Autor Thema: Kein Schmerzensgeldanspruch wg. Corona-Quarantäne  (Gelesen 1106 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline FST

  • Kommissar für Menschenrechte
  • ****
  • F
  • Beiträge: 109
  • Dankeschön: 536 mal
  • Karma: 8
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Gerichtsreporter

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 21704
  • Dankeschön: 69614 mal
  • Karma: 655
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Kein Schmerzensgeldanspruch wg. Corona-Quarantäne
« Antwort #1 am: 16. Januar 2025, 20:11:43 »
Link inzwischen wohl tot.

Daher:


Zitat
Kein Schmerzensgeld für häusliche Corona-Quarantäne

Zum ers­ten Mal hat ein Ge­richt in Deutsch­land über Kla­gen auf Schmer­zens­geld wegen co­ro­na­be­ding­ter Qua­ran­tä­ne ent­schie­den: Das Land­ge­richt Han­no­ver hat zwei sol­cher Kla­gen ab­ge­wie­sen, in denen die Klä­ger der Bun­des­re­gie­rung ein Kom­plott zur Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten vor­wer­fen. Die­sen of­fen­sicht­lich ver­schwö­rungs­theo­re­ti­schen Be­grün­dun­gen müsse nicht wei­ter nach­ge­gan­gen wer­den, so das Ge­richt.

Schmerzensgeldanspruch wegen angeblich rechtswidriger Freiheitsentziehung

In einem Fall musste ein Ehepaar nach einem Schwedenurlaub zwei Wochen in Quarantäne, in einem weiteren Fall schickte das Gesundheitsamt einen Beamten nach einem unmittelbaren Coronakontakt für sechs Tage in häusliche Isolation. Die Kölner Anwaltskanzlei, die deswegen Schmerzensgeld für ihre Mandanten verlangt hatte, begründete den jeweiligen Anspruch damit, dass die Quarantäne eine rechtswidrige Freiheitsentziehung gewesen sei. Die Regierung belüge die Bevölkerung bewusst über die Gesundheitsgefahren von Covid19. Es handele sich in Wirklichkeit um ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten.
LG: Beeinträchtigung gegeben, aber kein Schmerzensgeldanspruch

In ihrem Urteil hat die Kammer ausgeführt, dass offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse. Außerdem hat sie erklärt, dass eine Quarantäne im eigenen Zuhause zwar eine spürbare Beeinträchtigung der Lebensführung und –gestaltung darstelle. Diese Einschränkungen seien aber noch nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis zu vergleichen und rechtfertigten auch daher keine Schmerzensgeldansprüche.

LG Hannover, Urteil vom 20.08.2021 - 8 O 1/21

Redaktion beck-aktuell, 20. August 2021.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-hannover-kein-schmerzensgeld-fuer-haeusliche-isolation
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly, Goliath, Lonovis

Offline Reichskasper Adulf Titler

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10394
  • Dankeschön: 39227 mal
  • Karma: 393
  • Staatlich geprüfter Naziallergiker
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Kein Schmerzensgeldanspruch wg. Corona-Quarantäne
« Antwort #2 am: 16. Januar 2025, 22:13:24 »
Kanzlei Rogert und Ulbrich  :facepalm:

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/corona-impfstoffe-klagen-100.html

Die spinnen also immer noch rum.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly, Wildente, Goliath, Lonovis