Autor Thema: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen  (Gelesen 2238 mal)

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Offline nachdenklich

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Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« am: 27. Oktober 2016, 13:36:27 »
Kann man sich eigentlich seinen Namen als Privatperson als Marke schützen lassen? Wenn ich beim Patentamt nachlese, dann geht das doch gar nicht, oder?
 

Offline hair mess

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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2016, 13:42:50 »
Es macht vor Allem gar keinen Sinn.
Du kannst ja trotzdem nicht verhindern, dass ihn jemand benutzt um Dich anzuschreiben oder etwas über Dich zu schreiben.
Ich hab bereits vor einiger Zeit mal irgendwo eine Diskussion von ein paar so Juraspezialisten gelesen, in dem sie die Anmeldung genau aus diesen Gründen diskutierten.
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Offline nachdenklich

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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2016, 13:57:47 »
Für die AGB gilt dann ja wohl dasselbe. Rein rechtlich müsste der Vertragspartner ja zustimmen, also ist nichts davon je sinnvoll.
Widersprüche, glatte Lügen, Unsinnigkeiten ... und trotzdem laufen so viele Menschen dem hinterher. Das will einfach nicht in meinen Kopf!
Danke für die Aufklärung und Hilfestellung hier im Forum!
 

Offline vollstrecker

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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2016, 14:32:27 »
Bei den klassischen AGB unserer Kundschaft kommt noch hinzu, dass das Versenden idR mit der Aufforderung verbunden ist, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen - was dann der strafbare Versuch einer Nötigung wäre.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2016, 14:38:07 »
Kleiner Hinweis: Der Name eines Menschen ist rechtlich bereits geschützt, und zwar durch das Privatrecht (bürgerliche Recht): Wer etwa feststellt, dass jemand Anderer in seinem Namen handelt, etwa Waren bestellt, seinen Namen als den eigenen ausgibt u. dgl., kann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts klagen.
Je nach dem sind auch Straftatbestände erfüllt. Wenn jemand etwa Waren auf fremden Namen bestellt, kann dies als Betrug gewertet werden, unter fremdem Namen ausgestellte Bestellungen, Briefe u. dgl. können ggf. als Urkundenfälschung gelten. Grundsätzlich sind auch Ehrverletzungstatbestände dadurch zu erfüllen, dass man sich als jemand Anderer ausgibt und diesen durch sein Benehmen in den Augen Dritter herabsetzt.
Auch die Namen juristischer Personen sind geschützt, wobei es einige Unterschiede gibt, die hier nicht interessieren.
Der Schutz eines Namens gilt grundsätzlich auch für erlaubte und tatsächlich verwendete Abwandlungen des eigenen Namens (daher kann der Bernd S., der eigentlich Bernhard getauft wurde, nicht Gerd L., der eigentlich Gerhard L. getauft worden ist, wegen dieser Namensverkürzung ans Bein pinkeln), ebenfalls geschützt können seit längerer Zeit gebrauchte Pseudonyme wie Künstlernamen u. dgl. sein, wenn sie eindeutig der eigenen Person zuzuordnen sind. Dazu gibt es auch bereits Urteile und mithin eine gefestigte Rechtsprechung.
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Offline hair mess

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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2016, 15:16:43 »
Jetzt bringst Du wieder das mit den juristischen Personen und somit unser Klientel vollends durcheinander.
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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2016, 15:28:07 »
@ Panthoteus:

So richtig die Ausführungen auch sind, den typischen Reichis hilft das nicht, denn die sind ja irgendwann "Rosa aus der Familie Schlüpfer" oder "Tom aus der Familie Bola", meist noch mit Zusätzen wie "unverschollen", "unverstanden", "unbestellt" oder so ähnlich. Dazu "natürlich" und biologisch abbaubar, "Mensch" und "Menschenskind" usw..

Für diese Fantasieprodukte dürfte der privatrechtliche Schutz im Regelfall nicht einschlägig sein.

Gut ist aber auf jeden Fall der Seitenhieb mit der "juristischen Person", wie @hair mess schon sagte, wird das wieder bei der mitlesenden Klientel die bestehende Verwirrung nicht entwirren können.     
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2016, 15:35:47 »
So wie ich das sehe, sollten die Reichis mehr "Kunst" machen! Dann können sie sich "Horst aus dem Hause Voll, meganatürlich-superbefreit" als Künstlernamen schützen lassen! :clap:
Nicht, dass mir einfällt, was das bringen sollte, in der Realität, meine ich, aber es wär ne schöne Variante! :cyclops:
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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2016, 15:44:59 »
Da diese Diskussion nichts mit Reichsdeppen aus Österreich zu tun hat, habe ich diese Diskussion hier her verschoben.
@nachdenklich bitte konkretisiere in Zukunft deinen Eingangspost etwas mehr und schreibe nicht nur einen Satz. Außerdem bitte ich dir vorher zu überlegen in welchem Bereich du einen Faden startest!
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Aldebaraner

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Re: Eigenen Namen als Marke registrieren lassen
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2016, 17:53:58 »
Wortbild-Marke dürfte gehen, gibt ja dafür auch genügend Beispiele, reine Wortmarke "Müller" z. B. dürfte ausgeschlossen sein   ;D ;D ;D