Autor Thema: [RDR] Reichsbürger, Staatsleugner, Mordgesindel … und 11 Schüsse  (Gelesen 1193 mal)

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Reichsbürger, Staatsleugner, Mordgesindel … und 11 Schüsse

Pressemitteilung 04/2017 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 04.04.2017 Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd: Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Wolfgang P. wegen Mordes mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie gegen einen 51-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt in […]

Pressemitteilung 04/2017 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 04.04.2017 Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd:


Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben


Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Wolfgang P. wegen Mordes mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie gegen einen 51-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt in zwei tateinheitlichen jeweils durch Unterlassen und vorsätzlichem vorschriftswidrigen Aufbewahrens einer Schusswaffe erhoben. Am 19.10.2016 war es im Rahmen des Vollzugs mehrerer Beschlüsse zu einer Schussabgabe des zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befindlichen Wolfgang P. gekommen, wodurch ein Beamter des SEK getötet und zwei weitere verletzt worden waren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wolfgang P. mit einem Polizeieinsatz zur Sicherstellung von Waffen bei ihm rechnete und er sich entsprechend vorbereitete. Er fasste den Entschluss, in diesem Falle aus einem Hinterhalt Schüsse auf die eingesetzten Polizeikräfte abzugeben, um diese zu töten oder zumindest zu verletzen. In Folge dieses Plans feuerte er durch die geschlossene teilverglaste Wohnungstüre, vor der er Polizeibeamte registrierte, 11 Schüsse ab. Ein Polizeibeamter erlitt eine Schussverletzung am rechten Ellenbogen, eine weitere Kugel drang über die Schulter in die Lunge ein. Dies führte zu einer Sauerstoffunterversorgung und infolgedessen verstarb der Polizeibeamte. Ein weiterer Polizeibeamter erlitt einen Durchschuss im Bereich des rechten Unterarms und ein dritter Polizeibeamter wurde durch einen Splitter verletzt. Da die Beamten im Rahmen ihres Einsatzes zwar von einer abstrakten Gefahr, in der konkreten Situation vor der Wohnungstür jedoch nicht mit einer konkreten Gefahr rechneten, geht die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke aus. Zudem ist auch vom Mordmerkmal der niederen Beweggründe auszugehen. – – 2 Dem 51-jährigen Polizeibeamten wird vorgeworfen, aus seinen Kontakten zu dem Angeschuldigten Wolfgang P. dessen Gefährlichkeit und Bereitschaft, auch Waffengewalt einzusetzen, erkannt zu haben und seiner ihm als Polizeibeamten obliegenden Pflicht, diese Erkenntnis weiterzugeben, nicht nachgekommen zu sein. Bei Kenntnis dieser Umstände hätte aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen die tödliche Schussabgabe verhindert werden können. Zugunsten des Polizeibeamten wird jedoch davon ausgegangen, dass er die Tötung und Verletzung der eingesetzten Polizeikräfte nicht billigend in Kauf nahm, sodass ihm nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. I.A. Traud Oberstaatsanwaltin


Quelle


Links:


Reichsbürger schießt vier Polizisten nieder


Mordende Reichsbürger: Möglicherweise Polizisten involviert


Große Anteilnahme: Gedenkgottesdienst für ermordeten Polizisten


Wolfgang Plan- Sonnenstaatland-Wiki


 
Quelle: Reichsbürger, Staatsleugner, Mordgesindel … und 11 Schüsse


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