Autor Thema: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm  (Gelesen 6799 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #30 am: 24. Juli 2014, 23:56:53 »
...
Bei der Klärung der Zuständigkeit macht einem Beamten keiner was vor.  :P
...

Tja, da haben wir ja so ein richtig fettes Fettnäpfchen erwischt, nicht wahr?

Wie meinen? Dass man als Beamter zuerst das prüft, ist doch kein Geheimnis.

Eben. Genau das ist das Fettnäpfchen - weil bei jedem, der diesen Satz liest, die Assoziationskette in eine bestimmte Richtung rattert.
 

Offline BlueOcean

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #31 am: 25. Juli 2014, 00:12:35 »
Ist L&F das was ich als F&L kenne (Forschung und Lehre)? Dann frage ich mich aber warum das FA Dessau nach Aussage im KRD mitmischen soll (gut möglich, dass die etwas durcheinander gebracht haben). Denn für Grunderwerbssteuer ist Dessau zwar zuständig aber da können sie keinen Grund haben Peter noch nachzulaufen.

Wenn G&L die Steuer gezahlt hat, ist der Fall für das Finanzamt damit erledigt. Und einer muss gezahlt haben, weil Peter sonst in Ermangelung der "steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung" nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen würde.

Ich würde aber spekulieren, dass Dessau mit seinen FA-Kenntnissen bzgl. Immobilien wegen den Zwangshypotheken ins Spiel gekommen ist. So etwas ist ja keine Kernkompetenzen der BaFin oder des Hauptzollamts.
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Offline Decimus

Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #32 am: 25. Juli 2014, 00:56:33 »
Ist L&F das was ich als F&L kenne (Forschung und Lehre)?

L&F = Land- und Forstwirtschaft, Bp = Betriebsprüfung.
 

Offline Wittenberger

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #33 am: 25. Juli 2014, 01:46:03 »
Ich will bei euren privaten Vorurteil-Scharmützeln nicht weiter stören - zurück zu den Fakten:
Mit Dessau sind somit lediglich zwei Behörden denkbar: Das Finanzgericht in einer unklaren Sache oder das Finanzamt in Sachen Grunderwerbssteuer.

Zum Thema Grunderwerbssteuer musste ich mich zunächst einlesen, ich handle nur selten mit Immobilien: Diese wird fällig mit dem Einreichen des Notarvertrags beim Grundbuchamt (dieses ist beim Amtsgericht Wittenberg angesiedelt). Käufer und Verkäufer haften gesamtschuldnerisch. L+G sind in Wittenberg nicht unbekannt: Es ist schwer vorstellbar, dass die Herren sich von einem Käufer linken lassen. Hier würde sich aber ein Wiederspruch ergeben: Wenn die Grunderwerbssteuer in der 1.Rate schon eingepreist war, würde das FA Dessau keinen Zoff machen. Formal wird sich das FA wegen der zu vermutenden Zahlungsunfähigkeit sowieso eher an L+G halten.

Es bleibt das Finanzgericht. Deren Aufgaben sind nicht so bekannt. Da wird doch nicht etwa die Deutsche Rentenversicherung Bund die Sozialbeiträge Rente bei Herrn Fitzek einklagen?

Ich habe noch einen allgemein zu haltenden Hinweis aus der gestraften Stadt:
Es ist oft zu lesen, wie dumm und faul und träge alle befassten Behörden sind. Dieser Kritik kann ich mich nur teilweise anschließen: Anders als Herr Fitzek dürfen Behörden nicht für jeden Verwaltungsakt eine Pressemitteilung herausgeben, Herr Fitzek genießt alle deutschen Rechte, auch das des Datenschutzes. In der öffentlichen Wahrnehmung sind die daher immer die Dummen. Und soweit ich etwas über Verwaltungsakte örtlicher Behörden erfahre, werde ich das hier nicht mitteilen.

Abschließend: Vor Tagen kam die Frage auf, ob das Forum vor Ort aufgenommen wird. Ich darf versichern - es wird. Insbesondere auch bei den örtlich befassten Behörden. Da gibt es dem Vernehmen nach so einige Behördenmitarbeiter verschiedener Behörden, die Sachverhalte hier zähneknirschend nicht richtig stellen dürfen: Die deutsche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Und dieses gilt auch im Fall Fitzek.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2014, 01:49:32 von Wittenberger »
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #34 am: 25. Juli 2014, 06:48:15 »
Es bleibt das Finanzgericht. Deren Aufgaben sind nicht so bekannt. Da wird doch nicht etwa die Deutsche Rentenversicherung Bund die Sozialbeiträge Rente bei Herrn Fitzek einklagen?

Sicher nicht, da Finanzgerichte dafür nicht zuständig sind.
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Offline JackDawson

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #35 am: 25. Juli 2014, 07:24:34 »
Es bleibt das Finanzgericht. Deren Aufgaben sind nicht so bekannt. Da wird doch nicht etwa die Deutsche Rentenversicherung Bund die Sozialbeiträge Rente bei Herrn Fitzek einklagen?

Sicher nicht, da Finanzgerichte dafür nicht zuständig sind.

Japp, das wären Sozialgerichte. Und früher oder später wären dann Fitzeks neue Freunde vom HZA Magdeburg wieder da, die das Geld für die DRV eintreiben.
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Offline Sandmännchen

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #36 am: 25. Juli 2014, 07:35:17 »
Da gibt es dem Vernehmen nach so einige Behördenmitarbeiter verschiedener Behörden, die Sachverhalte hier zähneknirschend nicht richtig stellen dürfen

Es ist nun wirklich schon seit längerer Zeit auffällig, daß der Eselattraktor den Schriftverkehr nur lückenhaft veröffentlicht, und das meistens erst dann, wenn er meint, mit irgendeiner Finte die Behörden zum Narren halten zu können. Daß kaum noch etwas veröffentlicht wird, dürfte auch bedeuten, daß ihm die königliche Phantasie angesichts der ach so schweren Staatsaufgaben ausgeht. Für ihn ist der Anschein, daß das alles so weitergehen könnte, extrem wichtig. Im Grunde ein Schneeballsystem.
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Müllmann

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #37 am: 25. Juli 2014, 10:34:59 »
Ich will bei euren privaten Vorurteil-Scharmützeln nicht weiter stören - zurück zu den Fakten:

Du übersiehst dabei, dass hier viele im Forum ebenfalls zu der gescholtenen Zunft zählen. Es handelt sich hier demnach nicht um das allseits beliebte Beamtenbashing sondern vielmehr um Nestbeschmutzung bzw. das Aushacken eines Krähenauges durch andere Krähen.

Oder einfacher gesagt: Kritik von Kollegen!

Zitat
Ich habe noch einen allgemein zu haltenden Hinweis aus der gestraften Stadt:
Es ist oft zu lesen, wie dumm und faul und träge alle befassten Behörden sind. Dieser Kritik kann ich mich nur teilweise anschließen: Anders als Herr Fitzek dürfen Behörden nicht für jeden Verwaltungsakt eine Pressemitteilung herausgeben, Herr Fitzek genießt alle deutschen Rechte, auch das des Datenschutzes. In der öffentlichen Wahrnehmung sind die daher immer die Dummen. Und soweit ich etwas über Verwaltungsakte örtlicher Behörden erfahre, werde ich das hier nicht mitteilen.

Abschließend: Vor Tagen kam die Frage auf, ob das Forum vor Ort aufgenommen wird. Ich darf versichern - es wird. Insbesondere auch bei den örtlich befassten Behörden. Da gibt es dem Vernehmen nach so einige Behördenmitarbeiter verschiedener Behörden, die Sachverhalte hier zähneknirschend nicht richtig stellen dürfen: Die deutsche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Und dieses gilt auch im Fall Fitzek.

Kann ich mir gut vorstellen. Auch hier wieder: das können viele (so auch ich) durchaus nachvollziehen, weil wir selbst mit dem Geschmeiss zu tun haben und nicht immer so können wie wir wollen. Aber zwischen den beiden Polen "Ich sag nix" und einer Twitter-Meldung jedesmal, wenn eine von Pluralpeters Akten angefasst wird befindet sich noch ein weites Feld verschieden schattitierter Grautöne.

Das hier im Forum keine Razzia vorangekündigt wird versteht sich wohl von selbst. Aber Erläuterungen zu ohnehin öffentlich bekannten Vorgängen (sei es durch Pp himself oder die Blöd) ist möglich. Weiterhin auch so allgemeine Statements der Art "Wie könnte man sich vorstellen, dass eine Behörde vorgeht, wenn ..." sind im Bereich des Möglichen.

Auch ich neige noch immer zu der Einstellung "Dat geht euch gar nix an was ich hier mache", muss mich aber immer wieder darauf hinweisen lassen, dass ich im Dienst der Bürger tätig bin und die durchaus ein Recht haben zu erfahren, was mit ihren Steuerpenunzen passiert. Daher muss auch ich mich zähneknirschend dazu durchringen und Auskunft erteilen.

Nur mal so als Denkanstoß.
 

Offline Sandmännchen

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #38 am: 25. Juli 2014, 10:57:57 »
Genau - wofür zahl' ich eigentlich meine Steuern, nicht zu vergessen den Rundfunkbeitrag, wenn ich nicht unterhalten werde? Pannen et circenses, bitteschön!!!!  ::)

Mal ernsthaft: Die Presse macht gerne ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit geltend, wobei sie die Auskünfte dann gerne ein wenig "umformuliert", so daß mitunter das Original nur schwer erkennbar wird. So weit, wie Presseanfragen beantwortet werden, müßte eine Behörde aber auch von sich aus informieren können, wovon nur wenig Gebrauch gemacht wird. Im Ergebnis bestimmen dann BLÖD und Leute wie der Eselattraktor das Bild in der Öffentlichkeit, was es wiederum erleichtert, weitere Esel zu finden.
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Müllmann

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #39 am: 25. Juli 2014, 11:32:20 »
Die Deutungshoheit ist ein nicht zu unterschätzendes Gut.
 

Offline Wittenberger

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #40 am: 25. Juli 2014, 21:37:02 »
müßte eine Behörde aber auch von sich aus informieren können, wovon nur wenig Gebrauch gemacht wird.

Das hat zwei Gründe.

Erstens geht die Öffentlichkeit nichts an, was eine Behörde an Auseinandersetzungen mit dem Bürger Sandmännchen hat. Da Herr Fitzek auch deutscher Bürger ist (wenngleich ihm das nicht gefällt) gelten da die gleichen Regeln.

Zweitens steht es nicht in der Macht der befassten Sachbearbeiter, mit Hinz und Kunz und der Presse zu reden, selbst wenn sie wollen. Das ist Sache der Behördenleitung, die sich dafür eine Pressestelle hält. Und dort gibt es ganz andere Baustellen, da ist Herr Fitzek ein nicht so ganz großes Problem. Lästig sicher, aber Probleme sehen wohl anders aus.
 

Müllmann

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #41 am: 25. Juli 2014, 21:40:16 »
Ich kenn jetzt nicht das Landespressegesetz von Sachsen-Anhalt, das Berliner sagt jedenfalls zu meinem Leidwesen etwas anderes. Und welches größere Problem als Pp hat denn bitte die Stadt Wittenberg? Das größte Problem von denen wird nur noch größer, wenn man es ignoriert und weiter schwurbeln lässt.
 

Emil Nordström

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Re: ADEL aktuell - Das königliche Fernsehprogramm
« Antwort #42 am: 28. Juli 2014, 21:04:58 »
Es geht um den Zeitungsartikel im Anhang. Hier die Richtgstellung seiner Bezopftheit:
Zitat
Richtigstellung

Hier eine Auflistung der Fehler in der Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung mit dem Titel: „Polizei sichert Klavier“

1. Falsch: „Pfändung Bundesamt lässt weiter Zwangsgelder vom Königreich eintreiben.“
Richtig wäre: Bundesanstalt lässt weiter Zwangsgelder von Peter, abstammend aus der Familie Fitzek eintreiben.
Erklärung: Die BaFin, als „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ ist eine im Internationalen Firmenregister UPIK gelistete private Firma. Ihre Tätigkeit wird von denen finanziert, die sie „beaufsichtigen“. Dabei haben die Privatbanken ihre eigene „Aufsicht“ mit dem Ziel errichtet, „die Integrität des Finanzsystems“ zu sichern.
Alle Zwangsgelder wurden gegen den bürgerlichen „Peter Fitzek“ festgesetzt, ohne das den Zwangsgeldfestsetzungen widersprochen wurde. Diese haben nichts mit dem Königreich Deutschland zu tun. Den bürgerlichen „Peter Fitzek“ gibt es seit dem 16.09.2012 nicht mehr. Auch beim Papst oder bei Queen Elisabeth kennen Sie keinen Familiennamen.

2. Falsch: „Erneuter Einsatz im Königreich....“
Richtig wäre: Erneuter Einsatz in der vermeintlichen Wohnung von Peter...

3. Falsch: „Allerdings habe er seine „Untertanen“ entsprechend instruiert.“
Richtig wäre: Allerdings habe er seine Freiherren entsprechend instruiert.
Erklärung: Die Herren Martin Schulz und Benjamin Michaelis sind Freiherren im Königreich Deutschland und Mitglieder der Deme. Sie sind Staatsbeamte des Königreiches Deutschland und keine Untertanen. Untertanen sind hingegen alle sog. „EU-Bürger“, was auch einmal selbst auf Wikipedia nachzulesen war.

4. Falsch: „Erst als Beamte der Landesbereitschaftspolizei drohten, die Tür gewaltsam zu öffnen, waren sie bereit Polizei und Zoll einzulassen.“
Richtig wäre: „Beamte der Landesbereitschaftspolizei öffneten die Tür gewaltsam, ohne vorher den Mieter um Einlass zu bitten und ohne ihre Legitimation mit dem schriftlichen Beleg ihrer Beschlagnahmeverfügung vorzuweisen.
Erklärung: Der Herr Martin Schulz ist nicht im Vorstand des Vereins, der Hauptmieter der Räumlichkeiten ist. Zudem hatte die Sachgebietsleiterin die Sicherstellungsverfügung „im Auto vergessen“. Das kam alles heraus, nachdem die Tür schon mithilfe eines Bolzenschneiders gewaltsam geöffnet wurde.

5. Falsch: „Im Gang hatte Fitzek einen schweren Betonblock gießen lassen, um den Abtransport des Klaviers zu erschweren.“
Richtig wäre: Im Gang setzte der Verein einen „Stolperstein“, der als Kunstgegenstand auf die Unrechtshandlungen aufmerksam machen sollte.“
Erklärung: Auf dem Stein war ein Plakat mit der Aufschrift EINSTOLPERSTEIN und dem Kopf von Albert Einstein mit herausgestreckter Zunge aufgebracht. Unter dem Gesicht stand „Mit lieben Grüßen“. Der Betonklotz wurde in verschiedenen Schichten, immer mit Folie zwischengelegt, gegossen. Er sollte nur EINSTOLPERSTEIN sein. Hätte er ernsthaft den Abtransport erschweren sollen, wäre er aus massiven Stahlbeton mit Mauerverankerung gegossen oder als ein aus mehreren Schichten superharten Betons, mit innenliegenden senkrechten von außen unsichtbaren Stahlstreben verbunden, gegossen worden. Diese Stahlstreben wären oben mit 1 cm Beton abgedeckt worden und durch eine isolierende Ummantelung wieder nach oben heraus entfernbar gewesen.
Dieser Betonblock wäre von uns leicht, jedoch von anderen nur unter sehr viel Aufwand zu entfernen gewesen.
Wir wollen den „Stolperstein“ jedoch nun als Zeichen passiven Widerstandes versteigern, ähnlich wie die Teile der Berliner Mauer versteigert wurden.

6. Falsch: „Unter staatlicher Aufsicht ist auch nach wie vor der BMW, den Fitzek mehrfach ohne gültigen Führerschein gefahren hat.“
Richtig wäre: Unter Aufsicht der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ ist auch nach wie vor der BMW, den das Staatsoberhaupt mehrfach vermeintlich ohne gültigen Führerschein fuhr.
Erklärung: Die BRD ist kein Staat. Siehe: „Staatsrechtliches Grundlagenwissen“ unter „Rechtliches“ auf der Seite: NeuDeutschland.org.
„Vermeintlich“ deshalb, da gegenwärtig ein Gericht der BRD dazu wird Stellung nehmen müssen, ob die Führerscheine des Königreiches Deutschland als ein Ersatz für die Führerscheine der BRD anzuerkennen sind. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

7. Falsch: Fitzek erkennt die deutsche Rechtsordnung für sich nicht an und spricht dem Staat die Legitimität ab.
Richtig wäre: Der Oberste Souverän erkennt die Illegalität der Rechtsordnung der Bundesrepublik und spricht dem von den alliierten Verwaltungskonstrukt der Bundesrepublik in Deutschland den Status eines Staates ab. Zudem erkennt er die Illegalität der bundesrepublikanischen Regierung und der vom Bundestag verabschiedeten Gesetze aufgrund grundgesetzwidriger Bundestags- und Landtagswahlen.
Erklärung: Selbst das Bundesverfassungsgericht rügte im Urteil mit dem Aktenzeichen 2 BvF 3/11 die Grundgesetzwidrigkeit aller Bundestagswahlen seit 1956. Aufgrund dieser Feststellung sollte jedem Menschen klar sein, daß es keine rechtswirksamen Gesetze, keinen auf grundgesetzgemäße Weise gewählten Gesetzgeber und demzufolge keine rechtswirksame Ausübung von hoheitlicher Gewalt geben kann.

8. Falsch: Das Problem: Sein Staatsgebiet ist nach wie vor nicht abbezahlt.
Richtig wäre: Sein Staatsgebiet ist abbezahlt, lediglich die BaFin versucht in Verbindung mit dem Hauptzollamt und der Stadt Wittenberg das Staatsgebiet zu belasten.
Erklärung: Das Staatsgebiet ist gemäß Liegenschaftskataster des Königreiches Deutschland ein Gelände in Reinsdorf. Dies ist belastungsfrei. Das, was die MZ hier erfindet, ist, daß sie das demnächst erweiterte Staatsgelände als das Staatsgelände bezeichnet wird, welches jedoch ein anderes Gebiet ist, daß demnächst das Staatsgebiet erweitern soll. Dieses ist noch nicht abbezahlt und taucht auch deshalb noch nicht im Liegenschaftskataster des Königreiches Deutschland auf.

9. Falsch: Fitzek hoffte damals auf ein Tauschgeschäft. Ihm gehört unter anderem die “Neue Hauptwerkstatt” am SKW-Gelände. Offenbar ist der Tausch immer noch nicht vollzogen.
Richtig wäre: Das Staatsoberhaupt ist dabei ein Tauschgeschäft zu unterstützen, da die Halle nur für die Staatsgründung benötigt wurde und nun nicht mehr benötigt wird und diese dem Tauschpartner zukünftig als Lagerhalle dienen soll. Der Tausch ist noch nicht vollzogen, da das Finanzamt Dessau in Verbindung mit dem Hauptzollamt und der BaFin versuchen, den weiteren Vollzug des Vertrages zu verhindern und den Obersten Souverän mit haltlosen Vorwürfen zu belasten und ihn zu inhaftieren.

10. Falsch: Stattdessen sammeln Fitzek und seine Mitstreiter weiterhin Zwangsgeldandrohungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ... Beendet sie ihre Bankgeschäfte nicht sofort, sind wieder 200.000 fällig.
Richtig wäre: Die Kooperationskasse betreibt keine Bankgeschäfte. Zudem wurde sie aufgelöst und ein Großteil der Gelder wurde in der “Königlichen Reichsbank” angelegt, die aufsichtsfrei tätig ist.

11. Falsch: ... Anwesen in der Draußgartenstraße, in dem Fitzek einst gekrönt worden war.
Richtig wäre: ... Anwesen in der Draußgartenstraße, in der damals mit einer Staatsgründungszeremonie der Staat gegründet wurde.
Erklärung: Es wurde keine Krönung vollzogen. Niemand hat sich eine Krone aufgesetzt. Es wurde lediglich ein völkerrechtlich korrektes Ritual zur Gründung eines Staates vollzogen.

12. Falsch: Verschiedene Reichsregierungen behaupten meist, daß die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches sei, sondern dessen Reichsgebiet illegal benutze, weil das Deutsche Reich derzeit keine Verfassungsorgane besitze.
Richtig wäre: Das Bundesverfassungsgericht legte im Urteil mit dem Aktenzeichen 2 BvF 1/73 klar, daß die Bundesrepublik nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. Die Bundesrepublik verwaltet das Reichsgebiet so lange, bis sich das Deutsche Volk eine eigene Verfassung gibt. Dies ist der Auftrag an das Deutsche Volk und im Artikel 146 des Grundgesetzes klargestellt.
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