Autor Thema: Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in der Fassung vom 3. Mai 1909  (Gelesen 2535 mal)

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dtx

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Vorausgesetzt, daß ein Kunde den Gesetzesstand von 1914 zu akzeptieren bereit wäre, würde er auch das im Anhang befindliche Gesetz anerkennen. Dessen §§ 2, 4 und 5 dürften freilich nicht die ungeteilte Zustimmung der Kundschaft finden ...
 
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Offline kairo

Na, und erst der §24 ...
 
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dtx

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Die Pudel hatten gerade erst gröblichst gegen § 25 verstoßen ...
 

Offline Mr. Devious

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Zitat
Gegeben Achilleion, Corfu, den 3. Mai 1909

Was leiten wir daraus ab?
  • Das Gesetz ist ungültig, weil der Kaiser gerade in Urlaub war.
  • Das Gesetz ist nur in Griechenland gültig.
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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