aus dem Heft
Der Verein Recht auf Heimat e.V. distanziert sich von
jeglicher „Reichsbürgerbewegung“ und von NS - Gesetzgebung.
Alle Aktivmitglieder wiesen den Rechts-, Gebiets- und
Personenstand der ihnen zur Verfügung stehenden
Natürlichen Person (= Rechtstitel mit unveräußerlichen
Rechten durch Abstammung) und anderweitig
angezeigtem Willen (nicht auf den Gebietsstand 1937 –
3. Reich berufend) gegenüber den BRD Behörden und
gemäß dem Erfordernis des BVA Köln und dessen
Merkblatt zur Ausfüllung des Antragsformulars „F“ und
„V“, aktueller Stand (2011) beachtend, bis in den
Gebietsstand 1914 (also vor 28.07.1914 Kriegsausbruch
WKI und Bündnisfall) nach und sind somit entnazifiziert.
Sie gehören damit der durch die Treuhandverwaltung
des Vereinigten Wirtschaftsgebiets anerkannten Weltanschauungsgemeinschaft
Recht auf Heimat e. V. mit
international verbrieften Schutzrechten an (Insbes. HLKO
Artikel 45, 46, 47, S.H.A.E.F. - Gesetz Nr. 52 Artikel I
Buchst. b in Verb. m. Artikel VII Buchst. e; Genfer
Konvention Artikel 132 u.a.).
Das übliche Reichsbürgergeblubbel halt.
Siehste mal, Rüdi. Die müssen nichts nach Moskau schicken, die sind sogar automatisch entnazifiziert. Toll!