Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 9169 mal)

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Online desperado

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #120 am: 7. April 2016, 16:26:17 »
Das Thema Rückgabe des Führerscheins wurde schon reichlich behandelt. Trotzdem möchte ich das noch loswerden:

Zitat
Ist ein Führerschen abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

Ist der Lappen, aus welchen Gründen auch immer, weg, muss ein Ersatz beschafft werden. Andernfalls hat man auf die Fahrerlaubnis verzichtet. So stellt es sich jedenfalls für mich da.

Ich denke nicht, daß das nicht beantragen eines Ersatzdokumentes automatisch eine Verzichterklärung auf die FE ist. Denn was wäre, wenn ich meinen Führerschein verliere weil iwo liegenlassen. Ich habe ja nun erstmal keinen Führerschein aber trotzdem die Fahrerlaubnis. Nun bin ich ein vergesslicher Mensch (und das könnte mir tatsächlich passieren) und beantrage auch 3 Jahre später keinen Ersatz. Nach nunmehr 3,5 Jahren Geräte ich in eine Kontrolle und soll den FS vorzeigen. So trottelig und auch ehrlich ich nunmal bin antworte ich,  das ich keinen FS mitführe weil ich ihn vor 3,5 Jahren verlegt und nicht wiedergefunden habe. Was ist es dann?

a: Fahren ohne FS
b: Fahren ohne FE
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 

Offline Sandmännchen

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #121 am: 7. April 2016, 16:42:01 »
...aber Du kannst mich ja mal beeindrucken, in dem Du mir einfach die folgende simple Frage beantwortest:

Schau her, ich muß Dich nicht beeindrucken. Für mich fällst Du inzwischen unter die Kategorie "Troll", und Trollen antwortet man nicht inhaltlich, man thematisiert höchstens ihr Verhalten. Aktuell scheint Dein ganzes Bestreben zu sein, diesen Thread mit Inhalt zu füllen, der mit dem Thema nur noch am Rande zu tun hat und eigentlich niemanden ernsthaft interessiert, da für Fitzek die Sache mit der Fahrerlaubnis so oder so gegessen ist.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline kairo

Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #122 am: 7. April 2016, 17:02:02 »
Nach nunmehr 3,5 Jahren Geräte ich in eine Kontrolle und soll den FS vorzeigen. So ♥♥♥ig und auch ehrlich ich nunmal bin antworte ich,  das ich keinen FS mitführe weil ich ihn vor 3,5 Jahren verlegt und nicht wiedergefunden habe. Was ist es dann?

a: Fahren ohne FS
b: Fahren ohne FE

Das kommt auf den Richter an. Eine vernünftige Frist wird man dir sicherlich zubilligen. Aber wer es in drei Jahren nicht geschafft hat, dem wird der Richter vermutlich sagen: So, wie es um Ihre intellektuellen Fähigkeiten offenbar bestellt ist, lassen wir es besser bei dem aktuellen Zustand. Also keine FE.
 
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Offline physik durch wollen

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #123 am: 7. April 2016, 17:34:06 »
Liebe Staatsführung (@Sonnenstaatland®  et al.) bitte die Diskussion um alle Formen des Führerscheinverzichtes (eingeschlossen die Fahrerlaubnisdiskussion) aller Beteiligten (inklusive der beteiligten Trolle) bitte
in die blaue Tonne
verfrachten. Dort können  die Trolle ihrer subjektiven Betrachtungen möglicher Konsequenzen fröhnen ohne den Rest zu nerven.

Danke im vorraus

Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Offline O. Kaspricky

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #124 am: 7. April 2016, 17:38:25 »
Nach nunmehr 3,5 Jahren Geräte ich in eine Kontrolle und soll den FS vorzeigen. So ♥♥♥ig und auch ehrlich ich nunmal bin antworte ich,  das ich keinen FS mitführe weil ich ihn vor 3,5 Jahren verlegt und nicht wiedergefunden habe. Was ist es dann?

a: Fahren ohne FS
b: Fahren ohne FE

Das kommt auf den Richter an. Eine vernünftige Frist wird man dir sicherlich zubilligen. Aber wer es in drei Jahren nicht geschafft hat, dem wird der Richter vermutlich sagen: So, wie es um Ihre intellektuellen Fähigkeiten offenbar bestellt ist, lassen wir es besser bei dem aktuellen Zustand. Also keine FE.


Würde mir schwerfallen. § 25 IV 1 FeV setzt den Verzicht voraus. Verzicht auf die FE und unterlassener Antrag auf Neuausstellung des FS sind aber nicht das gleiche. Schweigen ist ja grundsätzlich kein Erklärungsgehalt beizumessen. Würde in dem Fall also eher auf tateinheitliches Fahren ohne FS und Verletzung der Pflicht zur Anzeige des Verlustes und Beantragung eines Ersatzdokuments gem. §§ 75 Nr. 4, 4 II 2, 25 IV 1 FeV iVm § 24 StVG, § 19 OWiG abstellen.

Edit: Man verzeihe bitte diesen thematisch zur FE-Angelegenheit gehörenden Post und verfrachte ihn mit in die blaue Tonne. Habe obige Beiträge zu spät gesehen.
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 17:40:59 von O. Kaspricky »
 
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