Autor Thema: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539  (Gelesen 1925 mal)

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Offline Gutemine

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Der Inhalt wird uns wohl in den nächsten Tagen des öfteren in der "Lügenpresse" begegnen, auch wenn er wirklich als äußerst spärlich anzusehen ist.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/005/1900539.pdf
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Offline Evil Dude

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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #1 am: 1. Februar 2018, 14:24:56 »
Ich grüble ja schon lange, wie die bei angeblich 15.000 Reichsbürger(sympathisante)n auf 900 "Rechtsextremisten" kommen!

Wird da ein Unterschied zu den (von mir freimütig geschätzten) 10 % Hardcore-Nazis und den (ebenso von mir freimütig geschätzten) 80 % mit offensichtlich rechtsextremen Ansichten, die sie ebenso wie die Tatsache, dass sie Reichsbürger sind, leugnen, gemacht?  :scratch:

Vielleicht kann mir einer weiterhelfen, aber ich kann spontan keinen nennen, auf den nicht auch Rechtsextremist zutrifft. Selbst aus dem enten-azifizierten Dreispitzträger quilllt die braune Sch*iße regelmäßig raus wenn er sich etwas in Rage geplärrt hat!
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Offline Tuska

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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #2 am: 1. Februar 2018, 14:28:06 »
Zitat
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurde im Jahr 2017 ein Be-
schäftigter der „Reichsbürger“-Bewegung zugerechnet.

Hätte das doch bloß Heerlein gewusst!  ;D

Edit:

Zitat
Bei zwei Beschäftigten der Zollverwaltung besteht der begründete Verdacht, dass
sie der „Reichsbürger“-Bewegung zuzuordnen sind.

Hätte das doch bloß Fitzek gewusst!  ;D
« Letzte Änderung: 1. Februar 2018, 14:31:10 von Tuska »
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Offline hair mess

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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #3 am: 1. Februar 2018, 15:44:03 »
Vor einigen Jahren gab es tatsächlich auch von links einige,
die sich der Staatsleugnerargumentation bedienten,
um hiermit einfach nur dem Staat schaden zu können.

Jetzt wird das ausschließlich von rechts instrumentalisiert.
Ich nehme die linksnaive Fitz mal aus.

Die Unterscheidung zwischen rechts , extrem rechts, und rechtsradikal kommt wohl aus der Soziologie.
Gruppen zerbrechen, wenn extreme (asoziale, außerhalb der Gruppe stehende) Anteile über die sieben vom hundert gehen, eine gesunde Gruppe hat nur drei vom Hundert asoziale. Extreme Gruppen klein zu reden oder in sich in extreme und radikale zu teilen ist einfacher und billiger als wirkliche Integrationsmaßnahmen (rechtzeitige Erziehung und Ausbildung) zu bewerkstelligen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #4 am: 1. Februar 2018, 16:03:58 »
Ich grüble ja schon lange, wie die bei angeblich 15.000 Reichsbürger(sympathisante)n auf 900 "Rechtsextremisten" kommen!
(...)

Nunja die Frage ist immer "was muss jemand tun um als rechtsextrem zu gelten?" dafür gibt es nach meinem Wissen keine feste Regel. Also kann ich die Zahlen hier durch geschickte Definition in die eine oder andere Richtung lenken.
Gilt als rechtsextrem nur wer öffentlich entsprechende Aktionen ankündigt? oder auch jener der öffentlich entsprechendes Gedankengut äußert? oder rechne ich auch die Mitläufer ein die das Gedankengut zwar teilen aber nicht verbreiten? ich kann auch definieren, dass ich nur als rechtsextrem führe wer kriminaltiechnisch entsprechend in Erscheinung gereten ist.

Sprich, die meisten hier definieren als rechtsextrem wer diesem Gedankengut folgt. Der Verfassungsschutz kann das aber auch anders sehen, so ist die einfachste Art eine genaue Zahl zu erfassen, nur Personen als rechtsextrem einzustufen die krimnialtechnisch entsprechend aufgefallen sind. Ich persönlich vermute, dass die meisten Statistiken von offizieller Seite genau das tun und dann machen die 900 unter 15.000 schon viel mehr Sinn.

Off-Topic:
Am Rande: Wer im linken Bereich nach Staatverweigeren sucht muss sich einfach mal die "autonome Szene" anschauen. Die packen es zwar ein wenig in ein anderes Mäntelchen indem sie sich selbst als "autonome Gemeinschaften" oder Ähnliches bezeichnen. Sie handeln taktisch auch etwas klüger indem man dem Staat nicht die Existenz offen aberkennt und sich nicht unnötig durch nichtbezahlte Rechnungen mit der Wirtschaft anlegt. Aber es ist dasselbe in Rot auch sind viele der Ansichten, Parolen,... sehr identisch zu denen der übrigen Staatverweigerer.
Auch die "autonome Szene" sind Personen die ihr Leben abgekoppelt vom Staat leben wollen. Die Szene handelt nur klüger, untereinander kollegialer und kapselt sich eher ab. Man ist eher misstrauisch gegen Aussehenstehend, wer dazugehören will muss sich das Vertrauen der Gruppe verdienen und daher sucht man weniger offensiv nach Mitglieder weshalb diese Szene weniger in Pressen, Internet und Co auftaucht.
« Letzte Änderung: 1. Februar 2018, 16:13:27 von Schattendiplomat »
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #5 am: 1. Februar 2018, 16:27:54 »
Ich schätze mal, das diese Zahl analog zur Anzahl der Reichsbürger in Zukunft nach oben schnellen wird wenn die öffiziellen Stellen das Thema (endlich) ernstnehmen und entsprechend konsequent verfolgen! Da ging es ja auch in "Rekordzeit" (gefühlt < 2 Jahre) von "wassollndassein" zu "Mehr als 15000"!
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Müll Mann

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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #6 am: 1. Februar 2018, 18:11:08 »
Hier erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung mal den Unterschied zwischen rechtsradikal und rechtsextrem:

http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem?p=all

Als rechtsextrem zählt somit nur, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung (nachweisbar) abschaffen will, nicht nur wer sie  ablehnt. Ich stelle mir das so vor, dass der Verfassungsschutz  einfach nur gezählt hat, wer einen gelben Schein und ein NPD-Parteibuch hat (vereinfacht gesprochen).
 
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Re: Bundestag - Antwort kleine Anfrage "Bündnis90/Die Grünen" - 19/539
« Antwort #7 am: 6. Februar 2018, 18:21:34 »
Zitat von: Die Bundesregierung
Gegen einen Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes wird zur Aufklärung
einer  möglichen  Zuordnung  zur  „Reichsbürger“-Bewegung  ein  Disziplinarver-
fahren geführt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Ich denke, das steht für sich (S. 11).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.