Autor Thema: „Gesocks“ darf man nicht sagen  (Gelesen 3939 mal)

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„Gesocks“ darf man nicht sagen
« am: 26. April 2018, 10:13:45 »
Darauf macht der Strafrechtler Udo Vetter in seinem Blog aufmerksam.

Also, jedenfalls darf man es nicht zu einer einzelnen Person oder festumrissenen Gruppe sagen ...



Zitat
Gerade in den Social Media wird der politische Meinungskampf durchaus etwas robuster geführt. Das Landgericht Koblenz zeigt jetzt allerdings auf, dass der Ehrenschutz auch auf Facebook eine Rolle spielt – und die Hürden für eine Beleidigung dort auch nicht wesentlich höher hängen als anderswo.

Ein AfD-Funktionär hatte gegen einen Facebook-Eintrag geklagt, in dem er als „blaunes Gesocks“ bezeichnet wurde. Das Landgericht Koblenz sieht trotz des Wortspiels eine glasklare Beleidigung. Bei der Äußerung stehe klar die Diffamierung im Vordergrund, somit liege ein unzulässige Schmähkritik vor. Die Richter bestätigen deshalb ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Aktenzeichen 13 S 29/17).

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/04/25/gesocks-darf-man-nicht-sagen/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: „Gesocks“ darf man nicht sagen
« Antwort #1 am: 26. April 2018, 10:17:08 »
Justitias Schwert ist auf beiden Seiten scharf. Und ditte is auch jut so.
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Offline Rechtsfinder

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Re: „Gesocks“ darf man nicht sagen
« Antwort #2 am: 26. April 2018, 10:44:48 »
Mich hat die ganze Zeit (gestern, als ich den Lawblog-Beitrag gelesen hatte) und vorhin auch wieder die Passage "trotz des Wortspiels" stutzig gemacht. Weil mir nicht ganz klar war, worin dieses Wortspiel bestanden hat.

Denn jeden AfD-Funktionär, der mir mit einem Lichtbild, auf dem er sichtbar blaue Strümpfe trägt, unterkommt, bezeichne ich gerne öffentlich als "blaues Gesocks". Das werde ich mir auch von Gerichten nicht nehmen lassen. Meinungsfreiheit, ätschibätsch.

Das Wortspiel bestand vorliegend allerdings darin, dass er nicht "blaues", sondern "blaunes" Gesocks gesagt hat und das Wortspiel sich also auf die Farben (blau/braun) bezogen hat und das "Gesocks" für sich stand. Dann darf man das tatsächlich in Richtung der Formalbeleidigung rücken.

Quelle
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: „Gesocks“ darf man nicht sagen
« Antwort #3 am: 26. April 2018, 17:07:22 »
Zitat
Wörterbuch
gesocks Ge·sọcks Substantiv [das]abwertend
Gesindel, Pack.
Gabriel hat auch schon mal die Pegioten als "Pack" bezeichnet. Das Pack hat sich aufgeregt, passiert ist nichts. Man muss ja nicht so reden, aber wegen "Gesocks" ein Verfahren einzuleiten finde ich ganz schön kleinlich. Das Gesocks, womit ich natürlich keine Person aber eine oder fest umrissene Gruppe meine,  das selbst ganz andere Sachen auf Lager hat, wird plötzlich empfindsam?   :pukeright:
@Tuska hat natürlich trotzdem recht.

In diesem Fall ging es nicht nur um das Wort, sondern auch um den Zusammenhang mit vergrößerten Fotos
Zitat
In einem Eilverfahren verfügte ein Zivilrichter, dass die Beklagte den Geschäftsmann nicht, wie geschehen, als Gesocks bezeichnen darf und dass das Teilen von Fotos des Klägers mit Vergrößerungen und sichtbarer Kennzeichnung im Internet zu unterbleiben hat.
(...)Und darum geht’s: Der Kläger, ein Geschäftsmann, will nicht, dass Mitglieder des Vereins Demos Bilder von ihm im Internet verbreiten. Vor allem stört er sich daran, dass Bilder, die ihn beim Kyffhäuser-Treffen des extrem rechten Teils der AfD zeigen, auf Facebook geteilt werden. Aus einem Gruppenbild war er vergrößert und mit einem roten Kreis kenntlich gemacht worden. Das erste Bild, das der Verein am 15. September dieses Jahres teilte, stammt aus einem Video, das Pegida-Gründer Lutz Bachmann auf Youtube hochgeladen hatte. Bachmann hat die Rede Björn Höckes gefilmt und bei einem Schwenk über das Publikum den applaudierenden Geschäftsmann aus dem Westerwald mit eingefangen. Am gleichen Tag teilte der Verein ein Bild, das den Kläger bei einem Infostand der AfD Westerwald zeigt. Ein weiteres Bild wurde vom Verein Demos einen Tag später, am 16. September, weiter in Umlauf gebracht. Es war zuvor von einem AfD-Mitglied auf die Facebook-Seite des Kyffhäuser Burghofs hochgeladen worden. Eine jetzt beklagte Frau hatte eines der Fotos mit dem Wortspiel „blaunes Gesocks“ (blau als Farbe der AfD und braun für die politische Gesinnung) versehen.(...)
https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/westerwald_artikel,-blaunes-gesocks-waeller-afdmitglied-im-internet-beschimpft-_arid,1734672.html

"Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor."
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Re: „Gesocks“ darf man nicht sagen
« Antwort #4 am: 26. April 2018, 18:20:00 »
Gabriel hat auch schon mal die Pegioten als "Pack" bezeichnet. Das Pack hat sich aufgeregt, passiert ist nichts.

Weil die Gruppe eben zu undifferenziert, nicht fest umrissen war.
Hätte er vom „Pegida Sturm 21“ oder so etwas gesprochen, hätte es wieder anders ausgesehen.
Oder wenn sich dieser „Sturm 21“ in einem Gegenschlag gewehrt hätte.

So durfte Bayerns Innenminister Herrmann als „wunderbarens Inzuchtsprodukt“ bezeichnetet werden, aber eben nur im Gegenschlag.
https://justillon.de/2016/05/anwalt-innenminister-herrmann-wunderbares-inzuchtsprodukt/

http://www.taz.de/!5328148/

Also, ich für mich könnte mir niemals vorstellen, jemanden „Gesocks“ zu nennen!
Meine Formulierung wäre vielleicht „So, wie sich das bei Ihnen liest, könnte man ja fast meinen, Sie gehörten ebenfalls zum braunen Gesockse!“.
Oder so ähnlich …     :whistle:
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Re: „Gesocks“ darf man nicht sagen
« Antwort #5 am: 26. April 2018, 19:07:29 »
Darf man dann "hitleristisches Geschmeiß" noch sagen?
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Re: „Gesocks“ darf man nicht sagen
« Antwort #6 am: 27. April 2018, 01:16:02 »
Ich weiß gar nicht, warum die in Koblenz so empfindlich sind. Das OLG Karlsruhe hat schon vor drei Jahren entschieden: Lügner, Betrüger, Rechtsbrecher, Halunke - alles ist möglich (und keine Schmähkritik).

Urteil hier: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19041
 
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