Autor Thema: Langer Rede kurzer Sinn  (Gelesen 1543 mal)

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Offline Ceilo

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Langer Rede kurzer Sinn
« am: 6. März 2017, 19:35:34 »
Nun ja, die Rede war ein Schriftsatz, denn in seiner "sehr ausführlichen Klagebegründung" spricht der Kläger über "eine Enzyklopädie 'aller Künste und Wissenschaften' sowie historische, politische, philosophische, biblische und belletristische Inhalte". Immerhin hat der Kläger im Gegensatz zu manchen anderen Deppen begriffen, dass er, wenn es um Sozialleistungen geht, ja etwas vom Amt will, denn er erwähnt auch, "[z]wischen ihm und dem Beklagten bestehe weiterhin ein rechtsgültiger 'Handelsvertrag'", was jedenfalls noch sinnvoller ist als das nicht seltene Leugnen irgendwelcher Rechtsbeziehungen zu demjenigen, gegen den man einen Anspruch geltend machen will.

Viel genützt hat es dem Kläger allerdings auch nicht, denn auch auf die Frage, was genau er nun eigentlich wolle, kam da nichts Eindeutiges: "Der – auch nach Rückfrage zum Klageziel - ungeordneten Vermischung vager, unzusammenhängender Behauptungen, teils offensichtlich überzogener oder absurder Vorwürfe gegen den Beklagten oder einzelne seiner Mitarbeiter mit Begründungselementen aus Geschichte, Politik, Philosophie, Religion, Belletristik und dem deutschen und internationalen Recht vermag der Vorsitzende keine ernst zu nehmende Geltendmachung eines irgendwie gearteten sozialrechtlichen oder Amtshaftungsanspruchs nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu entnehmen", befand das Gericht. Klage als unzulässig abgewiesen also mal wieder.

SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 07.12.2016 - S 17 AS 3567/12

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190936
« Letzte Änderung: 6. März 2017, 19:37:11 von Ceilo »
 
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