Autor Thema: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht  (Gelesen 6237 mal)

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Offline kairo

Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« am: 4. Februar 2014, 08:52:31 »
Als Kritiker des Euro, des Lissabon-Vertrags und des ESM bekannt ist der Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Immerhin versteht er etwas von Geschichte und Staatsrecht, im Gegensatz zu unserer werten Kundschaft. Siehe hier:

http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/12/10/neuer-kontakt-zu-gregor-gysi/comment-page-1/#comment-471

Da wird mit viel Mühe versucht, ihm die Aussage unterzuschieben, die Verfassung von 1871 sei immer noch gültig, und die Grenzen von 1871 auch. Gesagt hat er das natürlich nie. Aber macht nichts. Beweis durch Überzeugung.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #1 am: 4. Februar 2014, 17:12:07 »
Das ist besonders infam, weil Schachtschneider in seinem Buch "Die Souveränität Deutschlands" den Reichsdeppentheorien klar entgegentritt und sie auch widerlegt. Habe das Buch irgendwo rumfliegen, sobald ich es finde, poste ich die entsprechende Passage. An den Betreiber des Deppenblogs, der hier offenbar mitliest: Deine Schlussfolgerungen sind so absurd wie dämlich. Du solltest einen gut gemeinten Rat beherzigen: "Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch ausdrücken können" (Karl Kraus).
« Letzte Änderung: 4. Februar 2014, 17:20:21 von Peter von Löwenstein »
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline Das Chaos

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #2 am: 4. Februar 2014, 21:52:04 »
Du solltest einen gut gemeinten Rat beherzigen: "Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch ausdrücken können" (Karl Kraus).

Schade Peter, den Gag verkackt; es muss heißen:
"Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch nicht ausdrücken können."
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #3 am: 5. Februar 2014, 10:34:49 »
Du solltest einen gut gemeinten Rat beherzigen: "Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch ausdrücken können" (Karl Kraus).

Schade Peter, den Gag verkackt; es muss heißen:
"Es genügt nicht, keinen Gedanken zu haben: man muss ihn auch nicht ausdrücken können."
Ich hab's extra vorher gegoogelt ;-) http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/108819_Entlarvt-Der-falsche-Karl-Kraus.html
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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #4 am: 5. Februar 2014, 18:57:56 »
Ich hab's extra vorher gegoogelt ;-) http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/108819_Entlarvt-Der-falsche-Karl-Kraus.html

Öha, dann hat der Kraus das schon verkackt. Schöner ist die verfälschte Fassung.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline hair mess

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #5 am: 5. Februar 2014, 23:00:42 »
Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben; man muss auch die Fähigkeit haben, daraus nicht gleich eine Meinung zu machen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #6 am: 14. Februar 2014, 21:24:24 »
Hab das Buch endlich wiedergefunden, daher hier nun Schachtschneider original:

Zitat
Allemal ist die Bundesrepublik Deutschland so, wie sie sich ausweislich Art. 20 Abs. 1 GG versteht, ein Staat. Sie ist es nach den Kriterien des Völkerrechts; denn sie besteht aus den drei erforderlichen Elementen Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt (BVerfGE 123, 267, Absatz 198) und ist von der Völkergemeinschaft anerkannt. Sie ist auch staatsrechtlich ein Staat, denn sie ist "eine Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen", die republikanische Definition Kants des freiheitlichen Staates, der Republik (MdS, Bd. 7, S. 431). Deutschland ist auch ein Verfassungsstaat. Das Grundgesetz ist sein Verfassungsgesetz, funktionell fraglos, weil es Deutschland als Staat mit allen Elementen einer neuzeitlichen Verfassung, insbesondere mit Grundrechten, ordnet, wie auch legitimatorisch, weil es trotz des Einflusses der Besatzungsmächte 1949 im Laufe der Jahrzehnte von den Deutschen als ihre Staatverfassung angenommen ist. Es gibt kein höheres Gesetz über die Entstehung eines Verfassungsgesetzes. Insofern greift die normative Kraft des Faktischen, die Georg Jellinek gelehrt hat. Das vielfache staatliche Unrecht nimmt Deutschland nicht den Staatscharakter, obwohl die politische Klasse Deutschland zunehmend in einen Unrechtsstaat, in ein latrocinium (eine Räuberbande) im Sinne des Kirchenvaters Augustinus, verwandelt, weil ihm mehr und mehr die Gerechtigkeit mangelt, vornehmlich durch die Integration in die Europäische Union.
Schachtschneider, Die Souveränität Deutschlands, Rottenburg 2012, S. 185
Zitat
Es gilt, die Verfassung der Deutschen und deren Verfassungsgesetz, das Grundgesetz, zu verteidigen, notfalls durch Widerstand der Bürger gegen die Politiker. Damit die verfassungswidrige Verfassungswidrigkeit nicht zum Verfassungsgewohnheitsrecht wird, ist der Widerspruch vor allem der Rechtsgelehrten notwendig. Dieser Widerspruch ist Verfassungspolitik, ein weentlicher Grund meiner Verfassungsbeschwerden und Schriften zum Verfassungsrecht, zumal derer gegen die souveränitätswidrige europäische Integration. Die Kolportage von der "Deutschland GmbH" jedoch, die kein Staat sei, ist allenfalls schlechte Satire.
Schachtschneider, a.a.O., S. 186
Zitat
Durch das World Wide Web (WWW) geistern Äußerungen, dass die SHAEF-Gesetze nach wie vor gelten und die Verhältnisse des Deutschen Reiches bestimmen würden, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht mehr bestehe. Sie sei entweder gar nicht entstanden oder durch die Aufhebung des früheren Beitrittsartikels 23 des Grundgesetzes untergegangen; denn wegen dieser Aufhebung habe das Grundgesetz seinen Geltungsbereich verloren. Diese Auffassung ist unhaltbar. Ich spreche sie an, weil sie viele Menschen besorgt. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist völlig klar und im Übrigen im Grundgesetz und in vielen Gesetzestexten und auch in Vertragstexten angesprochen. Deutschland und das Staatsgebiet Deutschlands gemäß dem Zwei-plus-Vier-Vertrag (dazu II) sind von allen Staaten anerkannt. Die Präambel des Grundgesetzes nennt mit den Ländern Deutschlands auch das Staatsgebiet, wie es dort heißt, Deutschlands und den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Jedenfalls ist es, weltweit anerkannt, das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschlands. Art. 144 Abs. 2 GG, der auf Art. 23 GG a. F. Bezug nimmt, ist obsolet, zum einen, weil Art. 23 GG durch den europäischen Integrationsartikel ersetzt worden ist, zum anderen, weil es kein Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt, in dem die Anwendung des Grundgesetzes trotz dessen Geltung, wie diese Vorschrift voraussetzt, Beschränkungen unterliegt.
Schachtschneider, a.a.O., S. 191

Ich denke diese Zitate belegen zur Genüge, dass Schachtschneider zwar streitbare Positionen einnimmt und von der EU nicht viel hält, sich aber keinesfalls als Stichwortgeber der Reichsdeppen eignet. Im Gegenteil ist Schachtschneider eher ein Grundgesetz-Patriot.
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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #7 am: 5. März 2016, 13:47:02 »
Hat zufällig jemand parat, mit wievielen Klageversuchen Schachtschneider bisher vor dem BVG scheiterte? Dachte, das hätte ich irgendwo gelesen, kann es aber nicht wiederfinden. :-(
 

Offline Alois

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #8 am: 5. März 2016, 14:27:02 »
Hat zufällig jemand parat, mit wievielen Klageversuchen Schachtschneider bisher vor dem BVG scheiterte? Dachte, das hätte ich irgendwo gelesen, kann es aber nicht wiederfinden. :-(

Ist ein bisschen unübersichtlich, aber hast Du schon mal hier nachgesehen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider#Verfassungsbeschwerden
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 
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Offline trapezoid

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #9 am: 5. März 2016, 18:27:51 »
Hat zufällig jemand parat, mit wievielen Klageversuchen Schachtschneider bisher vor dem BVG scheiterte? Dachte, das hätte ich irgendwo gelesen, kann es aber nicht wiederfinden. :-(

Ist ein bisschen unübersichtlich, aber hast Du schon mal hier nachgesehen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider#Verfassungsbeschwerden


Aufgrund der Unübersichtlichkeit wohl etwas zu sehr überflogen.  :-[ Danke, so geht es natürlich auch.  Meinte, irgendwo den Satz gelesen gelesen zu haben, daß von x Anträgen y gar nicht erst zugelassen und von z nur in Teilbereichen abc... aber meine Browserchronik hilft mir auch nicht weiter. Falls ich noch mal darüber stolper, reiche ich es hier nach. Gestern abend Kneipengespräch, bei dem sich jemand fürchterlich über die aktuelle Ablehnung (der Absetzung Merkels) aufregte und ich aufgrund des fortgeschrittenen Abends Mühe hatte deutlich zu machen, daß es da eben um Rechtsprechung und juristische Definitionen ginge, nicht um Moral oder persönliche Ansichten, wie die Welt idealerweise zu sein hätte. Lobhudeleien über den "führenden Staatsrechtler S." natürlich inbegriffen. Da lag mir ein "gefühlte 90% seiner regelmäßigen Klageversuche werden nicht mal angenommen" auf der Zunge, aber aus dem Stehgreif war ich mir auch nicht so sicher.
 

Offline Pantotheus

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Re: Schachtschneider hat gesagt ... oder auch nicht
« Antwort #10 am: 6. März 2016, 10:59:01 »
M. W. war nur die Klage gegen das Lissabon-Begleitgesetz erfolgreich, alle anderen hat das BVerfG abgebügelt, und wie ich meine: mit vollem Recht.

Die jetzt veröffentlichte Klage ist übrigens sprachlich teilweise sehr schlecht formuliert, inhaltlich sind mir an verschiedenen Stellen Aussagen aufgefallen, die ich eher einem RD als Schachtschneider zutraue. In Bestform war er jedenfalls ganz sicher nicht.
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