Zwar kein Urteil, sondern nur Pressebericht, passt hier aber trotzdem.
Ärger im Rathaus
Stadt muss mutmaßliche Reichsbürgerin nicht beschäftigen
Der Erzieherin war aufgrund ihrer Ansichten gekündigt worden. Sie wollte das nicht hinnehmen. Jetzt ist der Fall endgültig geklärt.
Spoiler
Die Stadtverwaltung Mengen muss die Erzieherin, die für sie aufgrund ihrer mutmaßlichen Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Szene untragbar geworden war, nicht wieder einstellen. Die Frau hat die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm, das ihre Kündigung durch die Stadt als gerechtfertigt ansah, zurückgenommen.
Ehemann steht im Dezember vor Gericht
„Die Kündigungsschutzklage ist damit rechtskräftig abgewiesen und das Arbeitsverhältnis beendet“, teilt Johannes Bader, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und Pressesprecher, mit. Die Verhandlung zum Arbeitsverhältnis ihres Ehemannes findet am 12. Dezember statt.
So fiel das Paar auf
Seit 1996 war die Frau als Erzieherin bei der Stadt Mengen angestellt, ihr Mann etwa ebenso lang in einem anderen Bereich. Während es an ihrer Arbeit nichts zu beanstanden gab, fielen sie als Privatpersonen durch Briefe mit für Reichsbürger typischem Vokabular und ebensolchen Argumentationsketten auf, die sie an Rathaus - und damit ihrem Arbeitgeber schickten.
So hätten die beiden laut Johannes Bader unter anderem ihre Personalausweise und Reisepässe ans Rathaus zurückgeben wollen, weil sie mit der Bundesrepublik keinen Vertrag hätten.
Verwaltung kündigt beiden
Menschen mit solchen Auffassungen weiterzubeschäftigen kam für die Verantwortlichen innerhalb der Stadtverwaltung nicht infrage - zumal sich die beiden bei einer Konfrontation nicht einsichtig gezeigt hatten. Beiden wurde im Januar 2023 außerordentlich gekündigt.
Der Fall der Frau
Dagegen klagte das Ehepaar. Im Fall der Frau wurde die Kündigung vom Arbeitsgericht Ulm als gerechtfertigt eingestuft, weil sie in einem sensiblen Bereich mit Kindern gearbeitet hatte. Dort erwarte man auch von Angestellten eine gewisse Verfassungstreue.
Das Urteil wollte die Frau zunächst nicht hinnehmen und ging in Berufung. Der Termin hätte im April stattfinden sollen, wurde aber kurzfristig abgesagt. Nach der Zurücknahme der Berufung muss keine Verhandlung mehr stattfinden.
Der Fall des Mannes
Beim Mann wurde die Situation vom Arbeitsgericht in Ulm anders eingeordnet. Bis zu einem gewissen Grad müssen Arbeitgeber Reichsbürger-Ansichten tolerieren, wenn der Mitarbeiter dies nicht offen am Arbeitsplatz propagiere.
Weil die Stadt Mengen ihn aber nicht wieder einstellen wollte, ist sie ihrerseits gegen das Urtel in Berufung gegangen. Hier findet der Termin am 12. Dezember vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart statt.