Heute mal wieder ein Stückchen aus dem "Hintergrundwissen" unseres Aloisl.
Der Papst wurde in Selbstlegitimation der Römischen Kirche zum Treuhänder des GLOBAL ESTATE TRUST und Arbiter of Law und trägt Verantwortung für Luft, Land und Wasser für alle Nationen. Er übertrug die Verantwortung für:
Luft: an den Rector of the National Shrine in Washington D.C.
Wasser: an den britischen Monarchen
Land: an den Secretary of the Treasury [Finanzminister](US)
Natürlich geht bei Aloisl alles irgendwie vom Papst aus.
Allerdings gibt es leinen Global Estate Trust. Sucht man nach "Arbiter of Law", finden sich Seiten aus dem Fantasy-Bereich.
In Washington gibt es in der Tat eine Basilica of the National Shrine of the Immaculate Conception, dies ist aber eine katholische Wallfahrtskirche und damit eine rein kirchlich-religiöse Einrichtung. Eine Kirche, die nicht Pfarrkirche ist, also nicht einer Ortsgemeinde dient, muss übrigens laut CIC1983 einen "Kirchenrektor" haben, d. h. einen Priester, der die Kirche verwaltet, dort die vorgesehenen geistlichen Handlungen vornimmt und darüber wacht, dass die Ordnung gewahrt bleibt.
Alois begibt sich hier also schon mal ins Gefilde der Luftschlösser, die Zuordnung der "Herrschaft" über Luft, Wasser und Land ist, na ja, sagen wir: fantasievoll.
Die Global Estate Eliten (Higher Contracting Powers) handeln alle auf der Basis eines Treuhandvertrags. Jeder lebende Mensch wurde in dieses Treuhandsystem eingebunden und wurde selbst zu einer Treuhandgesell-schaft gemacht.
Hier wird wieder die Mär gesungen, dass Alles nur Handelsrecht sei, es keine Staaten, sondern nur Treuhandverhältnisse gäbe. Wie das Alles zugehen soll, ohne dass wir davon etwas mitbekommen, bleibt schleierhaft.
Grundsätzlicher noch: Worauf sollte sich ein solches Treuhandsystem denn stützen, wenn es keine gleichsam von Natur aus dazu berechtigte Instanz gibt, die es festlegen könnte?
Es kommt aber noch besser:
Jedermann hat mindestens vier fiktionale legale Namen, die einer fremden Jurisdiktion gehören und von fremden Korporationen gelaufen werden.
1. Individual Foreign Situs Trust (gehört Staat/ Regierung); Kennung: Johann Eduardo Schwarz
2. CESTUI-QUE-VIE-ESTATE (Washington D.C.) Kennung: JOHANN EDUARDO SCHWARZ
3. TRANSMITTING UTILITY (UN CORPORATION) Kennung: JOHANN E. SCHWARZ
4. Federal Reserve (FED) Kennung: Johann E. Schwarz
Wie ein Name "gelaufen werden" kann, entgeht mir irgendwie. Hier drückt sich Aloisl jedenfalls nicht so aus, dass man sein Deutsch verstehen könnte.
Einen "Individual Foreign Situs Trust" gibt es nur in den einschlägigen Veröffentlichungen von Freemen usw., ebenso taucht ein "Cestui-que-vie-Estate" nur in derartigen Publikationen auf, u. a. bei David Icke.
Ein "transmitting utlity" ist nach US-Bundesrecht übrigens eine Einrichtung zur Übertragung elektrischen Stroms.
Eine Herleitung oder Erklärung, wie ein Mensch zu diesen vier verschiedenen "Personen" kommen sollte, gibt Alois nicht, jedenfalls nicht an dieser Stelle.
Unvermittelt folgt dann eine längere Aufzählung verschiedener staatlicher und nicht-staatlicher Organe bzw. Organisationen, die angeblich alle irgendwelche Trusts sein sollen. Interessant wird es erst wieder hier:
Der UNITED STATES CODE (U.S.C.) ist das permanente Bundesrecht der Firma UNITED STATES und dieser definiert seinen Geltungsbereich im 18 U.S.C. § 7 ("Special maritime and territorial jurisdiction of the United States defined")....von besonderem Interesse ist Punkt 3: US-Gesetze sind anzuwenden auf alles Land, reserviert oder angeeignet durch die Vereinigten Staaten, welche dort exklusiv oder mitwirkend Recht ausüben, oder jedem anderen Stück Land, das sich die USA in irgendeiner Weise angeeignet haben, in Übereinkunft mit dem Staat, in dem sich dieses Land befindet. Die Bundesrepublik hat sich am 30.11.2007 freiwillig mit dem Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts den Gesetzen der Alliierten unterworfen. Mit diesem Gesetz [Vertrag] hat man Besatzungsrecht wiedereingeführt. Damit gilt US-Recht auch hier, und dadurch, dass der District of Columbia den Uniform Commercial Code adoptierte, ist auch dieser in der BRinD gültiges Gesetz. Tut mir wirklich leid, aber wir können uns deshalb in den weiteren Ausführungen nicht mehr mit BRinD-Recht befassen, wenn wir die harte Nuß unseres Rechtsproblems knacken wollen.
Die Auslegung des angeblichen Geltungsbereichs des US-Bundesrechts ist, gelinde gesagt, abenteuerlich, zumal der Wortlaut eigentlich das Gegenteil besagt. Argument 1 ist also die angeblich weltweite Geltung des US-Bundesrechts. Ebenso abenteuerlich ist die Übertragung des UCC von Washington D.C. auf die BRD (Washington D.C. ist ein Bundesdistrikt, der sich zwar weitgehend selbst verwaltet, aber kein Staat ist, sondern unmittelbar dem Kongress unterstellt ist, der auch gerne mal Entscheidungen der Stadt aufhebt oder ändert. Sein Recht ist also dem Bundesrecht klar untergeordnet und kann daher nicht auf diesem Weg "verallgemeinert" werden.). Als Argument 2 dient erneut die Aufhebung der Bundesbereinigungsgesetze, wobei erneut der Fehler begangen wird, zu vermeinen, durch deren Aufhebung wäre das durch sie aufgehobene Recht wieder in Kraft getreten, was Unsinn ist.
Daraus folgert Aloisl dann:
Die Bundesrepublik Deutschland ist nichts anderes als eine Verwaltungseinheit der U.S. Inc., bzw. des United States Department of Labor- des Arbeitsministeriums der Vereinigten Staaten unter UCC-Handelsrecht. Also hat sich dadurch bewiesen, dass die BRinD kein souveräner Staat, sondern ein Verwaltungskonstrukt, eine Treuhand ist, welche zu hoheitlichem Handeln über keinerlei Legitimation verfügt. Die BRinD ist als kommerzielles Unternehmen bei Dun & Bradsreet gelistet und bei der Security Exchange Commission (SEC) unter der Nummer 780140 registriert. Die BRinD ist ein Unternehmen der US-Corporation, das einzig in der BRinD angewandte Recht ist das Handelsrecht UCC, gekleidet in das oben bezeichneten Treuhandrecht und das US-Kriegsrecht. Bei der UN ist die BRinD als Treuhandverwaltung des Feindstaates Deutsches Reich als Nichtregierungsorganisation (NGO) registriert.
Hier kehrt die alte Mär von den DUNS-Nummern wieder, die angeblich beweisen, dass die damit versehenen Organisationen alles nur Unternehmungen seien. Da dieses Nummerierungssystem vom US-Arbeitsministerium stammt, wird weiter gefolgert, dass dieses die Herrschaft über die BRD habe. Dann wird auch noch das Kriegsrecht bemüht und mit dem "Treuhandrecht" durcheinander gemischt. Zuletzt wird die BRD dann auch noch zur NGO erklärt (obwohl Deutschland bei der UNO öffentlich einsehbar als Mitgliedsstaat gelistet ist).
Es kommt aber noch dicker:
Der Staat ist im „Völkerrecht“ (= Treuhandrecht) als ein originärer Träger von Hoheitsgewalt definiert i.d.R. als eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. -uti possidetis, ita possideatis- (demjenigen, der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören). Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt und bedarf somit eines Gründungsvertrages sowie einer öffentlichen Satzung. Der hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität gibt es keine Hoheitlichkeit! „Deutschland“ ist seit dem 8. Mai 1945 nie souverän gewesen. Der BRD fehlt es an einem Gründungsvertrag und an einer Gründungsurkunde und die BRinD steht unzweifelhaft unter US - Kuratel.
Zunächst setzt Aloisl Völkerrecht mit Treuhandrecht gleich, was völliger Blödsinn ist. Dann zitiert er offensichtlich eine Definition von Staat, die er irgendwo gelesen, aber nicht verstanden hat. Es ist richtig, dass ein Staat "ein originärer Träger von Hoheitsgewalt" ist. Damit wären die folgenden Behauptungen eigentlich überflüssig, denn Deutschland ist ein originärer Träger von Hoheitsgewalt. Die Frage, ob ein Staat zugleich eine Gebietskörperschaft sei oder ob dieser Begriff eher auf dem Staat untergeordnete Einheiten wie Kreise, Kommunen u. dgl. zu beschränken sei, kann an dieser Stelle offen bleiben. Dann wird die Verwirrung mit der Definition einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" nur noch weiter getrieben, was nicht wirklich zu mehr Verständnis führt.
Dass Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, aber auch Staaten sich nicht aus der Privatautonomie herleiten, ist richtig, aber wieder nur halb verstanden worden. Dass es zu deren Gründung eines Hoheitsaktes bedürfe, ist an sich richtig, aber im Blick auf Staaten in Frage zu stellen, denn die meisten heutigen Staaten sind "einfach da". Insofern sind sie ja "originäre" Völkerrechtssubjekte, die eben gerade nicht geschaffen wurden, sondern "da" sind.
Aus den halb verstandenen Definitionen wird nun auch noch völlig falsch gefolgert: Die "Gründung" einer solchen Körperschaft, Gebietskörperschaft bzw. eines Staates bedarf eben gerade
nicht eines Vertrages. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Rechtspersönlichkeiten des Privat- und Handelsrechts (wobei auch unter diesem Recht Gründungen ohne Vertrag möglich sind, etwa die Begründung einer Stiftung durch einseitige Willenserklärung). Landkreise und Kommunen werden z. B. meist durch Gesetze "gegründet" (bzw. neu umschrieben), die auch deren wesentliche innere Verfassung regeln. Dazu kann auch eine Satzung treten, muss aber nicht. Auf Ebene von Staaten ist die "Satzung" in der Regel eine Verfassung, aber auch das ist nicht notwendig.
Dann wird auch noch die Souveränität bemüht, was im Blick auf Staaten nicht ganz falsch ist. Auch der berüchtigte Satz von Schäuble, Deutschland sei seit 1945 nie souverän gewesen, muss dann noch beigemengt werden.
Daraus folgert Aloisl dann:
Der BRD fehlt es an einem Gründungsvertrag und an einer Gründungsurkunde und die BRinD steht unzweifelhaft unter US - Kuratel.
Wie ich bereits bemerkt habe, benötigen Staaten keinen "Gründungsvertrag", auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften u. dgl. bedürfen keines "Gründungsvertrags" und werden in der Praxis auch eher selten mittels Vertrag gegründet. Wie ich bereits anderswo im Forum schrieb, ist auch der Begriff "Gründungsurkunde" eher einer der Geschichtswissenschaft als ein juristischer Terminus. Man spricht zwar bisweilen von der "Gründungsurkunde" einer mittelalterlichen Stadt, eines Klosters o. dgl., doch darf man diesen Begriff nicht pressen. Meist handelt es sich einfach um das früheste greifbare Dokument, das eigene Rechte bzw. Rechtspersönlichkeit der betreffenden Einrichtung bezeugt.
Im Blick auf Staaten ist es einfach: In der Regel ist nämlich die Verfassung die "Gründungsurkunde" oder, wohl genauer, der Akt, mit dem diese ursprünglich verkündet und in Kraft gesetzt wurde. Im Falle der BRD wäre dies also das Grundgesetz zusammen mit den Akten, mit denen es verkündet und in Kraft gesetzt wurde, z. B. der Beschluss der parlamentarischen Rats, die Ratifikationsbeschlüsse der Länderparlamente und letztlich Bundesgesetzblatt Nr. 1, S. 1ff., mit dem es verkündet wurde.
Kurz: So betrachtet, hat die BRD sehr wohl die von RD dauernd vermisste "Gründungsurkunde".
Mal heute bis hier. Aloisl strengt echt an.