Autor Thema: OLG Karlsruhe 1 Ws 53/26 Hauptverhandlungshaft für Hardcore-Reichsbürger  (Gelesen 291 mal)

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Offline Mr. Devious

Zitat
Voraussetzungen länger andauernder Hauptverhandlungshaft nach § 230 Abs. 2 StPO

Leitsatz
Auch wenn Gegenstand der Hauptverhandlung lediglich Straftaten der niedrigen bis mittleren Kriminalität sind, kann die Aufrechterhaltung eines Hauptverhandlungshaftbefehls über den Zeitraum von eineinhalb Monaten – innerhalb dessen unter Berücksichtigung einer vorrangigen Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 18 Tage lang Hauptverhandlungshaft vollstreckt wird – verhältnismäßig sein, wenn der der Selbstverwalter-/Reichsbürgerszene zuzuordnende Angeklagte wiederholt sein Bestreben manifestiert hat, der Hauptverhandlung fernzubleiben, und die verzögerte Terminfindung auf den auf sein Betreiben hin erfolgten Wechsel zu einer terminlich stark ausgelasteten Strafverteidigerin zurückzuführen ist.

Tenor
1. Die weitere Beschwerde des Angeklagten T. D. gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 18.02.2026 wird als unbegründet verworfen.

2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe im Link

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001639673
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: desperado, Pirx, Rechtsfinder, Reichsschlafschaf, Goliath, Karl Martell