Aus dem Urteil geht hervor, dass der Stabsfeldwebel an einer integrierten Dienstelle im Ausland, d.h. (angesichts der hohen Freigabe, die eine Stufe 3 Sicherheitsüberprüfung notwendig macht) sehr wahrscheinlich in einem NATO-Kommando eingesetzt war. Da er von einem Flug nach Deutschland spricht, der ihm aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht zumutbar sei, liegt nahe, dass es nicht unbedingt in einem direkten Nachbarland liegt. Von Belgien aus hätte er ja durchaus auch mit dem Auto an die Grenze fahren können. Insofern könnte es durchaus Italien oder Südfrankreich sein. Oder aber die USA.
Unabhängig von der Dienststelle lag da wohl nicht unbedingt eingestuftes Material herum, das für die IB unmittelbar interessant wäre. Ein mögliches Sicherheitsrisiko ist es dennoch. Schön, dass die zuständigen Stellen so schnell gehandelt hat und es trotz Auslanddienststelle nur etwas mehr als eine Woche brauchte, um ihm seine Zugangsberechtigung zu entziehen.