Autor Thema: Gerichtsvollzieher  (Gelesen 3560 mal)

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Offline Pietchen

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Gerichtsvollzieher
« am: 12. September 2013, 14:55:59 »
Da die oben genannten ja angeblich seit dem 1.08.2012 keine Amtsperson mehr sind und als Firma ohne hoheitliches Recht handeln, gibt es jetzt Screenshots:
 
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=609301455789196&set=a.141493199236693.38115.100001280415831&type=1&theater



 

Offline Mad Dog

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #1 am: 12. September 2013, 20:10:21 »
Hi.

Ist doch logisch. Der GV macht nur das, wozu er einen Auftrag hat.
Beauftragt wurde offensichtlich nur die Sachpfändung, ohne dass die Türöffnung/Vermögensauskunft gleichzeitig mitbeauftragt wurde.
Diese war fruchtlos, da niemand die Tür aufmachte, bzw. die Begleichung abgelehnt wurde. Ergo Sache (vorerst) erledigt.

Der Pfändungsauftrag geht nun zum Gläubiger zurück, der kann dann entweder die Türöffnung und/oder die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Hätte er zwar gleich mitbeantragen können, hat er aber wohl nicht, typischer Pfändungsanfängerfehler.

Dann kommt entweder der Schlosser (mit richterlichem, natürlich nichtunterschriebenen (g) Durchsuchungsbeschluss) und knackt die Tür oder das Deppchen kann sofort die Finger heben.
Letzteres wird vermutlich auch abgelehnt, dann halt Zwangshaft.

Dann ist wieder das deppsche Geschrei nach dem Motto "Niemand darf wegen Schulden inhaftiert werden, Menschenrechtsverletzung und Untergang des Abendlandes" groß.
Dass die Haft im Grunde genommen nicht wegen der Schulden, sondern der Verweigerung der Vermögensauskunft anzutreten ist......solche juristischen Feinheiten sind für die Deppen zu hoch.

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)