Vielleicht können wir das in aller Ruhe auseinandernehmen - ich konnte jedenfalls nicht völlig folgen.
Juristen sowie Jurastudenten sind anwesend, das könnte als Lehrstunde schon gehen.
Ich selbst weiß lediglich, dass ein Vermieter sich schwer tut, wenn er einen Mieter loswerden will. Mir wird der Eindruck suggeriert, dass es praktisch unmöglich sei, eine lebende Person ohne Zustimmung aus einer Wohnung zu bringen.
Damit wir einige Fakten haben, nehmen wir gleich das Fallbeispiel des Herrn Fitzek mit seinen Vereinen und "Königreich":
Die fragliche Liegenschaft mit Wohnungen gehört wohl einem eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein.
Der Herr Fitzek hat sich in einem Insichgeschäft selbst das kostenlose Wohnrecht eingeräumt, behauptet er.
Die Damen und Herren des "Königreichs" haben einen Mietvertrag, dessen Gegenleistung wohl auf die "Währung" Engel lautet. Der Vermieter ist unklar.
Für die Liegenschaft Krankenhaus gibt es offenbar gar keine Mietverträge, alle diese gehen auf die Liegenschaft Reinsdorf.
Das als ersten Beitrag für eine Diskussion, wer da welche Wohn- und Bleiberechte haben könnte.