Die Verjährung wurde durch Erhebung der öffentlichen Klage unterbrochen und begann an diesem Tag neu zu laufen. Gehemmt ist die Verjährung derzeit aber nicht, die Frist läuft und beträgt für das derzeit behandelte Vergehen 5 Jahre.
Die absolute Verjährungsfrist, nach der Verjährung unabhängig vin Unterbrechung und Neubeginn der Fristen eintritt, ist hier 10 Jahre.
Fraglich ist, ob diese 10 Jahre ab Anordnung der Abwicklung durch die BaFin (2012) oder erst ab Ende der Abwicklung laufen (2014).
Meine Sorge zielt aber mehr in Richtung Führerschein.