Die Staatsanwältin las ihr Plädoyer von ihrem Skript ab, oder eher leierte sie es herunter. Das soll kein Vorwurf sein – es zeigt nur das innere Desinteresse am weiteren Lebenslauf eines im Raum anwesenden Menschen.
An einigen Stellen schlussfolgerte sie schwer nachvollziehbar. Beispielsweise wies sie auf genau die Vertragsänderungen in den Vereinbarungen der Gesundheitskasse hin, die Peter nach Aufforderung der BaFin wortwörtlich so geändert hatte, wie die BaFin ihm das schriftlich vorformuliert hatte.
Staatsanwältin: „Der Hinweis ‚kein Rechtsanspruch’ im Vertrag ist eine überraschende Klausel im Kleingedruckten, mit der ein Antragsteller nicht rechnen muß ….“ „ … werde nicht deutlich, daß kein Rechtsanspruch sondern nur eine Hoffnung auf Erstattung besteht …“
Damit dürfte es wohl egal sein, was in einem Vertrag überhaupt drinsteht?
Ja, Ulrike, wenn du hier gelegentlich mitgelesen hättest, dann wüsstest du, was
@Müll Mann und meine Wenigkeit dazu geschrieben haben: Wenn man Leuten eine "Krankenversicherung" oder "Gesundheitsversicherung" (auf das Wort kommt es nun mal nicht an) verkauft und so tut, als ob sie einen unbedingten Anspruch auf Leistungen hätten, dann kann man auch noch so oft Verträge nachschieben, in denen irgendwo steht, dass kein Anspruch auf Leistungen bestehe: Man hat die Leute getäuscht, und eine solche Klausel ist überraschend, weil Versicherungen üblicherweise zu Leistungen verpflichtet sind.
Staatsanwältin: „… den Verzicht auf die Fahrerlaubnis hat der Angeklagte deutlich zum Ausdruck gebracht, auch wenn er das wörtlich nicht so formuliert hat.“
Da greift ein weiterer Grundsatz: Eine Erklärung wird so ausgelegt, wie sie vernünftigerweise zu verstehen ist. Was Peterleang nun gemeint haben will oder nicht, spielt keine Rolle. Peterleang ist ja auch zur Geschäftsstelle eines Amtsgerichts gerauscht und hat dort der Urkundsbeamtin diktiert, er lege Rechtsmittel ein. Da er nicht gesagt hat, welches Rechtsmittel er meinte, hat man vernünftigerweise und zu seinen Gunsten angenommen, dass er die Berufung meinte. So wird das in einem Rechtsstaat eben gemacht.
Im Klartext: In der Juristerei werden Sätze in Paragraphen in Einzelteile zerlegt und jeder Satzteil und jedes Wort auf Übereinstimmung mit den Fakten überprüft. Bei der geringsten Abweichung, ist das Geschriebene nicht mehr auf den konkreten Fall anzuwenden. Auf diese Weise entsteht (juristisches) Recht, aber nicht immer Gerechtigkeit. In Peters Fall zerlegte der Verteidiger beispielsweise das Wort „Kalkulation. Diese muß zugrunde liegen, damit der Definition nach ein Versicherungsgeschäft vorliegt. Ist die Kalkulation nicht nachweisbar, ist das Gericht angehalten, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden. Das schützt im BRD-Rechtssystem vor der Willkür eines Richters oder Klägers.
Ulrike, es gibt viele gute und leicht verständliche Bücher über juristische Methodenlehre. Da sie für Studenten geschrieben sind und oft viele Auflagen erleben, sind sie meist auch preislich leicht erschwinglich. Kauf dir doch mal eins, lies es, und versuch es zu verstehen. Danach können wir wieder darüber reden, wie Gesetze ausgelegt und angewendet werden.
Diese Reaktion ist kaum zu verstehen, wenn man nicht weiß, daß die Richterin sich in ihrer Funktion als Richterin von ihrem privat-menschlichen Vorhandensein trennt. Mit dem Anlegen der Richterrobe wird Frau Baumgarten zur Institution Richterin Baumgarten.
Zum Glück gibt es noch Menschen, die einfach nur ihre Aufgaben erfüllen. Wenn sie zum Beispiel die Aufgabe haben, eine Buchhaltung zu führen, dann geben sie kein Geld heraus, nur weil ein selbst ernannter "König" vorbei schaut und sagt: "Ich nehme mal ein wenig Bares."
KLAR war nach diesen Tagen wohl jedem, egal ob er grundsätzlich eher für oder gegen Peters Verhalten war, daß Peter beabsichtigt hatte, den Menschen den Zugang zu einem alternativen Gesundheits-Absicherungssystem zu schaffen und mit der NDGK keine Abzock-Firma ins Leben gerufen hatte.
KLAR war außerdem, daß die Prüfung des paraguayischen Führerscheins durch den Gutachter eher dilettantisch war und in keinem Fall ausreichend, um daraus eine Totalfälschung abzuleiten.
KLAR war ebenfalls, daß Peter den Führerschein nur getrennt von der Fahrerlaubnis zurückzugeben beabsichtigte, und die Führerscheinstelle in Wittenberg hier eigenmächtig die Rückgabe der Fahrerlaubnis als Verzicht verstehen wollte.
Abgesehen davon, dass das alles nicht so klar ist, stellen sich eben doch ein paar Fragen, nämlich:
Wenn Peterleang eine alternative Gesundheits-Absicherung schaffen wollte, warum hat er dann so gehandelt, dass die Leute um ihr Geld geprellt wurden? Wie sollte ein Führerschein aus Paraguay eine deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland ersetzen können? Warum beschafft sich jemand, der überzeugt ist, in Deutschland eine Fahrerlaubnis zu besitzen, überhaupt einen ausländischen Führerschein? Und warum hat Peterleang nicht einfach darauf verzichtet, seinen Führerschein abzugeben, wo ihm doch gesagt worden war, dass dies als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gewertet werde? Was war an der Ansage der Führerscheinstelle diesbezüglich unverständlich?
Ach ja, in diesem Prozess stand ja auch noch im Raum, ob das Königreich Deutschland völkerrechtlich ein Staat sei und das Grundgesetz über den Verordnungen einer Behörde wie der BaFin stehe.
Ob die BRD bislang fälschlicherweise dem KRD die völkerrechtlichen Voraussetzungen abspricht, wäre nicht Thema dieser Verhandlung. Deshalb gelte die Voraussetzung „kein Staat“, egal ob das die Rechtslage ändern würde oder nicht.
Gegenstand des Verfahrens waren die Anklagen gegen Peterleang. Dass das KRD reine Fantasie und kein Staat ist, kann jedermann sehen. Nebenbei gibt die BaFin keine Verordnungen heraus, sondern Verfügungen, Bescheide u. dgl.
Und dann äußerte die Richterin, daß jedwede bestehende Anordnung der BaFin sowieso mit dem Grundgesetz im Einklang stehe, und deshalb etwaige Formulierungen in der sogenannten BRD-Verfassung hier nicht relevant seien.
Schluck.
Genau deshalb bin ich hier im Königreich Deutschland und möchte etwas verändern. Wenn Völkerrecht, Menschenrecht und Grundgesetz an einem Gerichtshof nicht mehr berücksichtigt werden müssen, brauchen wir eine alternative Richtstruktur (kein Schreibfehler). Da liegt vielleicht der Denkfehler: Gericht kommt nicht von „gerecht“ sondern von“ richten“. Und „richten“ hat nicht mit „Recht“ zu tun, sondern mit „Richtung“. Die wird in der Regel vorgegeben …
Ulrike, mach dich mal kundig über Normhierarchie! Gerichte haben nicht das Völkerrecht zu befolgen, nicht die Menschenrechte, in der Regel auch nicht die Verfassung (das Grundgesetz). Denn erstens spielt das Völkerrecht für die allermeisten Fälle, die vor einem innerstaatlichen Gericht verhandelt werden, keine Rolle, sondern allein das Recht des Staates, im dem sich die Sache abspielt. Zweitens werden auf die Verfassung gestützt Gesetze erlassen. Diese müssen den Vorgaben der Verfassung genügen. Sollte einmal eine Bestimmung eines Gesetzes der Verfassung widersprechen, dann ist es Sache des Verfassungsgerichts, dies zu beurteilen und ggf. festzustellen. Die übrigen Gerichte sind damit normalerweise nicht befasst. Daher ist es auch nicht nötig, dass ein Gericht Entscheide einer Behörde umfassend auf Übereinstimmung mit Völkerrecht, Menschenrechten, Verfassung usw. prüft, sondern es genügt (von verschwindend wenigen Ausnahmefällen abgesehen), diese einfach auf Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und deren Ausführungsbestimmungen zu prüfen. Genau das hat das Landgericht auch gemacht.
Ich grüße Euch noch immer aus unserem wunderbaren Königreich – wie eh und je ohne König aber mit vielen engagierten Visionsverwirklichern.
Königreich? Woher bitte? Da ist ja nichts, weder ein Territorium noch irgendwelche verwirklichten Visionen. Da ist alles nur Traum und Schaum.