Autor Thema: Gerichtsvollzieher  (Gelesen 9638 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Gerichtsvollzieher
« am: 6. Dezember 2013, 11:49:27 »
Die Reichies haben ja oft Probleme mit Gerichtsvollziehern. Bekanntlich wurde die GVO letztes Jahr geändert, woraufhin natürlich bei ihnen großer Jubel ausbrach, da Gerichtsvollzieher ja nun keine Beamte mehr seien, Auch bei der  'Grundrechtepartei' hat sich jemand Gedanken gemacht. Meiner Meinung nach ist das ziemlicher Unsinn.

http://grundrechtepartei.de/Expertise%3AGerichtsvollzieher
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #1 am: 6. Dezember 2013, 13:33:08 »
Soviel ich weiß sind Gerichtsvollzieher nach wie vor Beamte, es ist jedoch angedacht (aber noch nicht umgesetzt), sie zu Beliehenen zu machen. Die "Expertise" übersieht außerdem, dass Art. 33 Abs. 4 GG dem Bürger kein subjektives Recht vermittelt darauf, dass nur Beamte ihm gegenüber hoheitlich tätig werden dürften. Desweiteren ist in der Norm nur die Rede davon, dass hoheitliche Befugnisse "in der Regel" Beamten zu übertragen sind, was bedeutet, dass Ausnahmen zulässig sind. Und schlussendlich entfällt dadurch die Staatshaftung nicht.
Franzosen und Russen gehört das Land
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Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

Dieser Forenbeitrag wurde mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
 

Online kairo

Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #2 am: 6. Dezember 2013, 14:21:08 »
Dass die GV Beamte sind, steht im GVG. Das reicht.
 

Offline Senfkorn

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #3 am: 9. Dezember 2013, 13:19:42 »
Soviel ich weiß sind Gerichtsvollzieher nach wie vor Beamte, es ist jedoch angedacht (aber noch nicht umgesetzt), sie zu Beliehenen zu machen. Die "Expertise" übersieht außerdem, dass Art. 33 Abs. 4 GG dem Bürger kein subjektives Recht vermittelt darauf, dass nur Beamte ihm gegenüber hoheitlich tätig werden dürften. Desweiteren ist in der Norm nur die Rede davon, dass hoheitliche Befugnisse "in der Regel" Beamten zu übertragen sind, was bedeutet, dass Ausnahmen zulässig sind. Und schlussendlich entfällt dadurch die Staatshaftung nicht.

Das Beleihungsmodell ist seit einiger Zeit vom Tisch. Selbst die Mehrheit der GV will dieses Beleihungsmodell nicht.
Weiterhin gibt es seit 01.09.2013 eine komplett neue GVO und GVGA. Dem User kairo ist voll zuzustimmen.  :clap:
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #4 am: 9. Dezember 2013, 14:24:50 »
Um das mal endgültig zu klären, dass Gerichtsvollzieher Beamte sind, hier mal ein Blick in die Ausbildungsordnung für Gerichtsvollzieher des Landes (APVO GV LSA) Sachsen-Anhalt:

Zitat
§2 APVO
Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst
(1) Die Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst besitzt, wer die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes durch Ableisten des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Laufbahnprüfung ( 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Laufbahnverordnung, LVO LSA, vom 15. August 1994, GVBI. LSA S. 920, geändert durch Verordnung vom 10. August 1998, GVBI. LSA S. 362) erworben oder nach § 4 Abs. 2 zur Ausbildung zugelassen worden ist, die Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst durchlaufen und die Laufbahnergänzungsprüfung (Gerichtsvollzieherprüfung) bestanden hat.
http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/ljpa/vor-apvo-gv.pdf
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Online kairo

Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #5 am: 9. Dezember 2013, 17:42:13 »
Weiterhin gibt es seit 01.09.2013 eine komplett neue GVO und GVGA.

Der alte §1 ist auch weiterhin nicht drin. Aber dass die Gerichtsvollzieher Beamte sind, ergibt sich aus §10 (1), §11 (2), §12 (6), §19, §52 (6), §55 (1, 5, 7, 8, 9, 10), §70 (1, 2) sowie § 81. Man müsste es mal lesen. (Ich habe die Version von NRW durchgesehen, aber meines Wissens ist die ja in allen Ländern gleich.)
 

Offline Illuminatus

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2013, 18:09:57 »
Man hat also einen rein deklaratorischen Paragraphen gelöscht. ME kein Grund für größeres Aufhebens.
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Offline Senfkorn

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2013, 21:43:26 »
@ kairo

Genauso ist es.  :clap:
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2013, 22:06:01 »
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Online kairo

Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #9 am: 25. Juni 2015, 17:55:57 »
Hach, hier hat mal einer schön was über die Rübe gekriegt:

https://justitiasnews.wordpress.com/2015/06/24/heutiges-verfahren-vor-dem-olg-munchen-gerichtsvollzier-ist-ein-amtstrager-und-darf-nicht-genotigt-werden/

Furchtbares Unrecht ist geschehen. Wie üblich.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #10 am: 25. Juni 2015, 18:48:22 »
Frank-Ulrich Kühn aus Berlin, ist das nicht der Deppenpromianwalt?
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #11 am: 25. Juni 2015, 19:13:15 »
Jupp, der tourt für die durch die ganze Republik. Durfte ihn schon live erleben. ..
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #12 am: 25. Juni 2015, 19:46:51 »
Tolle Kommentare. Der erste Kommentator ist übrigens ein alter Bekannter: Peter Putzhammer, 'Linksanwalt'.
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Maik S., Hobbyjurist