Autor Thema: Rundfunkgebühr verweigert – da war das Auto plötzlich weg  (Gelesen 2049 mal)

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Igor Strawinski

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Rundfunkgebühr verweigert – da war das Auto plötzlich weg

Der Erfurter Daniel Thielemann weigert sich seit Jahren, die GEZ- oder Rundfunkgebühren zu zahlen. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Daniel Thielemann weigert sich seit Jahren, die GEZ- oder Rundfunkgebühren zu zahlen – aus Prinzip, nicht aus Geldnot. Der Aktenordner ist voll mit Zahlungsaufforderungen und Widersprüchen dagegen. Rund 750 Euro sind so inzwischen als Schulden aufgelaufen. Bis die Stadt einen Vollstreckungsbeamten schickte, der das Auto des Schuldners pfändete und kurzerhand abschleppen ließ. Foto: Marco Schmidt

Spoiler

Erfurt. Daniel Thielemann ist 30, Mazda-Fahrer, Buddhist und Rundfunkgebührenverweigerer. Ihm geht es ums Prinzip: Er will für öffentlich-rechtliches Fernsehen nicht zahlen, weil es aus seiner Sicht voller Fehlinformationen steckt und er den Zahlungszwang an sich undemokratisch findet. Dass er für die mediale Grundversorgung aufkommen soll, obwohl er MDR und Co. nicht schauen oder hören will, wurmt ihn schon lange. Deshalb hat er Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren ein- und alle Zahlungen dazu auf Eis gelegt. Nicht ohne Folgen.

Mittlerweile verzweifelt er nicht nur am Rundfunk, sondern auch am Rechtsstaat: Die 758,46 Euro, auf die sich schließlich die Forderungen an Rundfunkgebühren summierten, wurden von einem städtischen Vollstreckungsbeamten eingetrieben – indem sein Auto, ein Mazda im Wert von etwa 20 000 Euro – gepfändet und abgeschleppt wurde. Versehen mit der Androhung einer Zwangsversteigerung.

„Das widerspricht jeder Verhältnismäßigkeit“, schimpft Daniel Thielemann. Er habe den Stadtmitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen, weil das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Dass dann das Auto eineinhalb Stunden später nicht mehr vor dem Haus stand, habe die ganze Familie schlichtweg schockiert. „Gänzlich für unmöglich gehalten“ hätten die Thielemanns dieses Vorgehen, vermuteten sogar zunächst einen Diebstahl des Fahrzeugs. Bis sie im Briefkasten die Mitteilung des Stadtbediensteten über die Beschlagnahme fanden. Angekreuzt war dort, dass niemand anzutreffen gewesen sei. „Eine glatte Lüge“, empört sich Thielemann.

Mit dem Auto abhanden kam dem Gebührenverweigerer nicht nur die buddhistische Ruhe: Frische Lebensmittel vom Einkauf am Vormittag und Eigentum der Firma, für die der 30-Jährige arbeitet, wurde mit abgeschleppt. Nun wuchs in dem säumigen Rundfunk-Boykotteur die Angst, dass das Auto weit unter Wert zwangsversteigert würde. Folge: Daniel Thielemann überwies die 750 Euro. Ehe die Stadtkasse aber den Geldeingang bestätigt habe und das Auto samt verdorbener Lebensmittel wieder freigegeben wurde, sollten weitere bange Tage für Thielemanns vergehen.

Im Rathaus vorstellig geworden, „wurden wir als Reichsbürger beschimpft, es war kein vernünftiges Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten möglich“, sagt Daniels Vater Jürgen Thielemann. „Wir haben natürlich einen Riesenrabatz gemacht. Erst als wir die Bürgerbeauftragte einbezogen haben, erhielten wir das Auto zurück.“ Samt Rechnung für die Abschleppkosten.

Ein Einzelfall? Keineswegs. Sind in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg Gerichtsvollzieher unterwegs, sind es in Thüringen auf der Grundlage einer Landesverordnung kommunale Vollziehungsbeamte. „Die Anzahl der Vollstreckungsersuchen durch den MDR hat in den letzten Jahren stark zugenommen“, weiß Henry Köhlert, verantwortlich für Pressearbeit im Erfurter Rathaus. Grund: Durch die Änderung der GEZ-Gebühren in haushaltsbezogene Beiträge würden weit mehr Beitragszahler erfasst als zuvor. Waren es im Jahr 2013 rund 2000 Vollstreckungsersuchen des MDR, 2015 bereits 3837, standen für letztes Jahr 6142 an. Im laufenden Jahr sind es bereits 2776.

Wie hoch die einzutreibende Summe insgesamt ist, darüber werde keine Statistik geführt, so Köhlert. In der Regel gehe es je Fall um 200 bis 800 Euro. Dass die Stadt als Inkasso-Unternehmen des MDR unterwegs ist, regele das Gesetz. „Der Stadt bleibt gar keine andere Wahl, als den Vollstreckungsersuchen anderer Behörden nachzugehen“, so Köhlert. Dabei sei die Arbeit für dieVerwaltung gerade einmal kostendeckend. Vielleicht, denn eine genaue Kostenberechnung sei nicht möglich, die Fälle in Personal- und Zeitaufwand zu  unterschiedlich. Fünf Prozent der Forderungen behält die Stadtkasse ein, maximal 100 Euro. Noch vor ein paar Jahren war dieser Ausgleich deutlich niedriger – mit einem Minus für die Stadtkasse.

Auf den Fall Thielemann will die Stadt aus Datenschutzgründen nicht eingehen. Eingeräumt wird aber, dass die Pfändung eines TV-Gerätes gewiss angemessener wäre – mangels Zutritt zur Wohnung aber nicht ging. Nach der Pfändung bliebe ausreichend Zeit bis zur Versteigerung, um die Schulden anderweitig zu begleichen. Zeitliche Verzögerungen habe es im Fall Thielemann nicht gegeben, so Köhlert.

Daniel Thielemann will die nächsten Rundfunkgebühren weiter verweigern. Er schaut inzwischen aber nicht mehr nur DVDs oder Youtube-Videos im Internet, sondern auch wieder fern – schließlich, so betont er, habe er, wenn auch widerwillig, teuer dafür bezahlt.

Der Rundfunkbeitrag

  • D]er Rundfunkbeitrag ist in der Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrags zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
  • Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ).
  • Es gibt ein Gebührenaufkommen von jährlich 8,324 Milliarden Euro.
  • Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (bis März 2015: 17,98 Euro) wird gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 2 Abs. (1) als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Eine Beitragsschuld ergibt sich allein daraus, dass eine Möglichkeit des Rundfunkempfangs besteht.
 
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Daniel ist wohl ein Mahayana Buddhist.

Zitat
Mahayana (Sanskrit महायान, mahāyāna, „mahā“ bedeutet „groß“ „yāna“ heißt „Fahrzeug“ oder „Weg“, also Großes Fahrzeug...

Und jetzt ist das Fahrzeug/Grosse Fahrzeug weg.  ;D

https://de.wikipedia.org/wiki/Mahayana
 

dtx

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Das heißt doch aber nicht, daß man ein großes Fahrzeug besitzen soll? Hätte dieser Mann nach der Regeln der Enthaltsamkeit gelebt, die es vermutlich auch im Buddhismus gibt, würde er sein Auto behalten haben. Denn die Ankündigung, daß die Kommune ein Fahrzeug sicherstellen werde, wenn man Parkgebühren nicht entrichten oder Fotoarbeiten nicht entgelten wolle, ist beileibe nicht immer ernst zu nehmen. Und das dürfte dann ja auch für die Rundfunkgebühren gelten.

Ich war vor ein paar Jahren weit nach Mitternach auf dem Weg von Braunschweig nach Lüneburg durch Uelzen gekommen und hatte es in Höhe der Aral-Tankstelle im Gewerbegebiet irgendwie nicht gerafft, daß ich mich noch in der Ortschaft befinde. Mit Abzug der Toleranz waren das 29 km/h zuviel. Auf den Mahnungen stand dann auch, daß die Stadt Uelzen Interesse an meinem Fahrzeug habe. Das war aber glatt gelogen. Es ging um einen 32B Variant Diesel, bundesweit waren über alle Motorisierungen nur noch etwa 1.600 Stück zugelassen. Der Wagen hatte noch zehn Monate TÜV, die Stadt Uelzen konnte den also noch eine Weile benutzen. Freilich hätte sich für die der Transport über 120 km nicht gelohnt. Aber obwohl ich denen anbot, den Wagen mit Papieren und Schlüsseln auf ihrem Hof zu übergeben, wenn sie mir dafür die 100 Euro nachlassen, haben mir die Knülche das abgelehnt ...

@A.R.Schkrampe
 
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Zitat von: dtx
Der Wagen hatte noch zehn Monate TÜV,

So einen Wagen habe ich auch. Der VW Golf IV, gebraucht gekauft wird dann 18 jährig. Tüv bis etwa Juli 2018.

Werde nächsten Frühling auch versuchen den Wagen dem Kanton Wallis zu überlassen.  ;D
 

Herr Dr. Maiklokjes

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Zitat von: dtx
Der Wagen hatte noch zehn Monate TÜV,

So einen Wagen habe ich auch. Der VW Golf IV, gebraucht gekauft wird dann 18 jährig. Tüv bis etwa Juli 2018.

Werde nächsten Frühling auch versuchen den Wagen dem Kanton Wallis zu überlassen.  ;D
Ich wünch', dass das auch mit der Billag klappt. Nicht, dass Du noch auf Deinem Auto sitzen bleibst!
 

Offline Noldor

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Ich wünch', dass das auch mit der Billag klappt. Nicht, dass Du noch auf Deinem Auto sitzen bleibst!

Die Billag wird von meinem Strohmann-Konto abgebucht.  ;D
 

dtx

  • Gast
Zitat von: dtx
Der Wagen hatte noch zehn Monate TÜV,

So einen Wagen habe ich auch.

Das glaube ich nicht. Der 32B war Baujahr 1986, also zu dem Zeitpunkt 25 Jahre alt. Eigentlich kein Alter, allerdings waren da der rechte hintere Radkasten und der Kotflügel schon nicht mehr ganz vollständig.

Werde nächsten Frühling auch versuchen, den Wagen dem Kanton Wallis zu überlassen.  ;D
 
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Offline A.R.Schkrampe

Zitat von: dtx
Der Wagen hatte noch zehn Monate TÜV,
So einen Wagen habe ich auch.
Das glaube ich nicht. Der 32B war Baujahr 1986, also zu dem Zeitpunkt 25 Jahre alt. Eigentlich kein Alter, allerdings waren da der rechte hintere Radkasten und der Kotflügel schon nicht mehr ganz vollständig.
Werde nächsten Frühling auch versuchen, den Wagen dem Kanton Wallis zu überlassen.  ;D

Huch, auf den ersten Blick dachte ich, daß Du meinen alten Passat abgegriffen hast. Der soll, nachdem ich ihn 2004 mit gerissenem Zahlriemen -der 1,8 Liter-Motor verpackt das- verschenkt habe, durch mehrere weitere Hände gegangen sein und angeblich heute noch existieren.
Aber das war ein 1987er -einer der letzten echten GT- und er hatte nich diese originalen "Carat"-Felgen, sondern irgendwelche illegalen italienischen Alus, die ähnlich aussahen.

Der frühe Fünftürer-Schrägheck-32B-Passat bietet zwei perfekte Schmuggelverstecke. Hinter dem Handschuhfach (erreichbar, sofern keine Mittelkonsole vorhanden ist) und über dem hinteren linken Radkasten. Darin habe ich verbotene Lügenpresse in die DDR geschmuggelt. Hat kein Stasi-Wichtel gefunden  :neener:
 

Von meinem Wortmarkenbüttelverwandten hörte ich, daß es zumindest bei denen -oder nur bei ihm als Autokenner?- Ansätze von wirtschaftlichem Denken gibt. So würde er Fahrzeuge, bei denen offensichtlich ist, daß der Wert unter den Abschleppkosten und den Stellplatzgebühren liegt, gar nicht erst abschleppen lassen.

Die Finanzbehörden scheinen es anders zu handhaben, denn hier
https://zoll-auktion.de/auktion/
lassen sich ab und an Pretiosen wie ein Fiat Punto mit Mindesgebot 20 Euro finden, üblicherweise ohne Papiere, ohne Schlüssel und mit geknacktem Türschloß.
« Letzte Änderung: 3. August 2017, 21:42:09 von A.R.Schkrampe »
 

dtx

  • Gast
Huch, auf den ersten Blick dachte ich, daß Du meinen alten Passat abgegriffen hast. Der soll, nachdem ich ihn 2004 mit gerissenem Zahlriemen -der 1,8 Liter-Motor verpackt das- verschenkt habe, durch mehrere weitere Hände gegangen sein und angeblich heute noch existieren.

Das war ein Diesel. Die haben 1.600er Maschinen, für die man die Kfz.-Steuer in halbjährlichen Raten zahlen darf. Aber das konnte der Stadt Uelzen ja egal sein.

Von meinem Wortmarkenbüttelverwandten hörte ich, daß es zumindest bei denen -oder nur bei ihm als Autokenner?- Ansätze von wirtschaftlichem Denken gibt. So würde er Fahrzeuge, bei denen offensichtlich ist, daß der Wert unter den Abschleppkosten und den Stellplatzgebühren liegt, gar nicht erst abschleppen lassen.

Das sehen die Gerichtsvollzieher an den Amtsgerichten auch so. Die pfänden kein Auto, nur um den Schuldenstand zu erhöhen. Aber in Ausgangsfall hat der Querulant eben ein Fahrzeug, bei dem der Versteigerungserlös Schullden und Kosten deckt. Selbst schuld. Auch als Immobilienbesitzer sollte man sich so eine Nummer gut überlegen. Da haben viele Kommunen keine Skrupel, wegen ein paar Hunderter an rückständigen Kommunalabgaben die Zwangsversteigerung zu beantragen.

Die Finanzbehörden scheinen es anders zu handhaben, denn hier
https://zoll-auktion.de/auktion/
lassen sich ab und an Pretiosen wie ein Fiat Punto mit Mindesgebot 20 Euro finden, ...

Da war ja die versiffte Kaffeemaschine noch teurer, die ich dort einmal stehen sah ...
« Letzte Änderung: 3. August 2017, 21:51:01 von dtx »
 

Offline Schattendiplomat

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Das ist mal echt doof gelaufen, da zahlt man zurecht keine GEZ, lässt den Gerichtsvollzieher nicht rein und was passiert? Das Einzige was pfändbar ist wird gepfändet!(einself) :facepalm:
Mit solcher Vollspacken hab ich echt kein Mitleid! :hand:
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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