Autor Thema: VG Köln 20 K 3080/21 Mitglied des AfD-„Flügels“ waffenrechtlich unzuverlässig  (Gelesen 606 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20240
  • Dankeschön: 65372 mal
  • Karma: 630
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Zunächst nur als PM, da der Wortlaut noch nicht vorliegt:


Zitat
Mitglied des AfD-„Flügels“ ist waffenrechtlich unzuverlässig
22.09.2022

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. „Erfurter Resolution“ unterzeichnete, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 8.9.2022 entschieden und damit eine Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen.

Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung zum 20.2.2020 das bisher geltende Waffenrecht dahingehend verschärft, dass nunmehr auch die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Erlass des Widerrufsbescheides regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Nachweisliche Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedarf es nicht mehr.

Das Verwaltungsgericht Köln hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass der „Flügel“ jedenfalls bis zu seiner formalen Auflösung im April 2020 eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des Waffengesetzes war, auch wenn er keine satzungsgemäße offizielle Teilorganisation der AfD war und über keinerlei Rechtsform verfügte. Für die Annahme einer Vereinigung genügt insoweit der Umstand, dass der „Flügel“ ein auf Dauerhaftigkeit angelegter Personenzusammenschluss aus Mitgliedern der AfD war, dessen organisierte Gesamtwillensbildung die Mitglieder des „Flügels“ als verbindlich betrachteten. Seine Einschätzung über die Verfassungsfeindlichkeit des „Flügels“ hat das Gericht maßgeblich auf die in dem Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln vom 8.3.2022 (13 K 207/20) enthaltenen Feststellungen gestützt, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ bis zum Zeitpunkt seiner formalen Auflösung als Verdachtsfall einordnen sowie als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen durfte. Bei der „Erfurter Resolution“ handelt es sich um die selbsternannte „Gründungsurkunde“ des „Flügels“, deren Unterzeichner im waffenrechtlichen Sinne als Mitglieder des „Flügels“ anzusehen sind.

In zwei weiteren Verfahren entschied das Verwaltungsgericht Köln bereits am 11.8.2022, dass auch eine sog. „Fördermitgliedschaft“ in der Partei „Der III. Weg“ sowie die Unterstützung der „Identitären Bewegung Deutschland“ die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen.

Gegen die Urteile können die Beteiligten jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.


Az.: 20 K 3080/21 (AFD-Flügel), 20 K 4549/21 („Der III.-Weg“), 20 K 2177/21 („Identitäre Bewegung Deutschland“)
 

Für Rückfragen von Pressevertretern: Johannes Orth; Tel.: 0221 2066 – 9144
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/28_22092022/index.php

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verwaltungsgericht-koeln-20k308021-afd-fluegel-mitglied-waffenrecht-erlaubnis-zuverlaessigkeit-verfassungswidrig/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Dr. Who, Wildente, nixweiter

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20240
  • Dankeschön: 65372 mal
  • Karma: 630
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Soweit ich das bisher überblicken kann, sind die Reaktionen verhalten optimistisch und es ist bruhigend zu wissen, in der afd und ihren Fanboyz werden keine Reichsbürger-Gedanken gepflegt, woraus folgt, die Berufung kann eigentlich nur ein voller Erfolg werden:


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly, Wildente