Die Wehrpflicht ist in der Verfassung festgelegt. Unter den ersten 20 Artikeln. Unter den Grundrechten. Geregelt wird hier das Recht, sein Land im Fall eines Angriffes verteidigen zu dürfen.
Keine der im Bundestag vertretenen Parteien hat sich seit 2011 oder in der Zeit davor für eine Änderung oder vollständige Streichung des Artikels 12a stark gemacht. Die einzige mir bekannte Änderung gab es 2000, nach der Kreil-Entscheidung. Die Initiative ging aber vom europäischen Gerichtshof aus, und nicht vom Bundestag.
Also scheinen Wahlvolk und die von diesem gewählten politischen Parteien kein Problem mit der Wehrpflicht zu haben.
Sie ist somit sowhl demokratisch legitimiert wie auch verfassungsgemäss.
Zu den Protesten
1. Initiatoren des Protestes waren Gruppierungen aus dem linksextrtemen Umfeld, zum Beispiel die bundesweit etwa 670 Mitglieder zählende Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend, die Jugendorganisation der DKP. Das diese und andere, im Kern staats- und demokratiefeindliche, Kräfte keine wehrhafte Demokratie haben wollen überrascht jetzt nicht.
Es zeigt nur die Naivität eines Grossteils der Jugendlichen und der Bevölkerung, wenn man sich von solchen Leuten instrumentalisieren lässt.
2. Bei dem im Bundestag beschlossenen Gesetz geht es derzeit nur um eine Musterung. Von einer Wiedereinführung der Wehrpflicht ist derzeit gar nicht die Rede, auch weil die Politik keinerlei Plan hat, wie man die dafür erforderliche Infrastruktur organisieren und bezahlen soll. Sie zeichnet sich ab, aber ein genaues Datum gibt es nicht. Der Protest geht also ins Leere. Was umso besser ist. Man fühlt sich wohl, und es hat keinerlei Auswirkungen.
3. Es ist viel Hysterie im Spiel, ungetrübt von Sachkenntnis und unter dem Banner der heiligen Empörung. Hier wird es dann lächerlich. Plakate wie "Meinen Sohn kriegt ihr nicht" sind so albern wie nur irgendwas und zeugen von Unwissenheit oder Dummheit. Artikel 4 (3) des GG (also ganz vorne am Anfang) sagt deutlich: " (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.. Also was soll der Blödsinn. Ähnlich steht es in Artikel 12a, es ist also ZWEIMAL aufgeführt, IM GRUNDGESETZ, DER VERFASSUNG. Von normalen Gesetzen, wo es vermutlich auch an mehreren Stellen auftaucht, ganz zu schweigen. Man kann bei soviel mangelndem Sachverstand nur noch den Kopf schütteln. Der Sohn kann im Zweifelsfall Zivildienst, Ersatzdienst, ableisten. Oder er kann in den Bau gehen.
Fazit: Eine Staatsbürgerschaft bringt eben nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Die Wehrpflicht ist verfassungsgemäss und demokratisch legitimiert, Klagen dagegen hatten nie Erfolg.