Autor Thema: OVG Bremen 1 B 286/25 Widerruf Waffenbesitzkarte für IOV-Mitglied  (Gelesen 205 mal)

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Offline Mr. Devious

Die "Internationale Organisation Völkerrecht" des Enrico Uecker wird von uns wohl noch nicht separat behandelt. Aber die Verfassungsschützer haben sie auf dem Schirm.

Zitat von: OVG Bremen
Aus einer Gesamtschau der berücksichtigungsfähigen Erkenntnisse über die IOV ergibt sich, dass diese die geltende Rechtslage in Deutschland nicht in Gänze als für sich verbindlich anerkennt, sich selbst Befugnisse zuschreibt, die dem Staat vorbehalten sind, und diesem die Befugnis zum hoheitlichen Handeln gegenüber ihren Mitgliedern zumindest teilweise abspricht. Dies rechtfertigt die Annahme, dass sich auch der Antragsteller, der Mitglied der IOV ist, hinreichend wahrscheinlich nicht an die waffenrechtlichen Vorschriften halten wird. 


https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_B_286_25_Beschluss_Entscheidungsmodul.pdf
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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Offline Wildente

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Sehr schön. Bisher überschlagen sich die Herrschaften nur mit KI-generiertem Werbeschrott und tränendrüsendrückenden Erfahrungsberichten, dass der Yps-Ausweis anerkannt nicht als Urkundenfälschung betrachtet wird, wenn man nur lang genug traurig guckt. :dontknow:
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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