Jörg Tauss trat im Jahr 2009 medienwirksam von der SPD zur Piratenpartei über. Grund waren Ermittlungen gegen ihn wegen des strafbaren Besitzes kinderpornographischer Bilder. Während auch seine Partei eine gerichtliche Verurteilung vorwegnahm, hatte die Piratenpartei (wie auch später das Gericht) seiner Aussage Glauben geschenkt, er habe Recherchen betrieben, um die tatsächlichen Distributionsrouten von Kinderpornographie zu erforschen. Das sei für seine Abgeordnetentätigkeit notwendig gewesen, da zu diesem Zeitpunkt das "Zugangserschwernisgesetz" unter der Ägide der heutigen Bundesministerin der Verteidigung, Ute von der Leyen, damals Familienministerin, debattiert wurde. Das Gesetz sah die Einrichtung von (kinderleicht zu umgehenden) "Netzsperren" vor, das über DNS-redirects "Stop"-Schilder vor Webangebote mit kinderpornographischen Inhalten legen sollte. Tauss sah sich durch seine Recherchen in der Auffassung (der auch die Piratenpartei anhing) bestätigt, dass die "Netzsperren" schon deswegen wirkungslos waren, weil die Hauptvertriebswege über die Post liefen.
Tatsächlich glaubte ihm das Gericht in der Sache und damit auch, dass er sich die Bilder nicht zur sexuellen Erregung beschafft hatte. Es verurteilte ihn dennoch, die Verurteilung hielt der Revision stand. Tauss trat 2010 aus der Piratenpartei aus, um einem Ausschluss zuvor zu kommen. Seine Anträge auf Wiederaufnahme in die Piratenpartei wurden abgelehnt.
Ansonsten: Ja, nach Austritt aus der SPD-Fraktion war Tauss fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag. Zur Bundestagswahl im Jahr 2009 trat er aus offensichtlichen Gründen nicht mehr an.