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Von Frank Dörfelt
Nach Drohbriefen gegen den Polizeipräsidenten und die Amtsgerichtsdirektorin muss Waltraud Pecher 800 Euro bezahlen.
Zwickau. Die ehemalige Wirtin der inzwischen abgerissenen Gaststätte "Sternblick" im Zwickauer Stadtteil Eckersbach ist am Mittwoch am Amtsgericht wegen Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Mit umfangreichen Schreiben an den Polizeipräsidenten und die Direktorin des Amtsgerichtes hatte Waltraud Pecher (74) versucht, die Zwangsräumung des von ihr betriebenen Lokals zu verhindern. Das allein ist laut Richter Jürgen Dietel zwar nicht strafbar. Nur dürfe darin eben kein Druck auf die Amtspersonen ausgeübt werden.
Die Angeklagte, die auf der Liste der Rechtsaußen-Partei ADPM für den Kreistag kandidiert, hatte den Schreiben unter anderem einen Befangenheitsbescheid, eine Loyalitätserklärung, eine Unterlassungserklärung sowie einen Feststellungsbescheid beigefügt. Sie verlangte die Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder 4500 Euro zuzüglich 365Euro Verwaltungsgebühren. Der Zwickauer Rechtsanwalt Jens Conrad, der Pecher verteidigte, sprach von Vertragsangeboten an die beiden Empfänger. Sie hätten sie ja nicht annehmen müssen. Richter Dietel erkannte dagegen eine Nötigung. Wie Pecher selbst sagte, seien inzwischen die beiden nächsten Schreiben dieser Art verschickt worden. An wen diese gerichtet sind und welche Forderung sie enthalten, dazu äußerte sie sich nicht.
Am 4. Dezember 2017 schließlich sollte die Gaststätte geräumt werden. Diesem Ansinnen widersetzte sie sich. Zunächst verschloss sie alle Türen, sodass die herbeigerufene Polizei durch ein offenes Fenster einsteigen musste, dann weigerte sie sich, das Gebäude zu verlassen, und fuchtelte wild herum. Als sie an Armen und Beinen aus dem Haus getragen wurde, traf sie einen der Polizisten im Unterleib. Betrieben hatte die Zwangsräumung ihr Sohn, der SPD-Landtagsabgeordnete Mario Pecher. Ihm gehört das Grundstück samt Haus seit 2014 allein. Juristisch ist das wasserdicht. Er hat ein entsprechendes Verfahren am Landgericht für sich entscheiden können.
Verteidiger Jens Conrad hatte gleich zu Beginn der Sitzung einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Conrad beklagte die Sicherheitskontrollen am Einlass. Diese begründete der Richter damit, dass die 74-jährige möglicherweise der Reichsbürgerszene zugeordnet werden müsse. Die Erfahrung zeige, dass von dieser Klientel häufig Störungen bei Gerichtsverhandlungen verursacht werden. Das sah der Anwalt als Stigmatisierung seiner Mandantin, die so nicht hinnehmbar sei. "An meiner Mandantin soll ein Exempel statuiert werden", sagte er. Dietel lehnte den Antrag schließlich als unzulässig ab.
Waltraud Pecher, die sich weigerte, auf dem Stuhl an der Anklagebank Platz zu nehmen, und die die insgesamt sechs Stunden dauernde Verhandlung im Stehen absolvierte, sieht sich als Opfer. "Der Täter hier ist der Staatsanwalt", sagte sie. Er habe zahlreiche Strafanzeigen von ihr nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Die Seniorin sieht sich auch als Opfer der Politik. "Weil ich eine andere Auffassung vertrete als mein Sohn, soll ich mundtot gemacht werden", sagte sie. Die Angeklagte hatte bereits während der Verhandlung erklärt, dass sie in die nächste Instanz gehen werde. Offen ist dabei, ob sie das noch als deutsche Staatsbürgerin tut. Pecher überlegt offenbar, die bulgarische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das erklärte sie in einer Verhandlungspause.