Autor Thema: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.  (Gelesen 113014 mal)

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #870 am: 18. Juni 2024, 20:35:25 »
Funktioniert nicht so die Staatshaftung nach Art. 34 GG? Es haftet zunächst der Staat, der aber den Amtsträger in Regress nehmen kann.

Ja, wobei der Regress auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt ist (für Beamte gesetzlich, für Tarifbeschäftigte über den Tarifvertrag).
« Letzte Änderung: 18. Juni 2024, 21:36:29 von Froschkönig »
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #871 am: 18. Juni 2024, 21:41:12 »
Das TArifrecht sagt meiner Kenntnis nach gar nix dazu, aber in der Praxis vor Gericht wird auf die Regeln für Beamte zurückgegriffen... und es ziemlich schwer, bei ordentlicher Arbeit (Ermessensdokumentation) grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu erkennen. Zumal je nach Fall im jeweiligen Verwaltungsakt auch die Begründung mitgeliefert wird, womit anschließend meist herauskommt, dass die beschwerende Person nicht kooperiert (sprich Infos oder Daten geliefert) hat. Ist zumindest meine Erfahrung bei Widersprüchen, da wird dann nach Ablauf der Frist aufgrund der vorliegenden Daten (Aktenlage entschieden)... und als Begründung für die "Nichtkooperation" kommt dann oft "Die Anhörung ist kein Bescheid, da muss ich ja nicht drauf reagieren!!!"  :doh: Am Besten war die Person, die nach Einreichung eines Antrages doch tatsächlich Widerspruch gegen die Anhörung einlegte, mit der Begründung, die Behörde dürfe doch die Daten dazu gar nicht nutzen, weil DSGVO und die Person einer Verarbeitung nicht mit Unterschrift zugestimmt hätte  :doh: :doh:

Grundsätzlich können solche Drohungen mit "Privathaftung" sachbearbeitende Personen durchaus verunsichern und auch einschüchtern... genauso wie wilde Drohungen am Telefon. Meistens bei Zahlungserinnerungen/Mahnungen/Besuch von Onkel Kuckuck. Da sollte man als Rechtsabteilung durchaus mit Team Blau mal über eine Ansprache bei der drohenden Person reden und dies auch intern kommunizieren. Gleiches bei typischen Reichi-Schriftgut, gleich abnehmen und "sich drum kümmern", damit da gar keine Betroffenheit aufkommt.
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #872 am: 18. Juni 2024, 21:59:01 »
In meinem Tätigkeitsfeld geht es vornehmlich um die Passivlegitimation von Beamten, also um die Frage, ob Beamte ad personam überhaupt verklagt werden können.
Können sie, aber aufgrund fehlender Passivlegitimation sind Klagen eigentlich nicht begründet.
Dies wird von den erkennenden Zivilgerichten zunehmend anders gesehen, BGH-Rechtsprechung gibt es hierzu wohl nicht.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #873 am: 19. Juni 2024, 08:35:43 »
Das TArifrecht sagt meiner Kenntnis nach gar nix dazu, aber in der Praxis vor Gericht wird auf die Regeln für Beamte zurückgegriffen...

Nein, das steht schon im Tarifvertrag. § 3 TVöD Abs. 6 für kommunale und Abs. 7 für Bundesbeschäftigte, und § 3 TV-L Abs. 7 für Landesbeschäftigte.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #874 am: 19. Juni 2024, 16:04:16 »
Für Arbeitnehmer im ÖD dürften wie in Betrieben gelten, dass ein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Mitarbeiter eher ausnahmsweise möglich ist, wenn der Grad der Fahrlässigkeit den von "normalen Fehlern", die halt mal passieren, ganz erheblich überschreitet. Nachweispflichtig dafür ist der Arbeitgeber, und ist abgesehen von extremen Aussagen ohnehin auf 3 Monatsgehälter begrenzt.

Das ist aber alles Richterrecht, und ich habe keinen Überblick, ob die Arbeitsgerichte beim ÖD das alles völlig anders sehen als in Unternehmen. Erscheint mir nur recht unwahrscheinlich.

Von Beamten versteh ich gar nichts, aber in der Praxis werden sie so nur selten schlechter behandelt als die Arbeitnehmer. Ob's da einen Zusammenhang zu dem Juristenanteil im ÖD und den Parlamenten gibt? Ich stelle nur Fragen!
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #875 am: 19. Juni 2024, 16:09:55 »
Für Arbeitnehmer im ÖD dürften wie in Betrieben gelten, dass ein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Mitarbeiter eher ausnahmsweise möglich ist, wenn der Grad der Fahrlässigkeit den von "normalen Fehlern", die halt mal passieren, ganz erheblich überschreitet. Nachweispflichtig dafür ist der Arbeitgeber, und ist abgesehen von extremen Aussagen ohnehin auf 3 Monatsgehälter begrenzt.

Das ist aber alles Richterrecht, und ich habe keinen Überblick, ob die Arbeitsgerichte beim ÖD das alles völlig anders sehen als in Unternehmen. Erscheint mir nur recht unwahrscheinlich.

Wie gesagt gibt es im öD eine tarifrechtliche Regelung, die eine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollständig ausschließt. Darin werden sich wohl auch die Arbeitsrichter orientieren.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #876 am: 19. Juni 2024, 16:23:28 »
Tarifrecht gilt aber nur zwischen Angehörigen der Tarifparteien.

Gut, es wird im ÖD regelmäßig im individuellen Arbeitsvertrag auch für andere einbezogen. Insofern hast Du recht.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #877 am: 19. Juni 2024, 16:57:00 »
Nein, das steht schon im Tarifvertrag. § 3 TVöD Abs. 6 für kommunale und Abs. 7 für Bundesbeschäftigte, und § 3 TV-L Abs. 7 für Landesbeschäftigte.

Ich darf darauf hinweisen, dass der TV-L nicht für alle Bundesländer gilt :P
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #878 am: 20. Juni 2024, 08:16:06 »
Nein, das steht schon im Tarifvertrag. § 3 TVöD Abs. 6 für kommunale und Abs. 7 für Bundesbeschäftigte, und § 3 TV-L Abs. 7 für Landesbeschäftigte.

Ich darf darauf hinweisen, dass der TV-L nicht für alle Bundesländer gilt :P

Das ist richtig, wenn du jetzt aber auf den Tarifvertrag für Hessen abzielst, ist es darin derselbe Absatz im selben Paragraphen...
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #879 am: 28. August 2024, 22:40:05 »
Zufallsfund ;D
Bei Minute 36:30 zeigt sich mal wieder, dass der Spruch (angeblich von Einstein) stimmt: "Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten."
Sebastian Leber und seine Kollegin sollten mal wieder Fantastillionen zahlen, weil sie es mal wieder gewagt hatten, Heike Werdings "Wortmarke" zu erwähnen. :facepalm: Die Forderungen wurden natürlich gleich an Polizei und Staatsschutz weitergeleitet.

https://youtu.be/0_L72EYkpNc
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)