Autor Thema: [RDR] Peter Fitzek liegt in den letzten Zuckungen und schlägt nur noch wild um sich  (Gelesen 986 mal)

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Peter Fitzek liegt in den letzten Zuckungen und schlägt nur noch wild um sich

Die für Reichsbürger typische DDR-Affinität lässt sich selbstverständlich auch bei Peter Fitzek beobachten. Der Wittenberger will seinen „Staatsrat“ (Originalton) dadurch installieren, dass er ständig ohne Fahrerlaubnis – dafür aber mit überhöhter Geschwindigkeit – durch die Gegend düst und dabei Unfälle verursacht. Wenn dabei Kinder verletzt werden, sei das nicht seine Schuld, sondern die des Unkrauts, […]
auto_fitzek

Peter Fitzek darf sich auch ohne Fahrerlaubnis ans Steuer setzen: wegen Montevideo, oder so…


Die für Reichsbürger typische DDR-Affinität lässt sich selbstverständlich auch bei Peter Fitzek beobachten. Der Wittenberger will seinen „Staatsrat“ (Originalton) dadurch installieren, dass er ständig ohne Fahrerlaubnis – dafür aber mit überhöhter Geschwindigkeit – durch die Gegend düst und dabei Unfälle verursacht. Wenn dabei Kinder verletzt werden, sei das nicht seine Schuld, sondern die des Unkrauts, welches am Wegesrand wuchert ( das behauptet er allen Ernstes).


Ab dem 24. Februar 2016 wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau gegen ihn verhandelt, außerdem am 15. März im bayerischen Hof. Er selbst scheint eine Verurteilung nicht mehr auszuschließen, konstatiert aber, dass dies nur aufgrund massiver Rechtsbeugung erfolgen könne. Ansonsten rudert Fitzek wild herum, in der irrigen Annahme, sich mit hilflosen Aktionismus über Wasser halten zu können. So muss beispielsweise seine Freundin für eine Internetseite herhalten, auf der deutsche Gemeinden aufgefordert werden, ins „Königreich Deutschland“ überzutreten.


Abgesehen davon, dass ein Austritt aus Deutschland für die Gemeinden rechtlich unmöglich ist, dürfte das Interesse an diesem Unfug ohnehin weit, weit unter dem Gefrierpunkt liegen. Einen kleinen Erfolg kann der Wittenberger jedoch verzeichnen. Es ist ihm gelungen, seine eigene Schwester zum Querulantentum anzustacheln. Die Frau hat das Finanzamt Wittenberg verklagt, weil sie ab sofort keine Einkommenssteuer mehr zahlen will. Flugs lässt Fitzek titeln:



Finanzamt Wittenberg bestätigt: Gesetze ohne Rechtsgrundlage werden trotzdem angewendet! König Peter klagt gegen Einkommensteuer!



Selbstverständlich hat das Finanzamt nichts dergleichen kundgetan. Vielmehr hat es Fitzeks Behauptung, dass das Einkommenssteuergesetz „ungültig“ sei, folgerichtig als abwegig bezeichnet (PDF). Der Verfasser des Schriftsatzes fügte ausdrücklich hinzu, dass das Gesetz seiner Auffassung nach gültig sei.


Allerdings wird auch ausgeführt:



Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes stellt eine besondere Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass ein Akt staatlicher Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trägt. Daraus ergibt sich, dass ein Verwaltungsakt nicht allein deshalb als nichtig angesehen werden kann, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt.



Dies sei aber nur in einer besonderen Konstellation in Erwägung zu ziehen:



Dies muss zumindest dann gelten, wenn das als Rechtsgrundlage herangezogene Gesetz für verfassungswidrig gehalten wird, aber noch nicht für verfassungswidrig erklärt wurde. [Es folgt ein Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt]. 



Von Fitzeks Behauptung „Gesetze ohne Rechtsgrundlage werden trotzdem angewendet!“ bleibt damit nichts übrig … es handelt sich um eine der typisch plumpen Lügen des Wittenbergers. Der Einzige, der das Einkommenssteuergesetz für verfassungswidrig hält, ist – neben einigen anderen Reichsdeppen – er selbst. Unter geistig gesunden Menschen existiert eine solche Diskussion nicht.


Fitzek hat in der DDR (die er bis heute heiß und innig liebt) gelernt, dass die „faschistische“ Bundesrepublik Deutschland völlig unter der Fuchtel der USA stünde. Deshalb nimmt er die Pariser Verträge nicht für voll, und auch nicht den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Für ihn war und ist die Bundesrepublik Deutschland von den ehemaligen West-Alliierten abhängig. Und deshalb geht es auch nicht in seinen nahezu unbehaarten Kopf, dass der deutsche Bundestag Gesetze erlassen und anwenden kann, wie er lustig ist.


In seiner geschichtlichen wie politischen Unkenntnis ist Fitzek auch nicht darüber informiert, dass die Alliierten seinerzeit keineswegs bestimmten, dass sämtliche Gesetze, die von 1933 bis 1945 erlassen wurden, „ungültig“ zu sein haben. Wäre dem so gewesen, hätte dies unabsehbare (auf alle Fälle aber chaotische) Folgen gehabt. Eheschließungen wären möglicherweise nichtig gewesen, Erbfolgen außer Kraft gesetzt worden usw. Selbst in einem perfekten Staat wie Fitzeks DDR galten bestimmte Regelungen des Dritten Reiches weiterhin.


Die sehr Wenigen, die noch an die Mär von Fitzeks angeblicher Eloquenz und Intelligenz glauben, sollten aufgrund seiner obskuren Äußerungen inzwischen stutzig geworden sein:


selten_dumm

Naiver als jeder Grundschüler: Fitzek schließt aus Artikel 103 GG, dass man für wiederholte kriminelle Handlungen nur einmal bestraft werden darf.


Fitzek spielt hier auf die bereits erwähnte Tatsache an, dass er bei mehreren Gelegenheiten ohne Fahrerlaubnis aus dem Auto gezogen wurde. Da dies immer der gleiche Vorwurf sei, so phantasiert er in Artikel 103 unserer Verfassung hinein, dürfe man ihn dafür nicht mehrmals verurteilen. Im übertragenen Sinne: ein zehnfacher Mörder darf nur für seine erste Bluttat belangt werden, die anderen neun Morde sind (laut Artikel 103 GG) in strafrechtlicher Hinsicht nicht relevant. Fitzek ist in der Tat ein juristisches Genie, ihm sollte umgehend ein entsprechender Doktortitel verliehen werden! Der Nobelpreis ist dann nur noch eine Frage der Zeit…


Über die wahre Bedeutung des Artikels 103 wird sich Peter Fitzek wohl in absehbarer Zeit Gedanken machen können, nämlich dann, wenn er in einem nicht-existierenden Gefängnis der nicht-existierenden „BRD“ seine ganzheitliche Strafe absitzt.


 
Quelle: Peter Fitzek liegt in den letzten Zuckungen und schlägt nur noch wild um sich


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