhig und kooperativ” verhalten. Er wolle anmerken, dass dies nicht zu gewaltbereiten Planern eines Umsturzes passe.
(Den Fall von Markus Leykamm, der auf die eindringenden Polizisten geschossen und einen von ihnen schwer verletzt hat, scheint er vorübergehend vergessen zu haben.)
Birgit Malsack-Winkemann: Sie wolle sich von Alvensleben anschliessen. Ein Grossteil der Angeklagten befinde sich seit über 1¾ Jahren in U-Haft, obwohl ihr Benehmen in keiner Weise beanstandet worden sei. Daher kritisiert sie Umfang und Art des Haftstatuts. Zwar wisse sie, dass es bei §129 StGB um “Schwerkriminalität” gehe, aber “Sie sehen doch hier, hier sitzen alte Leute”, ob nicht eine mildere Variante des Haftstatuts möglich wäre?
Der VR protokolliert diese Anregung.
Professor Schwab: Er wisse, dass der Senat bezüglich des vorhin geforderten Beweisverwertungsverbots anderer Ansicht sei, führt aber dennoch aus, dass (sofern ich es richtig verstanden habe) Staatsanwälte und Richter bei der Beaufsichtigung von Durchsuchungsmassnahmen zu Fehlern und Unsorgfalt neigen würden; man müsse ihnen “auf die Finger klopfen”. Er regt ausserdem an, dass nur verlesen werden soll, was auch wirklich in die Verhandlung eingebracht werden soll.
Der VR nimmt mit Blick auf die anstehende Mittagspause an, dass es keinen weiteren “Erklärungsbedarf” gebe, und verordnet einen Unterbruch bis 13:45 Uhr.
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Dieser Professor Schwab, der Findeisen-Juskowiak verteidigt, ist übrigens auch ein ... äh ... Parteifreund von ihr.

Siehe z.B. hier: Jura-Professor und Querdenken-Redner: Das ist der Findeisen-Verteidiger Martin Schwab

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Zitat
Jura-Professor und Querdenken-Redner: Das ist der Findeisen-Verteidiger Martin Schwab


Im Prinz-Reuß-Prozess wird Johanna Findeisen von einem politischen Weggefährten verteidigt: Martin Schwab von der Partei „Die Basis“. Der fällt in Frankfurt mit Lautstärke und einer bizarren Verschwörungstheorie auf.


Martin Schwab strahlt mit jeder Pore und jedem Satz aus, dass er sich auf der Siegerstraße wähnt und nicht gerne auf der schmalen Spur unterwegs ist. Der wortmächtige Bielefelder Jura-Professor ist im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess der Wahlverteidiger im Vierer-Verteidigerteam der Angeklagten Johanna Findeisen aus Frickingen (Bodenseekreis). Und am ersten Prozesstag am Dienstag ist er unter den 22 Rechtsanwälten der neun Angeklagten derjenige, der am meisten Getöse macht.

Nicht nur, weil in der ersten von drei Reihen mit Angeklagten und Verteidigern sitzt und sich immer wieder genüsslich die Hände reibt oder seiner Mandantin lächelnd ins Ohr flüstert, wenn der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk oder einer der Vertreter der Bundesanwaltschaft ein Argument vorbringen, das Schwab offenbar als leichte Beute wittert. Er spricht auch so laut und engagiert, dass ihm Bonk freundlich nahelegt, doch getrost auf die Funktionsfähigkeit der Mikrofonanlage zu vertrauen.

Seine Uni leitete Untersuchungen ein

Wer ist der Jura-Professor, der in Nordrhein-Westfalen als Landtags- und Bundestagskandidat für die Partei „Die Basis“ antrat? Freilich erfolglos – wie auch seine Mandantin am Bodensee. In einschlägigen Kreisen bekannt wurde Schwab mit der Corona-Pandemie, als er sich früh gegen die staatlich verordneten Maßnahmen positionierte und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger kritisierte.
Schwab war Redner auf Querdenker-Veranstaltungen, rückte die praktische Umsetzung der Coronapolitik in die Nähe von Faschismus und bekam an der Universität Bielefeld Ärger, weil er den Hochschullehrer und den Privatmann zunächst nicht eindeutig trennte.
Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht inne. Ein externes Gutachten im Auftrag der Universität sollte klären, ob Schwabs Äußerungen mit dem Beamtenrecht in Einklang zu bringen sind. Zu diesem Stand machen aktuell weder Schwab selbst noch die Universität gegenüber dem SÜDKURIER Angaben.

Er verteidigte Bhakdi

Bekannt wurde Schwab zudem als einer der Verteidiger von Querdenker-Ikone Sucharit Bhakdi, als dieser wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung im Zusammenhang mit seinen Äußerungen zu den Corona-Maßnahmen vor Gericht stand.
„Den Corona-Maßnahmen stehe ich massiv kritisch gegenüber. Das Gedankengut von Reichsbürgern lehne ich kategorisch ab und habe auch immer wieder von diesem Gedankengut gewarnt, wenn ich auf Kundgebungen geredet habe. Der Begriff ‚Querdenker‘ ist mir nach wie vor zu schwammig, um ausmessen zu können, ob man mich darunter subsumieren kann oder nicht“, sagt Schwab dazu auf Anfrage.

Ein krude Mischung

Am Abend des ersten Prozesstages gab Schwab im Namen seiner Mandantin eine Erklärung ab, die sich gewaschen hatte, eine krude Mischung aus massiver Medienschelte, scharfer Prozesskritik und einem bizarren Schlenker zur QAnon-These vom angeblichen massenhaften Missbrauch von Kindern durch politische Eliten, einer These, für deren – nicht erfolgten – Nachweis die Prinz-Reuß-Gruppe laut Anklage Hunderttausende von Euro investiert haben soll.
Wiederholt ist in der Erklärung von „Konzernmedien“ die Rede, von angeblicher Vorverurteilung in der Berichterstattung über den Prozess, von vermeintlich undifferenzierter Berichterstattung auch über seine Mandantin, die ins Lager der Reichsbürger gestellt werde, mit diesen aber nichts am Hut habe. Die Prozessberichterstattung über die Reuß-Prozesse nennt Schwab eine „Phalanx organisierter Hetze“, den Prozess „nichts als Propaganda für eine Kaste, die immer mehr an Rückhalt in der Bevölkerung verliert“.

Findeisen wusste nichts davon

Auch Findeisen wurde von der Erklärung überrascht, wie sie dem Gericht sagte, „ich muss das erst mal sacken lassen.“ Schwab dagegen führt an, es sei für Absprache keine Zeit gewesen. „Ich habe das Eröffnungsstatement am Pfingstmontag verfasst. Zu dieser Zeit hatte ich keine Chance mehr, mit meiner inhaftierten Mandantin Kontakt aufzunehmen“, so der 56-jährige Jurist gegenüber dem SÜDKURIER.
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