Bei aller Sympathie für Gerichte, die sich mit solchem Blödsinn rumschlagen müssen: Da den Drosten zu geben, steht ihnen nicht zu. Drosten ist Professor und Institutsdirektor an der Charité, und selbst wenn da ein gewisser Umfang an Öffentlichkeitsarbeit zu den Pflichtaufgaben seines Amts gehören mag: Das Beantworten von Fangfragen und ähnlichen Zumutungen durch Vertreter einer sogenannten Zeitung gehört dazu nicht. Richter haben hingegen durchaus die Pflicht, über Rechtsbehelfe, die bei ihnen anhängig gemacht werden, ordentlich zu entscheiden. Auch wenn sie nicht nur unbegründet, sondern sogar unzulässig und vielleicht nicht mal statthaft sind, und selbst wenn all das "offensichtlich" sein sollte. Die Begründung kann da sicher oft kurz ausfallen, aber "Ich habe Besseres zu tun" gilt nicht.