Übrigens, er heißt Enrico Bohnet
Gegen eine Person solchen Namens führt die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren. Ebenfalls Gegenstand desselben(!) Ermittlungsverfahrens ist unser ehemaliger Kunde DINGO.
Stehen Ermmittlungsverfahren in Zusammenhang mit Dingos Hangouts??? Er hatte ja bei Bellendorf angekündigt keine eigenen Videos zu erstellen bis das laufende Verfahren abgeschlossen ist.
Das ist möglich, dazu könnte ich allerdings lediglich Vermutungen anstellen. Wenn es der Fall ist, dann, weil Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Taten zusammengefasst wurden.
Die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem mit bekannten Aktenzeichen stehen und in deren Zusammenhang auch der andere Name fällt, beziehen sich auf (inzwischen recht alte) Videos des DINGO höchstpersönlich und decken sowohl den § 86a StGB als auch den § 130 StGB ab, wenn ich mich richtig erinnere.
Meine Informationen sind allerdings schon etwas älter und von einer Einstellung des Verfahrens bezüglich eines oder beider Beteiligter muss ich nicht notwendigerweise Kenntnis erlangt haben.
Ich bekam auf meinen Hinweis zu § 130 StGB in einem seiner Videos vor ein paar Wochen Post von der Staatsanwaltschaft Charlottenburg. Demnach wurde Deppen-INGO wegen einer anderen Sache verurteilt und die zu erwartende Strafe würde wegen der anderen Sache nicht mehr ins Gewicht fallen und daher würde eingestellt.
Wurde er tatsächlich schon verurteilt? Mein Stand ist, dass ein anderes Verfahren läuft, bei dem eine erhebliche Bestrafung zu erwarten sei und das Verfahren wegen ... daher vorläufig eingestellt wurde.
Bie dem laufenden Verfahren dürfte es sich wohl um die Vorkommnisse mit seinem Groupie von der Ostseeküste handeln.