Autor Thema: Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 1776 mal)

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Offline Bitstore

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http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/02/rk20160223_2bvr006316.html

Finde ich sehr spannend - sollten die anderen Behörden unberdingt nachmachen. Obwohl - 263 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht und erst jetzt das Urteil mit dem Strafgeld wegen Missbrauchs...

Weiß irgendjemand wer das ist? Sicher doch einer unserer Kunden oder?
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Bundesverfassungsgericht
« Antwort #1 am: 4. März 2016, 18:24:36 »
Die von Dir gewählte Überschrift "Bundesverfassungsgericht" ohne jegliche Zusätze fügt sich auf aparte Weise in die bereits vorhandene Kapitelauflistung ein. Finde ich.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Bundesverfassungsgericht
« Antwort #2 am: 4. März 2016, 18:35:24 »
Wenn da nicht was von Gerichten in Bamberg stehen würde, hätte man glatt meinen können bei dem K im Urteil handele es sich um Ferdi!
Abropos; Da wird der Ferdi aber doof schauen, wenn er bei seiner nächsten Verfassungsbeschwerde gegen die "Neuwahl" 2017 auf ein Mal 100 Euro Querulantengebühr bezahlen muss.
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline David Aaronson

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Re: Bundesverfassungsgericht
« Antwort #3 am: 4. März 2016, 18:47:53 »
Zitat
Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren

Da liegt das Bundesverfassungsgericht aber ganz schön daneben  :naughty:. Die müssen mal die Augen auf machen, die alten Schlafschafe  ;).

Bei 117 Beschwerden in einem Jahr muss der Typ mehr als 2 pro Woche verfasst haben. Wer so eifrig war und nebenbei auch in irgendeiner Form entsprechend viele "Sachverhalte" generiert hat, um sich überhaupt darüber beschweren zu können, der kann nicht spurlos am SSL vorüber gezogen sein.

 

Offline Mr. Devious

Re: Bundesverfassungsgericht
« Antwort #4 am: 4. März 2016, 18:54:50 »
Die Aktenzeichen UR der angefochtenen Entscheidungen stehen für Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Das dürfte eher ein Querulant ohne RD-Hintergrund, aber mit seeeehr genervten Nachbarn sein.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Bundesverfassungsgericht
« Antwort #5 am: 4. März 2016, 19:03:54 »
Die Aktenzeichen UR der angefochtenen Entscheidungen stehen für Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Das dürfte eher ein Querulant ohne RD-Hintergrund, aber mit seeeehr genervten Nachbarn sein.

sowie ein Repräsentant, warum eine Eigentumswohnung ein indiskutables NoGo ist. Fast genauso schlimm wie Leichtbau und noch schlimmer als Fertighaus, Flachdach oder Denkmalschutz.