Wie schon in einem anderen Thread vermerkt, hat sich Sonja Bergfeld/Kaiser ein neues „Geschäftsmodell“ erschlossen, den schulischen Bereich.
Als Vehikel in diese Sphäre dient eine Stiftung namens (Freiheit braucht Mut“ (Homepage:
www.freiheitbrauchtmut.org)
Sie soll es ermöglichen,
Schulen in Europa zu eröffnen, welche nach eigenen Konzepten die neue Generation ganzheitlich vorbereiten.
(ebenda, Rubrik „Über uns“)
Diese Einrichtungen sollen
Schulen nach Russischem Lehrplan oder genehmigten Konzepten
(ebenda, Rubrik „Projekte“) sein. Wer diese „Genehmigungen“ erteilt, wird nicht gesagt.
Eine dieser Schulen, „Lernoase-Ort der ganzheitlichen Begegnung“, bestand in Schechen (Landkreis Rosenheim, Bayern). Sie wurde im September 2021 von den Behörden geschlossen (s. hierzu
www.sueddeutsche.de/bayern/bildung-schechen-mutmassliche-querdenker-schule-stiftungsexistenz-unklar 29.September 2021 und
https://anonleaks.net/2021/optionfoil/schule-in-rosenheim-verquer-gedacht 24.10.2021)
Nach Aussagen der „Stiftung“ gibt es keine Zusammenarbeit zwischen ihr und der „Lernoase“ mehr.
In diesem Zusammenhang schafft es die „Stiftung“, sich innerhalb von 2 Sätzen selbst zu widersprechen.
Einerseits wird gesagt:
Die Verwaltung der OdgB (=Ort der ganzheitlichen Begegnung-d. A.) ist nun eine eigenständige Organisation und alle Behauptungen, es gäbe für das OdgB eine Schulzulassung sind FALSCH.
(ebenda, Rubrik „Projekte“)
Andererseits heißt es:
Die Zulassung betraf das Gebäude und die darin durch die Stiftung geschaffene Schule. Aufgrund aktueller Vorkommnisse werden wir die Schulzulassung für das Gebäude in Schechen stillegen, bis wir eine neue Adreße gefunden haben.
(ebenda)
Wie man eine nach eigenen Worten nicht vorhandene Zulassung „stillegen“ kann, bleibt wohl ein ewiges Geheimnis. Im übrigen bleibt auch hier offen, wer die Zulassung erteilt hat oder erteilt haben könnte (Väterchen Putin?)
Lt. der Rubrik „Eigene Worte“ wurde diese „Stiftung“ von 4 Personen ins Leben gerufen, von denen aber nur eine namentlich genannt, Sinja Bergfeld, die hier unter ihrem Mädchennamen „Kaiser“ auftritt.
Drei Gründer, so heißt es dort
leben in der BRD und bleiben zur Zeit aus Sicherheitsgründen anonym.
Was das wohl für „Sicherheitsgründe“ sein mögen?
Die Beziehungen diese „Stiftung“ zu anderen Personen, Behörden oder Einrichtungen werden in den „Allgemeinen Handels- und Geschäftsbedingungen“ erläutert und geregelt, die in der Rubrik „Eigene Worte“ aufgerufen werden können.
Dieser Text hat ein merkwürdiges Äußeres. Er befindet sich auf einem reich ornamentierten Papier, das an früher gebräuchliche Aktien erinnert und ist fast ausschließlich in Frakturschrift verfaßt. Stilistisch scheinen diese Ausführungen vom Dadaismus oder Karl Valentin beeinflußt worden zu sein. Den Kopf der Seiten ziert jeweils ein Medaillon mit der bis 1918 verwendeten österreichischen Kaiserkrone und den Initialen S. K..
Hierin finden sich einige von der Homepage abweichende Angaben. Auf ihr (Rubrik „Wer wir sind“) wird behauptet, die Stiftung habe ihren Sitz in Moskau. Lt. den AHGB befindet sich diese Residenz aber in Istra. Hier soll auch Sonja Bergfeld/Kaiser ihr Domizil haben.
Der vorübergehende Aufenthaltsort des Körpers der Herausgeberin ist der geographische, reale Ort g Istra im Oblast Moskau, ansonsten ist der wahre Wohnsitz der S t i f t e r i n auf der Erde zu finden.
(ebenda, Rubrik „Eigene Worte“, AHGB, S.1)
Vernachlässigt Sonja Alexandrowna etwa ihr Pflichten als Bürgermeisterin der Altpreußischen Landgemeinde „Bergfeld“ oder ist sie gerade im Homeoffice?
Sie wird als einzige Stifterin genannt. Auf die drei anderen Gründer wird nicht einmal verwiesen. Auch Gatte Markus Bergfeld findet keine Erwähnung. Sollte er als ehemaliger Bundeswehroffizier zur Fahne geeilt sein und in der Ukraine seine Haut zu Markte tragen? Niemand weiß es!
Zur Stifterin selbst bieten diese AHGB einige höchst interessante Erkenntnisse. Sie wird klassifiziert als
ein Weib aus Fleisch und Blut, lebendig, beseelt, unverschollen (not lost at sea)
(ebenda, S.2)
Die hier postulierte fleischliche Existenz des Weibes Sonja gestaltet sich lt. einer anderen Passage kompliziert, da hier die Kategorie „Strohweib“ eingeführt wird.
Die Stifterin ist ständig auf dem Land und handelt aus privater, eigener, freier und souveräner Jurisdiktion heraus. Sie handelt und haftet-wie vertraglich festgelegt-keinesfalls als Akkomodations-Partei, Übertragungseinheit oder als Schuldner, Subjekt und Sicherheit für die Sonja Kaiser©. Die legale Person K a i s e r Sonja© ist Prinzipal, Verbindungsperson und Übermittlungseinheit für Strohweib S o n j a E d i t h K a i s e r© zum Zweck der aktiven Teilnahme der Stifterin im Handel und Kommerz und ist als Schuldnerin der Herausgeberin haftbar, wie im Sicherungsabkommen RH 741127559 5DE vertraglich festgelegt und wie im UCC-1 Financing Statement aufgezeichnet und veröffentlicht.
(ebenda)
Falls jemand diese Zusammenhänge (Dialektik von Leib und Astralleib?) durchschaut hat, möge er sich bitte beim Verfasser melden.
Eine ähnliche Verwirrung besteht auch hinsichtlich ihrer Abstammung. Angeblich hat Weib Sonja steirische Wurzeln, wobei sie die Steiermark interessanterweise im alten Preußen verortet.
Das lebende Weib sonja aus dem Hause Kaiser ist keine person und/oder kein Name. Das lebende Weib sonja aus dem Hause Kaiser ist nachweislich Steirerin (sic) und gehört dem Volk der Steirer (sic) an und ist dies durch Abstammung. Die Person und/oder der Name Sonja Kaiser© besitzt durch Abstammung vor RuSTAG (=Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz-d. A.) 1913 die Staatsangehörigkeit des Königreichs Preussen (sic) = (durch Heirat) [nicht Land BRD (sic)] und dementsprechend müssen auch die internationalen Haager Abkommen der Landkriegführung kurz HLKO und speziell die Art. 43 und 46 (sic) beachtet werden.
(ebenda, S.12f)
Im schwer verdaulichen Gedankensalat der AHGB gibt es eine Passage, die anzudeuten scheint, daß das Weib Sonja aus dem Hause Kaiser eine Rückkehr in die Bundesrepublik in Erwägung zieht, was sowohl die Investoren der Altpreußischen Gemeinde Bergfeld als auch die Strafverfolgungsbehörden sehr erfreuen dürfte.
Der freie Wille und der freie Weg der Herausgeberin sind immer gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und Ausreise aus/nach/in Deutschland als Ganzes und aus/nach/in die BRD (Bundesrepublik Deutschland). Das Brechen und Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien Weges der Herausgeberin, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung (sei es z. B. durch Ankündigung von Zwang, Übel oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben oder der Freiheit, das Ausüben von Zugzwang auf die Herausgeberin, Verwaltungsakte gegen den Willen der Herausgeberin oder ihrer Familie etc.) gilt als schwere Entehrung und Entrechtung des lebenden Weibes, sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen Andere durch die Herausgeberin zweifelsfrei, direkt und beweisbar ausgeübt wurde und wird.
(ebenda, S.6)
Sollte der guten Sonja Alexandrowna etwa dämmern, daß es in Russland doch nicht ganz so sicher ist?
Selbstverständlich hat das lebendige, beseelte, unverschollene aus Fleisch und Blut bestehende, absolut originale und kompakte Weib Sonja Vorsorge getroffen, daß ihr nichts passiert, sollten sich irgendwelche Behörden erdreisten, Aktionen gegen sie zu starten. Sie, als lebender Dualismus von Weib und Strohweib, ist quasi durch eine goldene Mauer geschützt. Die AHGB verheißen ruchlosen Beamten strenge (Geld)Strafen in diversen Fällen.
Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
01 Behinderung des freien Weges 37,000.00 US$
02 Androhung von Zwangsmaßnahmen 77,770.00 US$
(…).
12 Handgreiflichkeiten und/oder Übergriffe 777,777.00 US$
und/ oder Beleidigungen aller Art
(…)
19 Erkennungsdienstliche Maßnahmen 250,000.00 US$
aller Art
20 Alle Arten von Psychoterror oder weißer mindestens bzw.
Folter gegenüber der Stifterin je Versuch
33,000,000.00 US$
21 Unerwünschte Bild, Video- und 333,000.00 US$
Tonaufnahmen
(ebenda, S.9f)
Zu den Finanzen der „Stiftung“ ist anzumerken, daß ihre Homepage selbstverständlich auch eine Rubrik „Spenden“ aufweist. Allerdings ist hier noch keine Bankverbindung angegeben.
Aufgrund des Finanzembargos gegen Putins Reich infolge des Ukraine-Krieges dürften die erwarteten Geldströme eher spärlich bis gar nicht fließen.